Objektplanungsleistungen gem. HOAI §34 (im Einzelnen s. II.2.4) - Innenraumgestaltung St.-Marien-Andreas-Kirche in 14721 Rathenow. Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-02/2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ev-kirche-rathenow.de/wir.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHJYYYQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHJYYYQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanungsleistungen gem. HOAI §34 (im Einzelnen s. II.2.4) - Innenraumgestaltung St.-Marien-Andreas-Kirche in 14721 Rathenow.

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-02/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Innenraum der Sankt-Marien-Andreas-Kirche in Rathenow soll wiederhergestellt/neugestaltet werden. Ziel ist die Schaffung eines ganzheitlichen Raumes, der sowohl für Gottesdienste als auch für Konzerte und andere Veranstaltungen kulturell genutzt werden kann. Grundlage bildet ein mit Kirchengemeinde, Förderkreis und Denkmalpflege abgestimmtes Planungskonzept, das sowohl denkmalpflegerische Belange als auch die heutigen Nutzungsanforderungen berücksichtigt.

Ausgeschrieben sind Objektplanungsleistungen gemäß HOAI §34, Leistungsphasen 1-9 (soweit erforderlich).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE408 Havelland
Hauptort der Ausführung:

Kirchplatz 10 14712 Rathenow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die unter Denkmalschutz stehende evangelische Stadtkirche St. Marien und Andreas, zurückgehend auf eine spätromanische Basilika des frühen 13. Jahrhunderts, wurde im Laufe der Zeit mehrmals umgebaut. 1945 wurde die gotische Backsteinkirche durch einen Brand zu großen Teilen zerstört. Nach einem partiellen Wiederaufbau mit begrenzten Mitteln in den 1950er Jahren konnte das Bauwerk seit den 1990er Jahren in mehreren Bauabschnitten in seiner äußeren Erscheinung wieder hergestellt werden.

In dem nun folgenden Schritt soll der Innenraum in mehreren Bauabschnitten wiederhergestellt/neugestaltet werden. Grundlage bildet eine Vorstudie aus dem Jahr 2016 (St.-Marien-Andreas Kirche, Rathenow - Innenraumgestaltung - Planungskonzept; Verf.: Dr. Krekeler & Partner Architekten, Brandenburg).

Mit der 1950er Jahre Fassung der St.-Marien-Andreas-Kirche, die als große Leistung des Wiederaufbaus bewertet wird, entstand nach Auffassung der Projektbeteiligten eine Raumfassung, die im Einklang mit der gotischen Raumschale ein hohes gestalterisches Niveau erreicht. Der Innenraum weist jedoch auch eine Reihe von Brüchen aus. Das Planungskonzept knüpft an die Ästhetik der 1950er Jahre an und zielt auf die Schaffung einer zeitgenössischen Architektur im historischen Kontext. Ziel des Gestaltungskonzepts ist es, wieder einen ästhetisch ganzheitlichen Innenraum zu schaffen.

Nach derzeitiger Planung betreffen die zu vergebenden Planungsleistungen im Einzelnen:

1. Bauabschnitt - Chor: u.a. Einwölbung des Chorraums (Wiederaufbau Pfeiler und Gewölbe), Herstellung einer neuen Fußbodenebene/ neuer Bodenbelag, Versetzung Altarmensa/historischer Flügelaltar.

2. Bauabschnitt - Kirchenschiff: u.a. Instandsetzung des Kirchenschiffes (Innenwände, Bodenbelag etc.), Einbau von Emporen.

3. Bauabschnitt - Nebenanlagen: insbesondere Einbau von behindertengerechten Nebenanlagen.

Zudem sollen Teile der Technischen Ausrüstung (Anlagen der Anlagengruppen 410, 420, 440/450) erneuert / neu installiert werden. Die Maßnahmen sollen bei laufendem Betrieb realisiert werden.

Die Projektkosten (Summe Kostengruppen 300-700 nach DIN 276) sind mit insgesamt rund 7,5 Mio. EUR brutto beziffert (Kostenobergrenze). Nach derzeitigem Stand soll eine hälftige Finanzierung durch Bund und Land erfolgen. Koordinierender Zuwendungsgeber ist das Land Brandenburg/MWFK. Die Landesmittel stehen nur nach jährlich festgelegten Tranchen zur Verfügung; eine Übertragung 2021 nicht verausgabter Mittel ist angefragt.

Bei Planung und Realisierung sind die jeweiligen Förderbedingungen zwingend einzuhalten. Im Falle von Mehrkosten sollen Teil-Baumaßnahmen mit niedrigerer Priorität entfallen.

Die geplanten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Sakralbau; 2. Art: Bauen in denkmalgeschütztem Bestand, insbesondere Sanierung / Restaurierung, Umbau und Modernisierung; 3..Geschätzte Bauwerkskosten (KGr 300-400): rd. 4,6 Mio. Euro brutto (KGr 300 rd. 3,7 Mio. EUR / KGr 400 rd. 0,86 Mio. EUR).

Die beabsichtigte Beauftragung umfasst die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI §34: Grundleistungen LPh 1-9, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich (Leistungsphasen 1 und 2), sowie ausgewählte Besondere Leistungen.

Bestandteil der Vergabe sind auch die Leistungen der Restaurierungsplanung. Der/die Fachplaner/in für die Restaurierungsplanung ist durch den Objektplaner einzubinden. Honorarangebote sind dem Wettbewerb zu unterstellen; der Auftraggeber behält sich ein Mitspracherecht bezüglich der Wahl der Fachplaner/in für die Restaurierungsplanung vor.

Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.

Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Vorstudie "St. Marien-Andreas Kirche, Rathenow - Innenraumgestaltung - Planungskonzept" (Verf.: Dr. Krekeler & Partner Architekten, Brandenburg 2016); Kostenschätzung nach DIN 276 (Verf.: Dr. Krekeler & Partner Architekten, Brandenburg 2016 / Weiterbearbeitung: Evangelische Kirchengemeinde St. Marien-Andreas Rathenow - Bauausschuss des Gemeindekirchenrates, Rathenow 2020); im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung unterzeichnet vorzulegende Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG).

Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.

Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 02/2022; 2. Realisierung: in mehreren Bauabschnitten bis 2025 (inkl. Verwendungsnachweis); 3. Projektabschluss: im Nachgang.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 47
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die angegebene Laufzeit beinhaltet nicht die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen. Die Laufzeit des Vertrages kann sich je nach Projekterfordernis verändern; daraus sind keinerlei Ansprüche abzuleiten.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.

(2) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt: 805 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 165 Punkte; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 640 Punkte).

Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei): 1.1 Nettogesamtumsatz im Mittel der letzten 3 Jahre: ? [Betrag gelöscht] EUR netto; 1.2 Nettojahresumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI 2021 §34. im Mittel der letzten 3 Jahre: ? [Betrag gelöscht] EUR netto; 2.1.1 Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI 2021 §34 im Mittel der letzten 3 Jahre: größer/gleich 6; 2.1.2 Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI 2021 §34 mit Berufserfahrung ? 5 Jahre im Mittel der letzten 3 Jahre: größer/gleich 3; 2.2.1-2.2.6 Referenzprojekte übergeordnet (Referenzprojekte 5.2.1-5.2.3): 2.2.1 öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103; 2.2.2 Bauwerkskosten (Summe KGr 300-400 nach DIN 276) bezogen auf den Bereich Bauen im Bestand netto in Euro netto: größer 3,0 Mio. EUR; 2.2.3 Bruttogrundfläche BGF: größer/gleich 800 qm; 2.2.4 Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2021 §34: größer/gleich 7 LPh; 2.2.5 Honorarzone(n) im Sinne HOAI 2021 §35: größer/gleich 3; 2.2.6 Art der Baumaßnahme i.S. HOAI 2021 §2: Wiederaufbau und/oder Instandsetzungs-/Instandhaltungsmaßnahme; 2.2.7-2.2.15 Zusätzliche Angaben (je Leistung/ Projektmerkmal geht max. ein Referenzprojekt positiv in die Wertung ein): 2.2.7 Sakralbau; 2.2.8 Baudenkmal aus dem 13.-19. Jahrhundert; 2.2.9 Planungsleistungen für Wiederaufbau und/oder Instandsetzung von historischen Gewölben in Ziegelmauerwerk in einer Kirche, einem Kloster o. vgl.; 2.2.10 Planungsleistungen für eine Wiederherstellung von historischen Gewölben in Ziegelmauerwerk als "handwerkliche" Rekonstruktion; 2.2.11 Planungsleistungen für Sanierung schadhafter Innenputzoberflächen unter Erhaltung historischer Putze; 2.2.12 Planungsleistungen für die Sanierung von Feuchteschäden im Mauerwerk; 2.2.13 Planung/Realisierung in Zusammenarbeit mit einem Restaurator; 2.2.14 Realisierung bei laufendem Betrieb; 2.2.15 Realisierung unter Inanspruchnahme von von finanziellen Fördermitteln (EU und/oder Bund, Land).

Die detaillierten Angaben zur Bewertungsmatrix Stufe 1 können dem Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (Vergabeunterlagen: Dokument "Teilnahmeantrag").

(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerber, welche die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen/ Bauabschnitte. Mit dem Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1 bis 3 gem. HOAI §34 (Leistungsstufe 1 beauftragt. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Konsistoriums bzw. der Landeskirche der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).

Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln (auch ggf. teilweise) oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Voraussetzung für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.

(2) Sofern für die Durchführung der Maßnahme erforderlich, werden optional Besondere Leistungen beauftragt.

(3) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (hierfür wird ein Formblatt herausgegeben) u.a. folgende Erklärungen unterzeichnet vorzulegen: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.

Es werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Formblatt für Honorarangebote, Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen (u.a. Leistungsbild).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber ausgeschlossen:

(1) Eigenerklärungen/Auflagen:

a) Soweit zutreffend: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.

b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 2), dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen.

c) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2), dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.

d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.

e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Punkt 6) gemäß Ziffer III.2.1.

f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV und die Erklärungen bzgl. wirtschaftlicher Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gem. §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen (Formblatt). Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- mit einer Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters / einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs -zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.

(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2021 §34 in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).

Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten).

(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Keine

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben ev. Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gem. VgV §56 (2) - wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.

(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 4.2) der in den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und Ingenieure [Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss] im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2021 §34 gesamt sowie mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre (anzugeben ist das Vollzeitäquivalent).

Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers

angegeben werden, die in dem für die Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig

waren.

(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche gegebenenfalls durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.

(3) Aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) für das Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2021 §34 sind mind. 2 und max. 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.

Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:

- Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land;

- Auftraggeber (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen);

- Auftragnehmer;

- Status (Baudenkmal);

- Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 §34 (mindestens Übergabe an den Nutzer beziehungsweise Betreiber);

- Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 300-400 nach DIN 276) in Euro netto bezogen auf den Bereich Bauen im Bestand (Instandsetzungs- und/oder Instandhaltungs-, Umbau-, Modernisierungsmaßnahmen i.S. HOAI 2021 §2);

- Bruttogrundfläche BGF;

- bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2021 §34;

- Schwierigkeitsgrad (Honorarzone im Sinne HOAI 2021 §35);

- Art der Baumaßnahme im Sinne HOAI 2021 §2 (Bauen im Bestand [Wiederaufbau / Instandsetzung und/oder Instandhaltung / Umbau und/oder Modernisierung] / Andere [zusätzlich: Neubau, Erweiterungsbau o.vgl.]);

Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem Angaben (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2) zu weiteren Leistungen/ Projektmerkmalen zu tätigen (sofern zutreffend). Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein.

Die Referenzprojekte müssen auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten (einseitig) in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.

Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:

(1.) Referenzen: Mindestanforderung, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur Referenzprojekte (mind. 2 und max. 3), die folgende Bedingungen erfüllen:

a.) Baudenkmal;

b.) Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2021 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) in den letzten 8 Jahren (im Zeitraum 11/2013 bis 10/2021);

c.) Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 300-400 nach DIN 276) bezogen auf den Bereich Bauen im Bestand (Wiederaufbau / Instandsetzung und/oder Instandhaltung / Umbau und/oder Modernisierung) mind. 1,5 Mio. Euro netto.

Mit diesen Referenzprojekten sind die folgenden weiteren Mindestanforderungen zu erfüllen:

- mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung "Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103";

- mindestens ein Referenzprojekt mit Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 300-400 nach DIN 276) bezogen auf den Bereich Bauen im Bestand (Wiederaufbau / Instandsetzung und/oder Instandhaltung / Umbau und/oder Modernisierung) größer/gleich 3,0 Mio. Euro netto;

- mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne HOAI 2021 §34 durchgängig erbracht wurden.

Alle Mindestanforderungen müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten (max. 3) erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure:

(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.

(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.

(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche und/oder juristische Personen gestellt werden.

Eine Eigenerklärung gemäß vorstehender Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag (s. Pkt. 6).

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(1) Örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Erfordernis; personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort.

(2) Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie ergänzenden Vorschriften und Regeln des Landes Brandenburg und des Bundes, u.a. BbgBO, LHO und BbgVergG, DIN 18040-1, RBBau / VHB, RZBau.

(3) Vorschriften und Regeln der EKBO (insbesondere Kirchenbaugesetz - KBauG 2018; Klimaschutzgesetz - KlSchG 2020).

(4) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

(5) Vertrag inkl. Anlagen; Zuwendungsbescheid.

(6) Der Bewerber darf bei Vertragsausführung nur Personen einsetzen, die eine Erklärung gem. §1 Verpflichtungsgesetz abgeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/12/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.

Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.

Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.

Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.

Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.

(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.

(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3). Kommunikation, die mündlich, per E-Mail, Telefax, Briefpost usw. erfolgt, ist nicht zugelassen und wird nicht beantwortet.

(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 245 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis).

(6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.

Identifikationsnummer:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYYYQ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen europaweit aus, um ggf. Vorgaben der Fördermittelgeber des Bauprojektes zu entsprechen. Unabhängig von diesen fördermittelrechtlichen Vorgaben ist der Bauherr nach seiner Einschätzung jedoch kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne § 99 GWB. Insoweit ist der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen - konkret der Vergabekammer des Landes Brandenburg - nach seiner Ansicht nicht eröffnet; die Vergabe unterliegt der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit den Zivilgerichten.

1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.

2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/10/2021

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