Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-008 Fensterarbeiten u Pfosten-Riegel-Elemente Referenznummer der Bekanntmachung: 1-008 Fensterarbeiten und Pfosten-Riegel-Elemente
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-008 Fensterarbeiten u Pfosten-Riegel-Elemente
Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 325 m² Alu-Glas-Pfostenriegel Fassaden, 3-fach verglastca. 186 m² Alu-Glas-Fensterelemente, 3-fach verglastca. 200 m² Sonnenschutzanlagen als Raffstore-Lamellen mit Führungsschienenca. 185 m Alu Fensterbleche außen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gundelfingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.