Planungsleistungen für das Projekt Neubau / Sanierung des Betriebsgebäudes und Umbau der Kläranlage Referenznummer der Bekanntmachung: 81294-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-pfaffenhofen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für das Projekt Neubau / Sanierung des Betriebsgebäudes und Umbau der Kläranlage
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der
• Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 2 bis einschließlich 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI,
• Objektplanung Ingenieurbauwerke (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung) gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 2 bis einschließlich 9 gemäß § 43 Abs. 1 HOAI,
• Fachplanung Tragwerksplanung für Betriebsgebäude und Kläranlage gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 2 bis einschließlich 6 gemäß § 51 Abs. 1 HOAI, Bewehrungsprüfung als Besondere Leistung der Leistungsphase 8
• Fachplanung Technische Ausrüstung für Betriebsgebäude und Kläranlage gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 2 bis einschließlich 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI.
Pfaffenhofen a. d. Ilm
Der Auftraggeber unterhält und betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung, die ein etwa 220 km langes Kanalnetz und die zentrale Kläranlage Pfaffenhofen umfasst. Die biologische Reinigungs-Stufe der zentralen Kläranlage ist mittlerweile durch den stetigen Anstieg des Abwasseranfalls ausgelastet. Zudem fehlen Flächen für Verwaltung und Betrieb der Kläranlage. Das bestehende Betriebsgebäude ist für die Bedürfnisse des Auftraggebers nicht mehr ausreichend. Es werden weitere Büroarbeitsplätze sowie Einstellmöglichkeiten für Betriebsfahrzeuge und Betriebsmittel benötigt. Neben der zentralen Kläranlage in Pfaffenhofen betreibt der Auftraggeber im Ortsteil Uttenhofen eine zweite deutlich kleinere Kläranlage, die stillgelegt werden soll. Vorgesehen ist die Förderung des Abwassers zur zentralen Kläranlage in Pfaffenhofen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Auftraggeber Baumaßnahmen an der Kläranlage und am Betriebsgebäude vorzunehmen. Des Weiteren sollen technische Anlagen ergänzt und erneuert werden. Gegenstand dieses Auftrags sind Architekten- und Ingenieurleistungen für die Realisierung des Projekts.
1. Auswahlkriterium (max. 150 von 400 Punkten [P]) - Berufserfahrung des Projektleiters Hochbau und des Projektleiters Ingenieurbau in Jahren [J]. Die jeweiligen Angaben zur Berufserfahrung in Jahren werden von unter und bis einschließlich 4 J mit 0 P, mehr als 4 J bis einschließlich 8 J mit 1 P, mehr als 8 J bis einschließlich 10 J mit 2 P, mehr als 10 J bis einschließlich 12 J mit 3 P, mehr als 12 J bis einschließlich 14 J mit 4 P, und mehr als 15 J mit 5 P bewertet.
2. Auswahlkriterium (max. 150 von 400 P) - Personenbezogene Referenzen des Projektleiters Hochbau [PH] und des Projektleiters Ingenieurbau [PI] über ab dem Jahr 2016 erbrachte und nunmehr abgeschlossene Leistungen, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen aus den Bereichen Hochbau bzw. Ingenieurbau vergleichbar sind. Vergleichbare Referenzprojekte des PH werden anhand folgender Kriterien bewertet: mind. HOAI-LP 2 bis einschl. 8 erbracht; Leistung im Bereich Abwasserentsorgung; mit Baukosten (KG 300 bis 600) von mindestens 1,5 Mio. Euro; Leistung umfasst Ausführung in Holzbauweise; Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber. Vergleichbare Referenzprojekte des PI werden anhand folgender Kriterien bewertet: mind. HOAI-LP 2 bis einschl. 8 erbracht; Leistung im Bereich Abwasserentsorgung; Leistung umfasst Maßnahme an einer Kläranlage; Leistung umfasst Maßnahme an einer Kläranlage mit einer Anschlussleistung von mindestens 50.000 EW; Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber. In das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums Referenzen des PH und des PI fließen die Einzelwertungen von genau drei vergleichbaren Referenzen - jeweils des PH und des PI - ein. Erfüllt eine Referenz eines der jeweiligen fünf Kriterien, so erhält der Bewerber einen Teilpunkt [TP]. Erfüllen danach die - jeweils für den PH und den PI - 3 maximal wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale TPzahl in Höhe von 15 TP erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 2 TP: 0 P. 3 bis 5 TP: 1 P. 6 bis 8 TP: 2 P. 9 bis 11 TP: 3 P. 12 bis 13 TP: 4 P. 14 bis 15 TP: 5 P.
3. Auswahlkriterium (max. 100 von 400 P) - Unternehmensreferenzen Hochbau und Ingenieurbau über ab dem Jahr 2016 erbrachte und nunmehr abgeschlossene Leistungen, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen aus den Bereichen Hochbau bzw. Ingenieurbau vergleichbar sind. Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Hochbau werden anhand der für den PH geltenden Kriterien (siehe oben unter 2.) bewertet. Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Ingenieurbau werden anhand der für den PI geltenden Kriterien (siehe oben unter 2.) bewertet. In das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums Unternehmensreferenzen Hochbau und Ingenieurbau fließen die Einzelwertungen von genau drei vergleichbaren Referenzen - jeweils für den Bereich Hochbau und Ingenieurbau - ein. Erfüllt eine Referenz eines der jeweiligen fünf Kriterien, so erhält der Bewerber einen Teilpunkt. Erfüllen danach die - jeweils für den Bereich Hochbau und Ingenieurbau - 3 maximal wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale TPzahl in Höhe von 15 TP erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 2 TP: 0 P. 3 bis 5 TP: 1 P. 6 bis 8 TP: 2 P. 9 bis 11 TP: 3 P. 12 bis 13 TP: 4 P. 14 bis 15 TP: 5 P.
Stufenweise und bauteilweise Beauftragung der Leistungen gemäß § 3 des Vertrages über Architekten- und Ingenieurleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Sofern Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über Art und Umfang durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinn des § 125 GWB. (Mindestkriterium)
b) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis – nicht älter als 6 Monate – über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, bspw. Eintragung in das deutsche Handelsregister oder Partnerschaftsregister oder in die jeweilige Architektenkammer. Besteht keine solche Eintragung, hat der Bewerber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. (Mindestkriterium)
c) Eigenerklärung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrecht erhalten wird, mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio., wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. (Mindestkriterium)
d) Eigenerklärung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Umsatz in den Tätigkeitsbereichen des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020). Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV ist ein Mindestjahresumsatz in den Tätigkeitsbereichen des Auftrages von 1,5 Mio. Euro nachzuweisen. (Mindestkriterium)
e) Angabe der Personen des Projektleiters Hochbau und des Projektleiters Ingenieurbau, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, und Vorlage ihrer Lebensläufe und eines Nachweises über ihre Berufsqualifikation gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 6 VgV. Der Projektleiter Hochbau muss über eine Berufsqualifikation als „Architekt“ verfügen (nachzuweisen durch Vorlage einer Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer, nicht älter als sechs Monate) oder eine Berechtigung, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (nachzuweisen durch Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsnachweises, nicht älter als sechs Monate). Der Projektleiter Ingenieurbau muss über eine Berufsqualifikation als „Ingenieur“ verfügen (nachzuweisen durch Vorlage einer Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer, nicht älter als sechs Monate) oder eine Berechtigung, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (nachzuweisen durch Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsnachweises, nicht älter als sechs Monate). (Mindestkriterium)
f) Erklärung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) hervorgeht. Die jährliche Beschäftigtenzahl einschließlich der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren muss mindestens 10 betragen. (Mindestkriterium)
g) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV. (Mindestkriterium)
h) Auswahlkriterien gemäß Ziff. II.2.9) dieser Bekanntmachung: 1. Auswahlkriterium - Berufserfahrung des Projektleiters Hochbau und des Projektleiters Ingenieurbau in Jahren. Die jeweiligen Angaben zur Berufserfahrung in Jahren werden wie unter Ziff. II.2.9 dargestellt bewertet. 2. Auswahlkriterium - Personenbezogene Referenzen des Projektleiters Hochbau [PH] und des Projektleiters Ingenieurbau [PI] über ab dem Jahr 2016 erbrachte und nunmehr abgeschlossene Leistungen, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen aus den Bereichen Hochbau bzw. Ingenieurbau vergleichbar sind. Vergleichbare Referenzprojekte des PH und des PI werden wie unter Ziff. II.2.9 dargestellt bewertet. 3. Auswahlkriterium: Unternehmensreferenzen Hochbau und Ingenieurbau über ab dem Jahr 2016 erbrachte und nunmehr abgeschlossene Leistungen, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen aus den Bereichen Hochbau bzw. Ingenieurbau vergleichbar sind. Vergleichbare Referenzprojekte aus den Bereichen Hochbau und Ingenieurbau werden wie unter Ziff. II.2.9 dargestellt bewertet.
Der Projektleiter Hochbau muss über eine Berufsqualifikation als „Architekt“ verfügen oder eine Berechtigung, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Der Projektleiter Ingenieurbau muss über eine Berufsqualifikation als „Ingenieur“ verfügen oder eine Berechtigung, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ort: entfällt
Land: Deutschland
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.