Rahmenvertrag Beratung, Lieferung und Montage von Büromobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: 2021OL000333
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Beratung, Lieferung und Montage von Büromobiliar
Europaweite Ausschreibung im Rahmen eines offenen Verfahrens über die Beratung, Lieferung und Montage von Büromobiliar für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis 30.04.2024. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung, Lieferung und Montage von Büromobiliar für die Stadtverwaltung Oldenburg inkl. der Schulen und Eigenbetriebe an über 130 Dienststellen. Das Leistungsverzeichnis umfasst ein Kernsortiment von ca. 80 Artikeln, die in der Vergangenheit in größerer Menge beschafft wurden. Los 1 ist über Tische, Schränke und Container. Los 2 über Stühle.
Tische, Schränke, Container und Regale
Stadtgebiet Oldenburg
Es werden Tische (u .a. elektromotorische), verschiedene Containerarten sowie verschiedene Schranktypen benötigt.
Der Vertrag kann optional einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Stühle
Stadtgebiet Oldenburg
Es werden Drehstühle, Besucherstühle und Konferenzraumstühle benötigt.
Der Vertrag kann optional einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis
b) Eigenerklärung über Verurteilungen/Geldbußen gemäß § 123 Abs. 1 GWB
c) Eigenerklärung über Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß § 123 Abs. 4 GWB
d) Eigenerklärung über Umwelt-/sozialrechtl. Verpflichtungen gemäß § 124 GWB
e) Eigenerklärung über Insolvenz gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
f) Nachweis, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Dazu ist dem Angebot eine Kopie des Versicherungsscheines
beigefügt bzw. eine Erklärung, dass eine solche Versicherung vor Auftragserteilung abgeschlossen wird.
g) Eigenklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren. Soweit der Bieter seine Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre ausübt, genügt die Angabe der Umsatzzahlen der (Rumpf−)Geschäftsjahre ab Beginn der Geschäftstätigkeit. Für Rumpfgeschäftsjahre wird der Umsatz auf volle Geschäftsjahre hochgerechnet.
Mindestanforderungen zu f:
Die Deckungssummen müssen sich mindestens auf 2,5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden belaufen.
Mindestanforderungen zu g:
Der Bieter hat in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 2,5 Mio. Euro erzielt.
h) Der Bieter verfügt in den letzten fünf Jahren über mindestens zwei Referenzen für vergleichbare Aufträge.
Mindestanforderungen zu h:
Vergleichbar sind Refenrenzen, wenn ein Rahmenvertrag von mindestens einjähriger Laufzeit über die Beratung, Lieferung und Montage von Büromöbiliar in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR abgeschlossen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).