Lieferung eines Gerätewagens-Logistik GW-L2 nach DIN EN 1846 1-3, DIN SPEC 14502-1 und DIN 14555-22 Referenznummer der Bekanntmachung: 20-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brunsbuettel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gerätewagens-Logistik GW-L2 nach DIN EN 1846 1-3, DIN SPEC 14502-1 und DIN 14555-22
Die Stadt Brunsbüttel plant die Beschaffung eines Schlauchwagen 2000, kurz SW2000 in Form und nach Norm eines GW-L2.
Auftraggeber ist die Stadt Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein.
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines GW-L2 (Kurzzeichen: Los 1)
25541 Brunsbüttel
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines GW-L2
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines GW-L2 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
25541 Brunsbüttel
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines GW-L2 und Zusammenführung aller Lose
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines GW-L2 (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel, Wellsee
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines GW-L2 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elze
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31008
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/