Planung und Errichtung eines FTTB Netzes im Landkreis Cham: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 4.1 Referenznummer der Bekanntmachung: E15/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-cham.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-cham.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Errichtung eines FTTB Netzes im Landkreis Cham: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 4.1
Der Auftrag umfasst die Erstellung der Feinplanung sowie den Ausbau des geplanten passiven Glasfasernetzes in dem Ausbaucluster 4.1 des Landkreises Cham. Gegenstand des Auftrags ist ebenfalls die Einholung der erforderlichen Genehmigungen.
93413
Der Auftrag umfasst die Erstellung der Feinplanung sowie den Ausbau des geplanten passiven Glasfasernetzes in dem Ausbaucluster 4.1 des Landkreises Cham. Gegenstand des Auftrags ist ebenfalls die Einholung der erforderlichen Genehmigungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes
oder Wohnsitzes
a) Vorlage einer Auskunft der Creditreform o.ä., nicht älter als drei Monate gemessen am Tag der Absendung
der Auftragsbekanntmachung (29.07.2021).
b) Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr)
c) Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
d) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen
- Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens eine Deckungssumme je Schadensfall von 3 Mio. EUR
für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden betragen.
- Mindestjahresumsatz (netto) in dem von dem Auftrag abgedeckten Bereich (oder vergleichbar) bezogen auf
das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr in Höhe von: 14.5 Mio. EUR (netto).
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum
sowie den Leistungsumfang (km Tiefbau, LWL-Verlegung [einblasen und Montage], Errichtung von FttB-
Hausanschlüssen). Die Referenzen müssen das gesamte vom Bieter angebotene Leistungsspektrum erfassen. Dies gilt auch für die Planung leitungsgebundener Netze.
Die Referenzen müssen mindestens folgenden Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Bauvorhabens,
- Auftraggeber,
- Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers,
- Angabe der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, NU, Arge), Ort der Ausführung,
- Ort der Ausführung,
- Ausführungszeit (nur Aufträge innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre),
- Anzahl der für das Bauvorhaben eingesetzten Mitarbeiter,
- Stichwortartige Benennung des erbrachten Leistungsbildes. Das Leistungsbild muss umfassen: Tiefbau, LWL
Verlegung (Einblasen und Montage), Errichtung von FttB-Hausanschlüssen, Feinplanung (leitungsgebundenes Netz). Tiefbau, LWL-Verlegung und Feinplanung müssen nicht in einer gemeinsamen Referenz erbracht worden sein.
- Auftragswert der beschriebenen Leistung,
- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderung,
Es ist das den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügte Referenzblatt je Referenz vollständig auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen durch Rückfrage bei dem jeweiligen Auftraggeber zu
überprüfen.
b) Die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung.
c) Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur
Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
d) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal.
e) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische
Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
f) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt.
g) Zertifizierungen ISO 14001; ISO 9001 oder vergleichbar.
- Es müssen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren mindestens 400 FTTB-Hausanschlüsse
errichtet worden sein. Dies ist durch Referenzen gem. lit. a) zu belegen. Die Zahl der Hausanschlüsse kann
durch mehrere Referenzen, die addiert werden, nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CR93C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.