Rahmenvertrag Beratung, Lieferung und Montage von Büromobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: 2021OL000271
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Beratung, Lieferung und Montage von Büromobiliar
Europaweite Ausschreibung im Rahmen eines offenen Verfahrens über die Beratung, Lieferung und Montage von Büromobiliar für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung, Lieferung und Montage von Büromobiliar für die Stadtverwaltung Oldenburg inkl. der Schulen und Eigenbetriebe an über 130 Dienststellen. Das Leistungsverzeichnis umfasst ein Kernsortiment von ca. 80 Artikeln, die in der Vergangenheit in größerer Menge beschafft wurden. Los 1 ist über Tische, Schränke und Container. Los 2 über Stühle.
Tische, Schränke, Container und Regale
Es werden Tische (u .a. elektromotorische), verschiedene Containerarten sowie verschiedene Schranktypen benötigt.
Stühle
Es werden Drehstühle, Besucherstühle und Konferenzraumstühle benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tische, Schränke, Container und Regale
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stühle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung muss gemäß § 63 VgV Absatz 1 Nr. 4 aufgehoben werden. Die als Eignungskriterium geforderte Quality Office Fachhändler Zertifizierung verstößt gegen die vergaberechtlichen Grundprinzipien des fairen und freien Wettbewerbs (Wettbewerbsgrundsatz) und dem Gleichbehandlungsgebot (Diskriminierungsverbot).
Durch die Tatsache, dass ein Zertifikat als Eignungskriterium gefordert wird, dieses aber nicht mehr ausgestellt wird, wird der Wettbewerb stark eingeschränkt. Er beschränkt sich auf die Firmen, die das Zertifikat schon haben. Andere Firmen können dieses Zertifikat nicht mehr erhalten, auch wenn sie die Anforderungen erfüllen.
Die Unterlagen werden nun angepasst und die Leistung wird zeitnah neu ausgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugtist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen,dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der StadtOldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstextoder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die StadtOldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestelltwerden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nachZuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).