Lieferug eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 nach DIN EN 1846 und DIN 14530-5 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordstemmen
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nordstemmen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferug eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 nach DIN EN 1846 und DIN 14530-5
Die Gemeinde Nordstemmen beschafft ein Löschgruppenfahrzeuges LF10 für die FF Heyersum.
Auftraggeber ist die Gemeinde Nordstemmen in Niedersachsen.
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF10 (Kurzzeichen: Los 1)
31171 Heyersum
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF 10
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF10 & Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
31171 Heyersum
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF10 & Zusammenführung aller Lose
Beladung für ein LF 10 nach DIN 14530-5: 2019-11 (Kurzzeichen: Los 3)
31171 Heyersum
Beladung für ein LF 10 nach DIN 14530-5: 2019-11
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF10 (Kurzzeichen: Los 1)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF10 & Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm (Donau)
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für ein LF 10 nach DIN 14530-5: 2019-11 (Kurzzeichen: Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de