Tätigkeit als Mandatar des Freistaats Thüringen für: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften. Verwaltung der bestehenden sowie künftiger Landesbürgschaften. Prüfung und Verwaltung der Bürgschaftsausfälle einschließlich der Regressforderungen des Bürgen. Referenznummer der Bekanntmachung: 2014/S 125-223017

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tätigkeit als Mandatar des Freistaats Thüringen für: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften. Verwaltung der bestehenden sowie künftiger Landesbürgschaften. Prüfung und Verwaltung der Bürgschaftsausfälle einschließlich der Regressforderungen des Bürgen.

Referenznummer der Bekanntmachung: 2014/S 125-223017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl des künftigen Mandatars des Freistaats Thüringen

für das Landesbürgschaftsprogramm. Der Freistaat Thüringen fördert die gewerbliche Wirtschaft u.

a. durch Bereitstellung von Landesbürgschaften zur Besicherung von Investitions-, Betriebsmittelund

Avalkrediten. Das Bürgschaftsverfahren richtet sich nach der "Richtlinie für die Übernahme von

Bürgschaften durch den Freistaat Thüringen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien

Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)" in der aktuellen Fassung vom 15.03.2013, veröffentlicht im

Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2013 Seite 754 sowie Nr. 24/2013 Seite 898. Bürgschaften werden als

Ausfallbürgschaften übernommen. Im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms werden regelmäßig

Obligen von 3 Mio. EURO bis 10 Mio. EURO bewilligt. Die Höhe der Bürgschaften wird jeweils für den

Einzelfall festgesetzt; sie beträgt bis zu maximal 80 v. H. des Ausfalls. Die Tätigkeit des Mandatars wird

bislang von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wahrgenommenen. Der Mandatar hat im Wesentlichen

die folgenden Leistungen zu erbringen:

a) Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften: Dies umfasst die Prüfung der Erfüllung der

Bürgschaftsvoraussetzungen gem. der Bürgschaftsrichtlinie, insbesondere die Begutachtung der

Bürgschaftsanträge nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Vorbereitung und Begleitung der Sitzungen

des Landesbürgschaftsausschusses, der über die Bürgschaftsanträge beschließt und eine Empfehlung an

den Finanzminister abgibt.

b) Verwaltung der Landesbürgschaften: Der Mandatar hat die wirtschaftliche Entwicklung der

Bürgschaftsnehmer, die Einhaltung der bürgschaftsvertraglichen Regelungen, der Bürgschaftsrichtlinien

Regelungen sowie der Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen zu überwachen und bei Anträgen auf

Änderung der bürgschaftsvertraglichen diese zu prüfen und zu votieren. Er hat den Bürgen regelmäßig

über die Entwicklung der Engagements zu unterrichten, insbesondere wenn die Rückzahlung der

verbürgten Kredite gefährdet ist oder wesentliche Mängel bei der Verwaltung der Kredite durch die

Hausbank festgestellt werden.

c) Prüfung der Bürgschaftsausfälle und Verwaltung der daraus resultierenden Ausfallforderungen: Der

Mandatar hat die Abwicklung notleidender Kredite (Prüfung von Verwertungs- und Sanierungsmaßnahmen)

zu überwachen, die Abrechnungen der Hausbanken zu prüfen und die Ausfallforderungen nach Eintritt des

Bürgschaftsfalls zu verwalten.

d) Der Mandatar unterstützt den Freistaat in allen Bürgschaftsangelegenheiten (u. a. Erhebung,

Abrechnung und Abführung von Bürgschaftsentgelten, Führung von Statistiken, Erledigung von

Berichtspflichten). Er muss sicherstellen, diesbezügliche Informationen kurzfristig und in elektronischer

Form bereitstellen zu können.

e) Die Tätigkeiten nach den Bst. b, c und d umfassen neben den zukünftig zu bewilligenden

Landesbürgschaften auch den derzeitigen Bestand der Landesbürgschaften.

Das zu verwaltende Bürgschaftsvolumen umfasst derzeit ca. 51 Mio. Euro, verteilt auf 10 Engagements.

Weiterhin befinden sich 12 Engagements in Abwicklung/Regressverwaltung. Eine genaue Prognose

über Anzahl und Volumen der in den nächsten Jahren zu erwartenden Bürgschaftsanträge ist nicht

möglich, da die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften sowohl von der allgemeinen und regionalen

wirtschaftlichen Entwicklung als auch vom Kreditangebot der Banken oder regulatorischen Eingriffen und

Förderbestimmungen beeinflusst werden kann. Im statistischen Durchschnitt der letzten 10 Jahre wurden

jährlich etwa 3 Neuanträge auf Bürgschaftsübernahmen mit einem Bürgschaftsvolumen von insgesamt

ca. 9 Mio. Euro bewilligt. Die vorstehenden Angaben zum Jahresdurchschnitt wurden im letzten Jahr nicht

erreicht.

Die Vergabe des Auftrages erfolgt im Verhandlungsverfahren nach der VOF.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/07/2014
Ende: 31/12/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2014/S 125-223017

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 4700-2014-1
Bezeichnung des Auftrags:

Tätigkeit als Mandatar des Freistaats Thüringen für Landesbürgschaften

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
25/06/2014
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/12/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl des künftigen Mandatars des Freistaats Thüringen

für das Landesbürgschaftsprogramm. Der Freistaat Thüringen fördert die gewerbliche Wirtschaft u.

a. durch Bereitstellung von Landesbürgschaften zur Besicherung von Investitions-, Betriebsmittelund

Avalkrediten. Das Bürgschaftsverfahren richtet sich nach der "Richtlinie für die Übernahme von

Bürgschaften durch den Freistaat Thüringen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien

Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)" in der aktuellen Fassung vom 15.03.2013, veröffentlicht im

Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2013 Seite 754 sowie Nr. 24/2013 Seite 898. Bürgschaften werden als

Ausfallbürgschaften übernommen. Im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms werden regelmäßig

Obligen von 3 Mio. EURO bis 10 Mio. EURO bewilligt. Die Höhe der Bürgschaften wird jeweils für den

Einzelfall festgesetzt; sie beträgt bis zu maximal 80 v. H. des Ausfalls. Die Tätigkeit des Mandatars wird

bislang von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wahrgenommenen. Der Mandatar hat im Wesentlichen

die folgenden Leistungen zu erbringen:

a) Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften: Dies umfasst die Prüfung der Erfüllung der

Bürgschaftsvoraussetzungen gem. der Bürgschaftsrichtlinie, insbesondere die Begutachtung der

Bürgschaftsanträge nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Vorbereitung und Begleitung der Sitzungen

des Landesbürgschaftsausschusses, der über die Bürgschaftsanträge beschließt und eine Empfehlung an

den Finanzminister abgibt.

b) Verwaltung der Landesbürgschaften: Der Mandatar hat die wirtschaftliche Entwicklung der

Bürgschaftsnehmer, die Einhaltung der bürgschaftsvertraglichen Regelungen, der Bürgschaftsrichtlinien

Regelungen sowie der Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen zu überwachen und bei Anträgen auf

Änderung der bürgschaftsvertraglichen diese zu prüfen und zu votieren. Er hat den Bürgen regelmäßig

über die Entwicklung der Engagements zu unterrichten, insbesondere wenn die Rückzahlung der

verbürgten Kredite gefährdet ist oder wesentliche Mängel bei der Verwaltung der Kredite durch die

Hausbank festgestellt werden.

c) Prüfung der Bürgschaftsausfälle und Verwaltung der daraus resultierenden Ausfallforderungen: Der

Mandatar hat die Abwicklung notleidender Kredite (Prüfung von Verwertungs- und Sanierungsmaßnahmen)

zu überwachen, die Abrechnungen der Hausbanken zu prüfen und die Ausfallforderungen nach Eintritt des

Bürgschaftsfalls zu verwalten.

d) Der Mandatar unterstützt den Freistaat in allen Bürgschaftsangelegenheiten (u. a. Erhebung,

Abrechnung und Abführung von Bürgschaftsentgelten, Führung von Statistiken, Erledigung von

Berichtspflichten). Er muss sicherstellen, diesbezügliche Informationen kurzfristig und in elektronischer

Form bereitstellen zu können.

e) Die Tätigkeiten nach den Bst. b, c und d umfassen neben den zukünftig zu bewilligenden

Landesbürgschaften auch den derzeitigen Bestand der Landesbürgschaften.

Das zu verwaltende Bürgschaftsvolumen umfasst derzeit ca. 51 Mio. Euro, verteilt auf 10 Engagements.

Weiterhin befinden sich 12 Engagements in Abwicklung/Regressverwaltung. Eine genaue Prognose

über Anzahl und Volumen der in den nächsten Jahren zu erwartenden Bürgschaftsanträge ist nicht

möglich, da die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften sowohl von der allgemeinen und regionalen

wirtschaftlichen Entwicklung als auch vom Kreditangebot der Banken oder regulatorischen Eingriffen und

Förderbestimmungen beeinflusst werden kann. Im statistischen Durchschnitt der letzten 10 Jahre wurden

jährlich etwa 3 Neuanträge auf Bürgschaftsübernahmen mit einem Bürgschaftsvolumen von insgesamt

ca. 9 Mio. Euro bewilligt. Die vorstehenden Angaben zum Jahresdurchschnitt wurden im letzten Jahr nicht

erreicht.

Die Vergabe des Auftrages erfolgt im Verhandlungsverfahren nach der VOF.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/07/2014
Ende: 31/12/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Laufzeitverlängerung um sechs Monate bis 30.06.2022

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Leistung soll nach Ablauf dieses Vertrages neu ausgeschrieben werden. Das Vergabeverfahren wird aufgrund der Corona-Pandemie nicht bis zum regulären Vertragsende abgeschlossen werden können.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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