Errichtung eines FTTB Netzes im Landkreis Cham: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 2.1 und 2.3 Referenznummer der Bekanntmachung: E9/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines FTTB Netzes im Landkreis Cham: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 2.1 und 2.3
Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Cham ein passives Glasfasernetz zu errichten. Der hier ausgeschriebene Auftrag umfasst die hierfür erforderlichen Tiefbauarbeiten, Kabelzug und -montagearbeiten auf dem Gebiet des Ausbauclusters 2.1 und 2.3.
Das erforderliche Material wird überwiegend durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Zur Finanzierung dieses Vorhabens werden u.a. Fördermittel des Bundesförderprogramms gem. der Richtlinie "Förderung
zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in Anspruch genommen.
Cluster 2.1
Landkreis Cham Gemeinden: Cham, Miltach, Zandt.
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung der Tiefbau-, Montage- und Kabelzuarbeiten für den Glasfaserausbau im Landkreis Cham.
Cluster 2.3
Landkreis Cham Gemeinden: Bad Kötzting, Blaibach, Runding-
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung der Tiefbau-, Montage- und Kabelzuarbeiten für den Glasfaserausbau im Landkreis Cham.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CR9CT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.