Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kennleuchten gemäß DIN 14620 Typ D
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kennleuchten gemäß DIN 14620 Typ D
Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der bundesdeutschen Autobahnen wird eine Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit Kennleuchten nach DIN 14620 Typ D in Gelb zur Ausstattung von Einsatzfahrzeugen PKW der Autobahn GmbH des Bundes vergeben.
Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- / Höchstmenge beträgt insgesamt 1300 Stück.
Die Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Leistungszeitraum/ die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung (voraussichtlich am 01.12.2021) und endet am 31.12.2023 (somit 25 Monate).
Leistungsinhalt sind Kennleuchten nach DIN 14620 Typ D in Gelb zur Ausstattung von Einsatzfahrzeugen PKW der Autobahn GmbH des Bundes.
Die Kennleuchten dienen zur Absicherung der Einsatzfahrzeuge im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere im Bereich der Bundesautobahnen. Es ist also ein Warnsystem mit hoher Leistungsstärke und umfassenden Funktionen indiziert.
Währende der Verwendung werden öffentliche Straßen und Nebenflächen, befestigte sowie unbefestigte Feld- und Wirtschaftswege befahren.
Zum Leistungsumfang zählen die Kennleuchten, die Steuergeräte/Bedienelemente samt Verkabelung, Halter und Montageset für die beschädigungsfreie Montage (Details siehe Leistungsbeschreibung), Versand und Verpackung aller vorgenannten Komponenten an die Bezugsstellen der Autobahn GmbH des Bundes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-„Erklärung zum Unternehmen “ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter /Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2.1: Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
-Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
-Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3.1: Nachweis einer Betriebs-/ Berufshaftpflicht-Versicherung Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Ggf. Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn
zu 3.1.: Die Betriebshaftpflicht-Versicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- für Personen- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio € je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr,
- für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio € je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4.1: Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre, die Erfahrungen bei komplexen Projekten im Bereich des hiesigen Ausschreibungsgegenstands belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Stellung des Bieters im Markt: Hersteller / Händler / sonstiges;
- Auftraggeber (AG) mit Kontaktstelle des AG;
- Bezeichnung des Projektauftrags;
- Leistungszeitraum (Jahr);
- Mindestumfang des jeweiligen Referenz-Auftrags: Lieferung von jeweils mindestens 300 Kennleuchten gemäß DIN 14620 Typ D
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 4.1: Es sind mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigung: Die Autobahn GmbH des Bundes und die Niederlassungen sind gemäß der Rahmenvereinbarung berechtigte Stellen, auf eigene Rechnung Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen:
• Die Zentrale, Friedrichstr. 71, 10117 Berlin • Die 10 Niederlassungen:
o NL Nord Heidenkampsweg 98, 20097 Hamburg o NL Nordost An der Autobahn 111, 16540 Hohen Neuendorf (OT Stolpe) o NL Ost Magdeburger Straße 51, 06112 Halle o NL Nordwest Gradestr.18-20, 30163 Hannover o NL Westfalen Otto-Krafft-Platz 8, 59065 Hamm o NL Rheinland Hansastr. 2, 47799 Krefeld o NL West Bahnhofsplatz 1 - 3, 56410 Montabaur o NL Südwest Augsburger Straße 744, 70329 Stuttgart o NL Nordbayern Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg o NL Nordbayern, Bayreuth Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth o NL Südbayern Seidlstraße 7 - 11, 80335 München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)