Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VU (EU) Nr. 908/2014) Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 025-054608

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VU (EU) Nr. 908/2014)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 025-054608
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VU (EU) Nr. 908/2014)

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstr. 19, 66117 Saarbrücken; Vor-Ort-Termine gemäß Leistungsbeschreibung.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die im saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) zugelassene EU-Zahlstelle gewährt jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft sowie aus dem ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.

Im EU-Haushaltsjahr 2016 belief sich das Ausgabenvolumen im Bereich des EGFL auf insgesamt 21.198.254,79 €. Gleichzeitig wurde für öffentliche Ausgaben im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL) eine ELER-Kofinanzierung in Höhe von 1.122.059,13 € in Anspruch genommen. Das Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden ELER-Kofinanzierungsmittel für den Programmplanungszeitraum 2014 – 2020 beträgt 33.609.276,- €. Die Gesamtzahl der Antragsteller für beide Fonds belief sich für das Antragsjahr 2016 auf 1.379 und für das Antragsjahr 2017 auf bisher 1.368.

Das System der EU-Agrarfinanzierung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor (Art. 9 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 908/2014), die als externe Prüfeinrichtung nach internationalen Prüfungsstandards und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben der EU-Kommission (insbesondere Leitlinien in der jeweils gültigen Fassung) die Zahlstelle während und nach dem Ende des betreffenden EU-Haushaltsjahres (jeweils 16. Oktober bis 15. Oktober des Folgejahres) prüft und gegenüber der EU-Kommission unter Berücksichtigung der bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Vollständigkeit, Genauigkeit und sachliche Richtigkeit der Rechnungen der zugelassenen Zahlstelle und die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems sowie die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben bescheinigt. Die Bescheinigung stützt sich auf eine kontinuierliche Prüfung der von der Zahlstelle und den delegierten Einrichtungen geleisteten Arbeiten in Bezug auf die Bewilligung und Zahlung von Beihilfen und entsprechender Rückforderungen in den beiden Fonds EGFL und ELER sowie die Recht- und Ordnungsmäßigkeit. Die Bescheinigende Stelle erstellt jährlich bis spätestens 15. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres einen Bericht (je einen für die Bereiche EGFL und ELER) mit Darstellung der dabei getroffenen Feststellungen. Dabei beachtet sie die formellen und materiellen Vorgaben des EU-Rechts und geht darin auch auf die Einhaltung der Zulassungskriterien durch die Zahlstelle ein (vgl. Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 908/2014).

In den Bericht nimmt sie auch das Ergebnis der Prüfung und die Bewertung der Sicherheit der Informationssysteme auf. Die Informationssicherheit wird derzeit auf Basis des IT-Grundschutzhandbuchs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.

Der Bericht der Bescheinigenden Stelle ist jährlich nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres (16. Oktober bis 15. Oktober des Folgejahres) spätestens am 15. Februar des dem Abschluss des EU-Haushaltsjahres folgenden Jahres über die Koordinierungsstelle beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft der EU-Kommission vorzulegen.

Gesamtmenge bzw. -umfang:

Erfüllung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle gem. Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für die Zahlstelle DE 18 Saarland für die EU-Haushaltsjahre 2018-2020

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/02/2018
Ende: 28/02/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP - ELER/EGFL), Saarländischer Entwicklungsplan für den Ländlichen Raum (SEPL)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 025-054608

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 0311-0032#0002
Bezeichnung des Auftrags:

Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VO (EU) Nr. 908/2014)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
02/02/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.deloitte.com/de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken; Vor-Ort-Termine gemäß Leistungsbeschreibung.

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VO (EU) Nr. 908/2014)

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/03/2022
Ende: 28/02/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.deloitte.com/de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die Vertragslaufzeit wurde um ein Jahr bis zum 28.2.2023 verlängert.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Bei Vertragsschluss im Jahr 2018 konnten die Verzögerungen bei der Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union nicht vorhergesehen werden. Damit konnte bislang auch keine neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) verabschiedet werden. Dies führt dazu, dass auch für das Jahr 2022 die aktuellen Regelungen für die laufende GAP angewendet werden müssen. Eine neue Ausschreibung der Übernahme der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle Saarland gem. Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für die Zahlstelle DE 18 Saarland soll im Zuge der neuen GAP erfolgen, nachdem der künftig geltende Prüfungsumfang bekannt ist. Diese Ausschreibung wird voraussichtlich erst im Jahr 2021 für die EU-Haushaltsjahre 2023 ff. erfolgen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR