Generalsanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, 2. Bauabschnitt (Sanierung Sporthalle), Gemeinde Hohenroth: Sportboden Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-224707
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neustadt a. d. Saale
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgbadneustadt.rhoen-saale.net
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, 2. Bauabschnitt (Sanierung Sporthalle), Gemeinde Hohenroth: Sportboden
Sportboden
Generalsanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, Poststraße 9, 97618 Hohenroth
- ca. 350 m2 Abdichtungsarbeiten,
- ca. 300 m2 Sportbodenkonstruktion flächenelastisch, mit Fußbodenheizung (bauseits)
- ca. 50 m2 Sportbodenkonstruktion Geräteraum
- ca. 350 m2 Sportlinoleumbelag,
- ca. 600 lfm Spielfeldmarkierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, 2. Bauabschnitt (Sanierung Sporthalle), Gemeinde Hohenroth: Sportboden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerkappeln
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49492
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.