Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung und die Erweiterung des Rouanet-Gymnasiums in Beeskow Referenznummer der Bekanntmachung: 99/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beeskow
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15848
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-oder-spree.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung und die Erweiterung des Rouanet-Gymnasiums in Beeskow
Der Landkreis Los plant die Sanierung/Erweiterung des Rouanet-Gymnasiums in Beeskow.
1. Standort
Der heute als Gymnasium genutzte Gebäudekomplex wurde im Jahre 1899 als Kaserne errichtet und bis 1989 als Kaserne genutzt. Das entlang der Breitscheidstraße sich erstreckende Hauptgebäude und rechtwinklig dazu errichtete Nebengebäude sind denkmalgeschützte 3-geschossige Backsteingebäude. Nach hinten versetzt befindet sich in Sichtachse zwischen den beiden Gebäuden die ebenfalls aus Backsteinen errichtete Remise und ein 2016 fertiggestellter eingeschossiger Massivbau mit Flachdach ohne Unterkellerung mit 3 Unterrichtsräumen. Das gesamte hintere Grundstück wird als Schulhof genutzt und besteht aus einer großzügigen von Bäumen gesäumten Rasenfläche.
Die Zufahrt von der Breitscheidstraße erfolgt an der rechten Grundstücksgrenze. An der linken Grundstücksgrenze und zwischen den Gebäuden sind weitere Zufahrten vorhanden.
2. Liegenschaftsdaten
Gemarkung: Beeskow
Flur: 5
Flurstück: 1029; 1032
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung legt die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest. Ergänzend werden Bereiche als Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Damit wird ein Innenbereich bestimmt, der Grundsätzlich unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes bebaubar ist.
Grundstück liegt unmittelbar an einer befahrenen öffentlichen Verkehrsfläche
Abwasserbeseitigung – Sammelkanalisation
Wasserversorgung – zentrale Wasserversorgung
3. Planungsaufgabe
Das Rouanet-Gymnasium soll auf Grund wachsender Schülerzahlen und geänderter Unterrichtsformen zukunftsfähig erweitert werden.
Erweiterung:
1. Erstellung Gesamtraumkonzept,
2. Umbau Bestandsgebäude im Zusammenhang mit der Umsetzung Raumprogramm,
3. 9 Fachkabinette Naturwissenschaften und 3 Sammlungen,
4. 6 Allgemeine Unterrichtsräume und 2 Sammlungen,
5. Ganztagsbereich,
6. Erweiterung / Neuanordnung Mensa,
7. infrastrukturelle Erschließung und Gestaltung Außenanlagen,
8. weitere 6 Allgemeine Unterrichtsräume und 2 Sammlungen – Option,
9. Dreifelder-Schulsporthalle – Option.
Zu beachten sind die Nutzeranforderungen und die für den Standort geltenden Satzungen sowie die baurechtlichen Vorgaben und Regelungen.
Der Standortfindung dienen folgende Kriterien:
— Berücksichtigung der Umgebungsbebauung insbesondere der Raumkanten, Baufluchten und Blickbezüge,
— Würdigung der Ensembles und der Gebäudedenkmäler durch Unterordnung des Neu- bzw. Ergänzungsbaus,
— Erhalt der bestehenden Straßenansicht und des historischen Ensembles,
— Erhaltung der Übersichtlichkeit des Schulhofes,
— Berücksichtigung der Nachbarbebauung (Tagesklinik),
— Berücksichtigung der vorhandenen Baumbestände,
— Berücksichtigung der Nutzung als Schulgebäude mit Aufenthaltsqualitäten,
— Gebäudekubatur (Grundfläche und Höhe).
Der Schulbetrieb muss während der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen weitestgehend Störungsfrei weiterlaufen.
4. Es ist beabsichtigt, folgende Grundleistungen zu vergeben:
Objektplanung Gebäude und Innenräume
(§ 33 ff., HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9, stufenweise);
Leistungsstufe 1 – Lph 2 HOAI 3.1.2022 – 28.3.2022
Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 17.6.2022 – 9.9.2022 als Option
Leistungsstufe 3 – Lph 5-7 HOAI 13.3.2023 – 17.10.2023 als Option
Leistungsstufe 4 – Lph 8-9 HOAI 3.11.2023 – 30.1.2025 als Option
Fachplanung Technische Ausrüstung
(§ 53 ff., HOAI 2013, Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9, stufenweise);
Leistungsstufe 1 – Lph 2 HOAI 03.01.2022 – 28.3.2022
Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 17.6.2022 – 9.9.2022 als Option
Leistungsstufe 3 – Lph 5-7 HOAI 13.3.2023 – 17.10.2023 als Option
Leistungsstufe 4 – Lph 8-9 HOAI 3.11.2023 – 30.1.2025 als Option
Fachplanung Tragwerksplanung
(§ 49 ff., HOAI 2013, Leistungsphasen 1-6, stufenweise);
Leistungsstufe 1 – Lph 2 HOAI 3.1.2022 – 28.3.2022
Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 17.6.2022 – 9.9.2022 als Option
Leistungsstufe 3 – Lph 5-6 HOAI 13.3.2023 – 17.10.2023 als Option
Objektplanung Freianlagen
(§ 38 ff., HOAI 2013, Leistungsphasen 1 9, stufenweise)
Leistungsstufe 1 – Lph 2 HOAI 3.1.2022 – 28.3.2022
Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 17.6.2022 – 9.9.2022 als Option
Leistungsstufe 3 – Lph 5-7 HOAI 13.3.2023 – 17.10.2023 als Option
Leistungsstufe 4 – Lph 8-9 HOAI 3.11.2023 – 30.1.2025 als Option
Verkehrsanlagen
(§ 45 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9, stufenweise)
Leistungsstufe 1 – Lph 2 HOAI 3.1.2022 – 28.3.2022
Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 17.6.2022 – 9.9.2022 als Option
Leistungsstufe 3 – Lph 5-7 HOAI 13.3.2023 – 17.10.2023 als Option
Leistungsstufe 4 – Lph 8-9 HOAI 3.11.2023 – 30.1.2025 als Option
Mit der Zuschlagserteilung wird jeweils die 1. Leistungsstufe der Grundleistungen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes als besondere Leistung beauftragt.
Außerdem ist beabsichtigt als Option, nachfolgende Beratungsleistungen gem. HOAI 2013 zu vergeben:
Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bau- und Raumakustik und Schallimmissionsschutz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Planungsleistungen für Sanierung und Erweiterung des Rouanet-Gymnasiums in Beeskow
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist zulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.