Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines ITS nebst Leistungen im Bereich Service und Wartung für den Auftraggeber Referenznummer der Bekanntmachung: KRN_ITS
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvrn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines ITS nebst Leistungen im Bereich Service und Wartung für den Auftraggeber
Die Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (im Folgenden Auftraggeber) beabsichtigt, ein Intelligent Telematic System (im Folgenden ITS) zu beschaffen, welches zudem vom Auftragnehmer implementiert und in Betrieb genommen werden muss. Weiter sind vom Auftragnehmer Leistungen im Bereich Wartung und Service für eine Laufzeit von zehn Jahren zu erbringen.
Bad Kreuznach
Die Landkreise Bad Kreuznach, Mainz-Bingen und die Stadt Bad Kreuznach haben gem. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007, Bekanntmachungen 2021/S 148-395343, 2021/S 148-395342 und 2021/S 148-395341 jeweils angekündigt, dass sie beabsichtigen, den Auftraggeber zum 17.10.2022 mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen in verschiedenen Linienbündeln im Wege der In-house-Vergabe nach § 108 GWB zu betrauen.
Zur Steuerung der internen Prozesse und der für die Erbringung der ÖPNV-Leistungen erforderlichen Fahrzeugflotte (285 Fahrzeuge) ist eine umfangreiche Hard- und Software erforderlich. Der Vergabegegenstand umfasst sowohl die Lieferung, als auch die Implementierung und die Inbetriebnahme eines ITS nebst Leistungen im Bereich Wartung und Service für eine Laufzeit von zehn Jahren. Die näheren Anforderungen zu dem ITS sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit Einreichen seines Angebotes die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise unter Nutzung der Formblätter vorzulegen. Dazu ist die Anlage BB 9 zu nutzen:
1. Erklärung nach 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB
Der Bieter muss eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB mit seinem Angebot vorlegen. Dazu ist das in der Anlage BB 9 enthaltene Formblatt zu verwenden. Der Bieter hat dort die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und diese mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen.
2. Handelsregister / Berufsregister
Dem Angebot ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen. Der Auszug darf als Kopie eingereicht werden und darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung nicht älter als drei Monate sein. Alternativ ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung als Anlage darüber einzureichen, wieso eine Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nicht verpflichtend ist. Die Eigenerklärung ist mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen.
Der Bieter hat mit Einreichen seines Angebotes die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise unter Nutzung der Formblätter vorzulegen. Dazu ist die Anlage BB 9 zu nutzen:
1. Erklärung Gesamtumsatz letzte drei Geschäftsjahre
Der Bieter muss eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) vorlegen. Dazu ist das in der Anlage BB 9 enthaltene Formblatt zu verwenden. Der Bieter hat dort die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und diese mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen. Der Bieter hat im Formblatt die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und mit einer Erklärung in Textform (§126b BGB) zu versehen.
2. Erklärung Gesamtumsatz Tätigkeitsbereich
Der Bieter muss eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), der mit Leistungen erwirtschaftet wurde, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines ITS) vergleichbar sind, vorlegen. Dazu ist das in der Anlage BB 9 enthaltene Formblatt zu verwenden. Der Bieter hat die entsprechenden Eintragungen im Formblatt vorzunehmen und diese mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen
1. Der Bieter muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen über verschiedene Kategorien belegen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Dazu ist das in der Anlage BB 9 enthaltene Formblatt auszufüllen und mit einer Erklärung nach § 126b BGB zu versehen. Pro Kategorie muss mit dem Angebot mindestens eine Referenz eingereicht werden. Dazu ist die Vorlage in Anlage BB 6 und dort der Reiter "Ref_1" zu verwenden. Dieser Reiter kann für jede Referenz kopiert in die Anlage BB 6 eingefügt werden. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein.
Die KRN hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz - LTTG) vom 01.12.2010 - in der
jeweils gültigen Fassung - und die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 01.01.2015 - in der
jeweils gültigen Fassung - anzuwenden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen
bis zum Schlusstermin digital über das in Ziffer I. 3 genannte Portal eingegangen sein. Fehlende Erklärungen
können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 51 Abs. 2
SektVO nachgereicht werden.
2.Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über das in Ziffer I.3 genannte Portal bis spätestens fünf Tage
vor dem Schlusstermin zur Abgabe des Angebotes gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf dem in Ziffer I.3 genannten Portal. Die Bieter haben dies regelmäßig zu prüfen.
2. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen. Dazu sind die jeweiligen Angaben im Formblatt zu machen und mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTRNU9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.
3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]