Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Erstellung Traforäume HBF3, HBF5 und Trafostation für Netzersatzanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53616

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Erstellung Traforäume HBF3, HBF5 und Trafostation für Netzersatzanlage

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53616
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Erstellung Traforäume HBF3, HBF5 und Trafostation für Netzersatzanlage:

-Errichtung der Räumlichkeiten einschl. TGA

-allgemeine Bauleistungen beinhalten Abbruch-,

Rohbau-, Estrich-, Betonwerkstein-, Maler- und Schlosserarbeiten.

-die TGA beinhaltet die Raumlufttechnik, Brandschutzklappen, Kälteanlagen,

Automationsschränke inkl. Feldgeräte, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262800 Ausbau von Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hauptbahnhof Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Erstellung Traforäume HBF3, HBF5 und Trafostation für Netzersatzanlage:

-Errichtung der Räumlichkeiten einschl. TGA

-allgemeine Bauleistungen beinhalten Abbruch-,

Rohbau-, Estrich-, Betonwerkstein-, Maler- und Schlosserarbeiten.

-die TGA beinhaltet die Raumlufttechnik, Brandschutzklappen, Kälteanlagen,

Automationsschränke inkl. Feldgeräte, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 172-450169
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Erstellung Traforäume HBF3, HBF5 und Trafostation für Netzersatzanlage

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

gemäß § 57 SektVO aufgehoben/eingestellt, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Die Ausschreibung

wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut veröffentlicht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/12/2021