Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-010-2 Lüftungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1-010-2 Lüftungsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-010-2 Lüftungsarbeiten
Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stk. Be- und Entlüftungsanlage mit WRG, gesamt 10.000 m³/h20 Stk. Einzelraumlüfter/Ablüfter1 Stk. Rohrventilatorca. 990 m² verzinkte Blechkanäle mit Formstückenca. 40 m² Flexrohre DN 100ca. 370 m² Wickelfalzrohre DN 100 - DN 200ca. 40 Stk. Zu- und Abluftauslässeca. 85 Stk. Zu- und Abluftventileca. 20 Stk. BSK2 Stk. Außenlufttürme je für FOL und AULca. 20 Stk. Schalldämpferca. 60 Stk. Telefonieschalldämpfer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Manching-Oberstimm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85077
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.