Erweiterung der Toppler-Grundschule, Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 Lph 1 bis 9 und Bauleitplanung nach Teil 2, Abschnitt 1 HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: SG I/6 2021-032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Toppler-Grundschule, Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 Lph 1 bis 9 und Bauleitplanung nach Teil 2, Abschnitt 1 HOAI 2021
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber plant die Erweiterung der Toppler-Grundschule in Rothenburg ob der Tauber. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zur Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 Leistungsphasen 1 bis 9 und Bauleitplanung nach Teil 2, Abschnitt 1 HOAI 2021.
Toppler-Grundschule Topplerweg 15 91541 Rothenburg ob der Tauber
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber möchte die Toppler-Grundschule in Rothenburg ob der Tauber erweitern. Das genaue Raumprogramm muss noch entwickelt und hinsichtlich der Förderfähigkeit mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt werden, wobei sich der aktuelle Raumbedarf wie folgt darstellt:
4 Klassenzimmer + Gruppenräume
1 Raum für Sozialpädagogin (soziale Angebote sind wesentlicher Bestandteil der Schule)
1 Raum für Förderlehrer
1 Raum für Konrektorin
1 Therapieraum (Der Landkreis Ansbach ist der einzige inklusive Region Mittelfranken. In diesem Rahmen ist die Vernetzung von Institutionen erforderlich)
Zusätzliche Ressourcen für Mensa (ab 2025 voraussichtlich verbindlicher Ganztagesplatz)
Zusätzliche Räume für Offenen Ganztag (ab 2025 voraussichtlich verbindlicher Ganztagesplatz)
Der Anbau soll auf einem neben der Schule situiertem Grundstück realisiert werden, auf dem aktuelle kein Baurecht besteht, so dass eine Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans erforderlich wird, die ebenfalls durch den zu beauftragenden Objektplaner begleitet werden soll. Im Umfeld der Baumaßnahme befinden sich Gebäude mit Denkmalschutzanforderungen, so dass von einer sensiblen Einfügung des Ausbaus und Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde ausgegangen werden muss.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zur Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 Leistungsphase 1 bis 9 und Bauleitplanung nach Teil 2, Abschnitt 1 HOAI 2021. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Anzubieten sind sämtliche Grundleistungen sowie Besondere Leistungen: Zuarbeit zum Verwendungsnachweis durch den Objektplaner (Führen aller Kosten nach Vorgabe Förderstelle, sachlicher Bericht etc.), Abstimmung und Erarbeiten eines förderfähigen Raumprogramms (Abstimmung mit Förderstelle). Die Planer haben spätestens zur Übergabe für das Gebäude und die technischen Anlagen einen ausführlichen und allgemeinverständlichen Gebäudebetriebsordner anzufertigen. Jour-fixe-Protokolle sind im Rahmen der Koordinierungspflicht durch den Objektplaner zur fertigen und stellen keine besondere Leistung dar. Die Teilnahme des Auftragnehmers an Erläuterungs- und Erörterungsterminen ist im Grundhonorar enthalten z. B. Termine mit dem Stadtrat, Fachplanern usw.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Details sind der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen, die unter dem Link in I.3. dieser Auftragsbekanntmachung zum Download zur Verfügung steht.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 124 Abs. 1 und 2 GWB vorliegen.
- Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
- Eintragung in eine/s der gegenständlichen Berufswerke bzw. Berufskammern (Architektenkammer, Ingenieurkammer, o.ä.) oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufszulassung.
- Eigenerklärung oder Nachweis der Bauvorlageberechtigung gemäß Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
- Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters
Details sind der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen, die unter dem Link in I.3. dieser Auftragsbekanntmachung zum Download zur Verfügung steht.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zum Umsatz in den Jahren 2018 bis 2020
- Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen eine Eigenerklärung vorlegen, dass sie entweder bereits über ein Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für sonstige Schäden verfügen oder erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen werden.
- Angaben zum jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens und zum jährlichen Umsatz im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags, jeweils für die Jahre 2018 bis 2020. Die Höhe des Umsatzes wird nicht bepunktet. Berechtigte Zweifel an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können jedoch zum Ausschluss führen.
Details sind der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen, der unter dem Link in I.3. dieser Auftragsbekanntmachung zum Download zur Verfügung steht.
Eigenerklärungen werden gefordert für:
Das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten, getrennt nach Führungskräften, sonstige Beschäftigte/davon Ingenieure (ohne Führungskräfte) (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktezahl zwischen 1 und 3 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
- 3 Punkte erhält ein Bewerber, wenn durch die Angaben im Teilnahmeantrag das jeweilige Kriterium bestmöglich erfüllt wird.
Eine bestmögliche Erfüllung ist dann gegeben, wenn mindestens folgende Anforderungen erfüllt werden:
Mitarbeiteranzahl: mind. 10 Mitarbeiter/innen, schlüssige vollständige Darstellung der Bürostruktur, Referenzprojekte: mind. 4 vergleichbare Referenzprojekte, 2 besonders vergleichbare Projekte Erweiterung/Neubau von Grundschulden, beide vorgenannten Kriterien mit Nachweis Kosten- und Termineinhaltung, durch Erklärung/Referenzschreiben des Auftraggebers.
-2 Punkte erhält ein Bewerber, wenn durch die Angaben im Teilnahmeantrag das jeweilige Kriterium überdurchschnittlich erfüllt wird. Eine überdurchschnittliche Erfüllung ist dann gegeben, wenn mindestens folgende Anforderungen erfüllt werden: Mind. 8 Mitarbeiter/innen, grundsätzlich schlüssige und weitestgehend vollständige Darstellung der Bürostruktur mit leichten Defiziten, Referenzprojekt: mind. 4 vergleichbare Referenzprojekte, 1 besonders vergleichbares Projekt Erweiterung/Neubau von Grundschulen, beide vorgenannten Kriterien mit Nachweis Kosten- u. Termineinhaltung durch Erklärung/Referenzschreiben des Auftraggebers.
-1 Punkt erhält ein Bewerber, wenn durch die Angaben im Teilnahmeantrag überwiegend lediglich die Mindestanforderungen des Kriteriums erfüllt werden. Sind bei einem Bewerber die Mindestanforderungen bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt, wird dieser nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Anforderungen an Referenzen: siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Formblatt L 1311EU). Es sind die vom Auslober zur Verfügung gestellten Referenzformblätter zu verwenden. Nur in diese Formblätter eingetragene Referenzen werden gewertet. Zur Erlangung der Höchstpunktzahl sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen und zusätzlich 2 besonders vergleichbare Referenzen vorzulegen und für diese Referenzen die Kosten- und Termineinhaltung nachzuweisen. Dies kann durch Eigenerklärung oder alternativ durch eine Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers erbracht werden. Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
-Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts und des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers: 25%
-Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal: 15%
-Darstellung der Bürostruktur anhand eines Organigramms, wobei auszuweisen ist, wie das Büro und die Arbeitsabläufe strukturiert sind, wie oder in welchen Abteilungen die Leistungsbereiche Planung, Ausschreibung, Bauleitung abgewickelt werden: 20%
-Eine Darstellung (max. 6 Blätter DIN A4) von 2 besonders vergleichbaren Projekten aus den letzten 5 Jahren, anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird: 40%
Baukammergesetz siehe auch III.1.1) Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und der Nachweis der Eintragung in eine gegenständliche Berufsverkehr-, bzw. Berufskammer (Architektenkammer, Ingenieurkammer o.ä.) oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung vorliegt. Es können auch Eigenerklärungen vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt diverse Formblätter zur Verfügung, welche unter der unter I.3 genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung der Eigenerklärung zur Eignung eingereicht werden. Der Teilnahmeantrag besteht aus den Formblättern und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Die Formblätter sind durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreteraufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Im Falle von Eignungsleihe oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern sind die Formblätter Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YARRFG3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.