Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines sog. Open-House-Modells für AM mit dem Wirkstoff Infliximab zur subkutanen Anw. (ATC-Code WHO: L04AB02) Referenznummer der Bekanntmachung: 189/2021-OH

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 186-481457)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]66
Fax: [gelöscht]16
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines sog. Open-House-Modells für AM mit dem Wirkstoff Infliximab zur subkutanen Anw. (ATC-Code WHO: L04AB02)

Referenznummer der Bekanntmachung: 189/2021-OH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Infliximab zur subkutanen Anwendung (ATC-Code nach WHO: L04AB02). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 186-481457

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 04.11.2021 eingereicht werden. (...) Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens am 30.11.2022.

muss es heißen:

Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 07.12.2021 eingereicht werden. (...) Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens am 31.12.2022.

Abschnitt Nummer: II.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags
Anstatt:

Beginn: 05/11/2021

Ende: 30/11/2022

muss es heißen:

Beginn: 08/12/2021

Ende: 31/12/2022

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Anstatt:

Tag: 30/11/2022

muss es heißen:

Tag: 31/12/2022

Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022

muss es heißen:
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:

Tag: 30/11/2022

muss es heißen:

Tag: 31/12/2022

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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