Planungsleistungen für die Technischen Anlagen Wärmeübertragung Referenznummer der Bekanntmachung: 181/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-ra.de
Adresse des Beschafferprofils: www.stwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Technischen Anlagen Wärmeübertragung
Planungsleistungen für die Technischen Anlagen Wärmeübertragung.
Brandenburg an der Havel
Die StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (StWB) sind der kommunale Energieversorger für die Medien Strom, Wärme und Gas der Stadt Brandenburg (ca. 70.000 Einwohner) und errichten eine Fernwärmetransportleitung zur Umstellung der Fernwärmeversorgung der Stadt auf die Abwärme aus einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Premnitz. Resultierend wird die derzeitige Fernwärmeerzeugung durch gasbefeuerte Anlagen in Brandenburg/H. substituiert.
Dadurch entfallen zukünftig in erheblichen Umfang CO2-Emissionen. Die Emissionen der thermischen Abfallverwertungsanlage erhöhen sich durch die verstärkte Fernwärmeauskopplung nicht, da die Anlage nach Maßgabe der anfallenden Abfallmenge betrieben wird. Durch die zukünftige Nutzung der Abwärme verbessert sich maßgeblich auch die Effizienz der thermischen Abfallverwertungsanlage.
Die Einbindung in das Netz der Stadtwerke soll über einen eigenständig hydraulisch getrennten Kreislauf erfolgen, der die Wärmeübertragung zwischen den Standorten Premnitz und Brandenburg an der Havel (Trassenlänge 20 km) sicherstellt. Die hierzu notwendigen technischen Anlagen in Premnitz und Brandenburg können in die vorhandenen Gebäude in Brandenburg (HKW) und Premnitz (MHKW) intergriert werden.
Aufgabenstellung
Allgemeiner Hinweis:
Gesucht wird ein Dienstleister, der die Planungsleistungen nach § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 zur HOAI (2021) übernimmt, die für eine funktionstaugliche, zweckentsprechende und mangelfreie Errichtung der technischen Ausrüstung zur Wärmeauskopplung (35MW) aus einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Premnitz - und eine Einkopplung der Wärme in das HKW in Brandenburg an der Havel erforderlich sind. Die Beauftragung erfolgt in Anlehnung an die Leistungsbilder und Leistungsphasen nach der HOAI im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 8. Darüber hinaus sollen alle zusätzlichen und besonderen Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Nutzung der zu planenden technischen Anlagen nötig sind, beauftragt werden.
Um auf planungsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die abschließend nicht vorhersehbar sind, eingehen zu können, ist eine stufenweise Beauftragung mittels eines einseitigen Optionsrechtes vorgesehen.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Genehmigungsplanung für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich ist. Wir behalten uns aber vor, bei im Zuge der Planung festgestellter Notwendigkeit, diese Genehmigungsplanung optional zu beauftragen.
Der Planungsumfang entspricht den Grundleistungen im Leistungsbild technische Ausrüstung sowie teilweise besonderen Leistungen entsprechend Anlage 15.1 (zum § 55) der HOAI. Die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) wird optional vergeben.
Die stufenweise Beauftragung der Planungs- und sonstigen Dienstleistungen im Sinne des § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI gestaltet sich wie folgt:
Darstellung der Übergabestationen
1. Übergabestation Premnitz (Dampf/Wasser)
mit aller für den Betrieb notwendiger Nebenanlagen (Umwälzung, Druckhaltung, Nachspeisung, Ausdehnung, EMSR etc.) inklusive Anbindung an die Fernwärmetransportleitung.
- Planungsleistungen LPH1-3 und LPH 5-7 (Grundleistungen)
o Bestandsaufnahme der vorhandenen Anlagen, an denen die Anbindung der Übergabestation erfolgen soll
o Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Varianten (Umwälzung)
o Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinien
o Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm
o notwendige Tragwerksplanungen / Statik
- optional LPH4 (Genehmigungsplanung)
2. Übergabestation Premnitz (Dampf/Wasser)
- Planungsleistungen LPH8 - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
o Erarbeitung einer fachübergreifenden Betriebsanleitung/Fahrweise unter Berücksichtigung des Wärmebedarfs des Fernwärmenetzes in der Stadt Brandenburg
3. Übergabestation Brandenburg (Wasser/Wasser)
mit aller für den Betrieb notwendiger Nebenanlagen (Umwälzung, Nachspeisung, EMSR etc.) inklusive Anbindung an die Fernwärmetransportleitung.
- Planungsleistungen LPH1-3 und LPH 5-7 (Grundleistungen)
o Bestandsaufnahme der vorhandenen Anlagen, an denen die Anbindung der Übergabestation erfolgen soll
o Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinien
o Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm
o notwendige Tragwerksplanungen / Statik
- optional LPH4 (Genehmigungsplanung)
4. Übergabestation Brandenburg (Wasser/Wasser)
- Planungsleistungen LPH8 - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
Die voraussichtlichen Baukosten betragen der Anlage in Premnitz betragen ca. 3,5 Mio. EUR, der Anlage in Brandenburg ca. 1,5 Mio. EUR.
Die Planungsleistungen sollen bis zum 30.11.2021 erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für die Technischen Anlagen Wärmeübertragung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RE6G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.