Mobile Luftfiltergeräte - Lieferung und Wartung Referenznummer der Bekanntmachung: 21-VgV065
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Luftfiltergeräte - Lieferung und Wartung
Die Stadt Neu-Ulm beabsichtigt für 6 Schul- und Kita-Gebäude die Lieferung und Wartung von 200 mobilen Luftfilteranlagen zu vergeben. Die Mindestanforderungen an die Luftreinigungsgeräte und die Wartung sind im Leistungsverzeichnis beschrieben.
Die Stadt Neu-Ulm beabsichtigt für 6 Schul- und Kita-Gebäude die Lieferung und Wartung von 200 mobilen Luftfilteranlagen zu vergeben. Die Mindestanforderungen an die Luftreinigungsgeräte und die Wartung sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Der Auftraggeber schreibt einen Mietvertrag von der Wartung und Lieferung für mobile Luftreinigungsgeräte aus. Alle Bedingungen sind im Leistungsverzeichnis beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 15 Abs. 3, VgV besteht die Dringlichkeit der Fristverkürzung, aufgrund der Pandemie und der mangelnden Lüftungsmöglichkeiten an einzelnen Neu-Ulmer Schulen. Die kurzfristige Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zur Sicherstellung des Präsenzunterrichts ist notwendig.
Hier liegt ein Fall der besonderen Dringlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie vor, da die Luftreinigungsgeräte schnell verbaut werden sollen, um einen raschen erhöhten Schutz in Bezug auf eine Coronainfektion zu gewährleisten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 80231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]