Elbe Klinikum Stade - Ersatzneubau Pflege, Lieferung und Montage Fertignasszellen Referenznummer der Bekanntmachung: EKS-32-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elbekliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elbe Klinikum Stade - Ersatzneubau Pflege, Lieferung und Montage Fertignasszellen
Das Elbe Klinikum Stade beabsichtigt im Rahmen der Errichtung des Ersatzneubau Pflege die Leistungen zur Lieferung und Montage von Fertignasszellen zu vergeben.
21682 Stade
Es wird beabsichtigt die Ausführung und Montage von 204 Fertignasszellen in Leichtbauweise in 6 verschiedenen Typenversionen zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und betriebsfertiger Einbau von Fertignasszellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Solange eine wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erfolgt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gem. §§ 160, 161 GWB bei unter VI 4.1.) genannten Stelle gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Der Antrag ist weiterhin unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, und schließlich, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.