Betrieb des Freibades Poggensee in 23843 Bad Oldesloe Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des Freibades Poggensee in 23843 Bad Oldesloe
Betrieb des Freibades Poggensee in 23843 Bad Oldesloe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieser Ausschreibung sind diverse Dienstleistungen für den Betrieb des Freibades Poggensee der Stadtwerke Bad Oldesloe. Zum Auftragsgegenstand gehören verschiedene Dienstleistungen für den Betrieb des Freibades Poggensee (Naturbad in Bad Oldesloe), insbesondere in den Bereichen Auf- und Abrüstarbeiten vor und nach der Saison, Badeaufsicht, Unterhaltungs- und Reinigungsleistungen, Beschaffungswesen, Besuchermanagement, Veranstaltungsplanung, Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit, technische, wirtschaftliche und organisatorische Betreuung inkl. Vergabe und Überwachung der Fremdleistungen für Außenanlagen- und Gebäudeunterhaltung, Investitionsplanung, allgemeine Betreiberberatung etc. Zu weiteren Details siehe Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen)
jährlich bis maximal bis 31.12.2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.