Mittagsverpflegung für die Grundschulen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Los 1 bis Los 6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüchow (Wendland)
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]06
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luechow-wendland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung für die Grundschulen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Los 1 bis Los 6
...
Mittagsessen zubereiten, liefern, ausgeben und online-Bestellsystem des Auftragnehmers für die Grundschulen (Los 1 bis Los 5) in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einschließlich aller damit zusammenhängenden Arbeiten ...
-Der Vertrag beginnt am 02.02.2022 und endet mit Ablauf des 31.07.2024.
-Der exakte Beginn der Mittagsverpflegung ist mit der Schulleitung abzusprechen.
-Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig bis zum 31.07.2026, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wird. Es kann von jeder Vertragspartei ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten bis zum 31.07.2024 schriftlich gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung beim anderen Vertragspartner an.
Grundschule Johann Parum Schultze Schule
29482 Küsten
Warmverpflegung (Cook & Hold), aktuell ca. 45 Essen/Woche, 3 Tage (Di – Do), ca. 12:30 Uhr – 13:15 Uhr
Vertragslaufzeit 02.02.2022 bis 31.07.2024,
Verlängerungsoption einmalig bis 31.07.2026
Achtung: Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Angebote in Schriftform (Papier) oder per Email / Fax können NICHT gewertet werden.
Grundschule Lemgow
29485 Lemgow
Warmverpflegung (Cook & Hold), aktuell ca. 80 Essen/Woche, 4 Tage (Mo – Do), ca. 12:40 Uhr – 13:10 Uhr
Vertragslaufzeit 02.02.2022 bis 31.07.2024,
Verlängerungsoption einmalig bis 31.07.2026
Achtung: Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Angebote in Schriftform (Papier) oder per Email / Fax können NICHT gewertet werden.
Grundschule Lüchow
29439 Lüchow
Warmverpflegung (Cook & Hold), aktuell ca. 52 Essen/Woche, 4 Tage (Mo – Do), ca. 13:00 Uhr – 13:30 Uhr
Vertragslaufzeit 02.02.2022 bis 31.07.2024,
Verlängerungsoption einmalig bis 31.07.2026
Achtung: Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Angebote in Schriftform (Papier) oder per Email / Fax können NICHT gewertet werden.
Grundschule Trebel
29494 Trebel
Warmverpflegung (Cook & Hold), aktuell ca. 33 Essen/Woche, 4 Tage (Mo – Do), ca. 12:30 Uhr – 13:00 Uhr
Vertragslaufzeit 02.02.2022 bis 31.07.2024,
Verlängerungsoption einmalig bis 31.07.2026
Achtung: Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Angebote in Schriftform (Papier) oder per Email / Fax können NICHT gewertet werden.
Christian-Henning-Schule Wustrow
29462 Wustrow
Warmverpflegung (Cook & Hold), aktuell ca. 190 Essen/Woche, 4 Tage (Mo – Do), ca. 12:45 Uhr – 13:15 Uhr
Vertragslaufzeit 02.02.2022 bis 31.07.2024,
Verlängerungsoption einmalig bis 31.07.2026
Achtung: Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Angebote in Schriftform (Papier) oder per Email / Fax können NICHT gewertet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) VORZULEGEN MIT ANGEBOT sind EIGENERKLÄRUNGEN zur Eignung (Vordruck liegt bei) ODER Einheitliche Europäische Eigenerklärung ODER Angabe PQ-Nummer/-Name (siehe unter C) UND Weitere Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck liegt bei) mit Angaben/Erklärungen zu: Gewerbeanmeldung; Eintragung Berufsregister; Berufsgenossenschaft; Name und entsprechende berufsfachliche Qualifikation des/der Leiter/in des Verpflegungsberei¬ches; Referenzen; Erklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB, kein Eintrag im Gewerbezentralregister); Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation B) AUF GESONDERTES VERLANGEN der Vergabestelle müssen Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die in den Eigenerklärungen aufgelisteten Bestätigungen/Nachweise fristgemäß vorlegen. Soweit andere Unternehmen eingesetzt werden sollen, müssen gegebenenfalls auch diese Eigenerklärungen/Nachweise fristgemäß vorlegen.
C) PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN: Die Eignung kann, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist, auch über einen Präqualifikationsnachweis (u.a. HPQR) nachgewiesen werden, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
A) VORZULEGEN MIT ANGEBOT sind EIGENERKLÄRUNGEN zur Eignung (Vordruck liegt bei) ODER Einheitliche Europäische Eigenerklärung ODER Angabe PQ-Nummer/-Name (siehe unter C) UND Weitere Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck liegt bei): Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen z.B. von Sozialkasse/Finanzamt B) AUF GESONDERTES VERLANGEN der Vergabestelle müssen Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die in den Eigenerklärungen aufgelisteten Bestätigungen/Nachweise fristgemäß vorlegen, zusätzlich auch Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Soweit andere Unternehmen eingesetzt werden sollen, müssen gegebenenfalls auch diese Eigenerklärungen/Nachweise fristgemäß vorlegen.
C) PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN: Die Eignung kann, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist, auch über einen Präqualifikationsnachweis (u.a. HPQR) nachgewiesen werden, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
A) VORZULEGEN MIT ANGEBOT sind EIGENERKLÄRUNGEN zur Eignung (Vordruck liegt bei) ODER Einheitliche Europäische Eigenerklärung ODER Angabe PQ-Nummer/-Name (siehe unter C) UND Weitere Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck liegt bei): Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, Nachweis der Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Ausrüstung und Geräte B) AUF GESONDERTES VERLANGEN der Vergabestelle müssen Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die in den Eigenerklärungen aufgelisteten Bestätigungen/Nachweise fristgemäß vorlegen. Soweit andere Unternehmen eingesetzt werden sollen, müssen gegebenenfalls auch diese Eigenerklärungen/Nachweise fristgemäß vorlegen.
C) PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN: Die Eignung kann, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist, auch über einen Präqualifikationsnachweis (u.a. HPQR) nachgewiesen werden, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
A) VORZULEGEN MIT ANGEBOT: Erklärung über die Einhaltung der Mindestentgelte (Vordruck liegt bei) UND Sonstige Erklärungen (Vordruck liegt bei) B) AUF GESONDERTES VERLANGEN der Vergabestelle müssen Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die in den Eigenerklärungen aufgelisteten Bestätigungen/Nachweise fristgemäß vorlegen. Soweit Nachunternehmen / Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehenden Erklärungen vorlegen.
C) PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN: Die Eignung kann, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist, auch über einen Präqualifikationsnachweis (u.a. HPQR) nachgewiesen werden, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Nachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ...
Es sind AUSCHLIESSLICH elektronische Angebote zugelassen
Bieter sind bei diesem Vergabeverfahren bei der Öffnung der Angebote NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-Die vergabeunterlagen können ausschließlich digital unter https://www.subreport.de/E55234954 kostenlos heruntergeladen werden.
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-Die Angebote können ausschließlich elektronisch über https://www.subreport.de/E55234954 kostenlos eingereicht werden SPÄTESTENS bis zur genannten Angebotsfrist.
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-Für Fragen, Hinweise zu den Vergabeunterlagen oder eventuellen Fehlern darin, wenden Sie sich gerne und ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle: über die Vergabeplattform subreport ELViS, [gelöscht], Telefon 05841-126-106
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-Auch wenn Sie als Bieter/in Fragen oder Hilfe beim Ausfüllen, Erstellen oder Einreichen der Angebotsunterlagen haben, unterstützen wir Sie gerne!
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-Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis SPÄTESTENS Dienstag 16.11.2021, 11:00 Uhr schriftlich über die Vergabeplattform subreport ELViS oder per E-Mail an [gelöscht] an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
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-Nur schriftliche Antworten auf schriftlich gestellte Fragen sind verbindlich.
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-Aus vergaberechtlichen Gründen (Wettbewerb, Gleichbehandlung, Transparenz) werden Fragen und Antworten schriftlich dokumentiert und allen Bietern (anonymisiert) auf subreportELVIS zur Verfügung gestellt.
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-Bieter ohne (kostenlose) Registrierung auf der eVergabeplattform subreportELVIS sind verpflichtet, sich selbst um aktuelle Informationen zu den Vergabeunterlagen zu kümmern.
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-Die Angebotsunterlagen können NUR gewertet werden, wenn sie ausschließlich elektronisch über www.subreport.de über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgeben“ und fristgerecht (siehe Angebotsfrist) eingereicht werden. Hierfür ist eine kostenlose Registrierung auf subreportELVIS notwendig.
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-Angebote, die NICHT form-/fristgerecht eingereicht werden, z.B. weil sie verspätet und/oder in Papierform bzw. perEmail/Fax oder über die Bieterkommunikation in subreportELVIS eingehen, müssen zwingend ausgeschlossen werden.
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-Wenn Sie für Registrierung und/oder Hochladen der Angebotsunterlagen Unterstützung (kostenlos) benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattform subreportELVIS unter Telefon-Nr. 0 221 98 578-0.
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-Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden und NUR die dort geforderten Angaben vollständig vorzunehmen sowie die dort geforderten Unterlagen/Nachweise einzureichen.
Bitte verzichten Sie auf nicht geforderte Bieter-Änderungen oder –Ergänzungen bzw. die Einreichung nicht geforderter Unterlagen, da dies zum Ausschluss des Angebotes führen kann.
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-Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache, alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Bestätigungen/Erklärungen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
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Wenn Bieter sich durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt sehen, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
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Teilt der Auftraggeber dem/der Bieter/in mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB vor dem Zuschlag darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Ort: siehe unter: VI.4.1)
Land: Deutschland