Erweiterung der Schulen West, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.garching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Schulen West, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Der bestehende Gebäudekomplex der Grundschule West und Max-Mannheimer-Mittelschule soll erweitert werden, insbesondere um den Ganztagsbereich.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Aufgrund der derzeit vorgesehenen Holz-Modulbauweise bzw. Holzbauweise mit hochgradigem Vorfertigungsgrad erfolgt eine angemessene Minderung des Leistungsbildes im Vertrag.Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere: - in LPH 2-8: Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung und dem Verwendungsnachweis- in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung (3.Gliederungsebene),- in LPH 2: Erstellen eines vereinfachten Raumbuches zur Weitergabe an den Bauunterhalt (Materialien, Produkte etc.),- in LPH 3-5: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (3.Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken,- in LPH 3-5: Fortschreiben des vereinfachten Raumbuches,- in LPH 5: Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase),- in LPH 5: Erstellen aller erforderlichen Leitdetails- in LPH 5: Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung (In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase),- in LPH 6: Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung (In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase),- in LPH 7: Prüfen und Werten der Angebote aus den Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase),- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden. Zeitschiene:Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte/Ende Oktober 2021 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Mitte November 2021 vorgesehen. Die Fertigstellung soll zum 01.07.2023, die Inbetriebnahme (mit abgeschlossener Mängelbeseitigung) zum 01.09.2023 erfolgen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81241
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).