Abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 07_AZS_05-2021-0007-2

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg, OT Gutenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wazv-saalkreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wazv-saalkreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17c79e406ad-1068af122f2d4561
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abwasserbehandlung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 07_AZS_05-2021-0007-2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513600 Schlammbeseitigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abfuhr von Fäkalschlamm und Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereich Ost

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513600 Schlammbeseitigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Saalkreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der WAZV Saalkreis ist eine körperschaft des öffentlichen Rechts, dem die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung von rund 86.000 Einwohnern für 12 Verbandsmitglieern obliegt. Im Rahmen seiner Abwasserbeseitigungssatzung ist der WAZV Saalkreis verpflichtet, die Entsorgung von Fäkalschlamm und Schmutzwasser aus den auf seinem Gebiet befindlichen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben durchzuführen. Die Durchführung soll dabei durch externe Firmen erfolgen, wobei das Verbandsgebiet in einen Ostbereich (Los 1) und einen Westbereich (Los 2) aufgeteilt ist. Aufgabe der Firmen ist es dabei, die Entleerung selbstständig in Abstimmung mit den Kunden des WAZV Saalkreis zu disponieren. Weitere EInzelheiten sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/01/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn der WAZV Saalkreis den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereich West

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513600 Schlammbeseitigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

Saalkreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der WAZV Saalkreis ist eine körperschaft des öffentlichen Rechts, dem die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung von rund 86.000 Einwohnern für 12 Verbandsmitglieern obliegt. Im Rahmen seiner Abwasserbeseitigungssatzung ist der WAZV Saalkreis verpflichtet, die Entsorgung von Fäkalschlamm und Schmutzwasser aus den auf seinem Gebiet befindlichen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben durchzuführen. Die Durchführung soll dabei durch externe Firmen erfolgen, wobei das Verbandsgebiet in einen Ostbereich (Los 1) und einen Westbereich (Los 2) aufgeteilt ist. Aufgabe der Firmen ist es dabei, die Entleerung selbstständig in Abstimmung mit den Kunden des WAZV Saalkreis zu disponieren. Weitere EInzelheiten sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/01/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn der WAZV Saalkreis den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Auftragnehmer muss eine entsprechende Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW/AbfG sowie einen aktuellen Sachkundenachweis für die Schlammentnahme aus Kleinkläranlagen

(z.B. DWA-Sachkundenachweis) für mindesten 2 Mitarbeiter nachweisen.

Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebene Leistung gemäß § 53 KrWG der zuständigen Behörde angezeigt bzw. verfügt über eine Erlaubnis nach § 54 Absatz 1 KrWG.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/11/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg, OT Gutenberg
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wazv-saalkreis.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg, 10 Kalendertage vergangen sind.

Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg, OT Gutenberg
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wazv-saalkreis.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2021