DSTW Koblenz-Trier: Errichtung Technikstandort im Bereich Hbf Wittlich - Bauleistungen Rohbau/Ausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI43121
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
DSTW Koblenz-Trier: Errichtung Technikstandort im Bereich Hbf Wittlich - Bauleistungen Rohbau/Ausbau
Im Bereich des Bhf. Wittlich
Die Altstellwerke werden entlang der Strecke Ediger-Eller und Ehrang durch ein Digitales Stellwerk (DSTW) in Wittlich ersetzt.
Im Bereich des Bhf Wittlich entsteht dafür ein Technikstandort. Herstellung des 1 1/2-geschossigen Geb. in Massivbauweise (F90) und kellerloser Flachgründung (Baufläche 540m²).
Inhalt sind Bauleistungen der Roh- und Ausbaugewerke u. a. (Auszug) wie folgt:
Gerüstarb., Erdarb. ca. 1.300 m ³ Erdaushub, Entwässerungskanalarb., Abdichtungsarb. ca. 350 m ² Gefälledachabdichtungsarb., Beton- und Stahlbetonarb. ca. 560 m³ Beton und ca. 210 t Betonstahl, Fertigteile, Mauerarb., Beschichtungen, Putz-/Stuckarb., Fliesen-/Plattenarb., Klempnerarb., Trockenbauarb., WäDVS ca. 465 m², Doppelbodenarb. ca. 485 m² DoBo, Tischlerarb., Beschlagarb., Rolladenarb., Metallbauarb. ca. 5 Stk. Stahlbrandschutz-; 10 Stahl-Außentüren; 1 Stk. Fenstertüre und 7 Stk. Einfachfenster, Verglasungsarb., Stahlbauarb. u. a. ca. 17 t von HEB 140 bis HEB 220, Maler- und Lackierarb. (ca. 1250m²).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
DSTW Koblenz-Trier: Errichtung Technikstandort im Bereich Hbf Wittlich - Bauleistungen Rohbau/Ausbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterwellenborn
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07333
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch
-kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
- DB Engineering & Consulting GmbH
- DB Kommunikationstechnik GmH
- TGA Consult Linhardt & Hanika PartmbB
- Bombardier Transportation Signal Germany GmbH
- Mailänder Consult GmbH
- Görtzen Stolbrink & Partner mbB
- MSW Ingenieurgesellschaft mbH
- DB Services GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Im Bereich des Bhf. Wittlich
Die Altstellwerke werden entlang der Strecke Ediger-Eller und Ehrang durch ein Digitales Stellwerk (DSTW) in Wittlich ersetzt.
Im Bereich des Bhf Wittlich entsteht dafür ein Technikstandort. Herstellung des 1 1/2-geschossigen Geb. in Massivbauweise (F90) und kellerloser Flachgründung (Baufläche 540m²).
Inhalt sind Bauleistungen der Roh- und Ausbaugewerke u. a. (Auszug) wie folgt:
Gerüstarb., Erdarb. ca. 1.300 m ³ Erdaushub, Entwässerungskanalarb., Abdichtungsarb. ca. 350 m ² Gefälledachabdichtungsarb., Beton- und Stahlbetonarb. ca. 560 m³ Beton und ca. 210 t Betonstahl, Fertigteile, Mauerarb., Beschichtungen, Putz-/Stuckarb., Fliesen-/Plattenarb., Klempnerarb., Trockenbauarb., WäDVS ca. 465 m², Doppelbodenarb. ca. 485 m² DoBo, Tischlerarb., Beschlagarb., Rolladenarb., Metallbauarb. ca. 5 Stk. Stahlbrandschutz-; 10 Stahl-Außentüren; 1 Stk. Fenstertüre und 7 Stk. Einfachfenster, Verglasungsarb., Stahlbauarb. u. a. ca. 17 t von HEB 140 bis HEB 220, Maler- und Lackierarb. (ca. 1250m²).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterwellenborn
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07333
Land: Deutschland
NT05: Mehrkosten für Blitzschutz / Erdung
Im Nachtrag 05 handelt es sich um geänderte Leistung im Bereich äußerer Blitzschutz und Erdungsanlage (Typ, Anzahl, Länge,
Verbindung der Materialien).
Umfang: [Betrag gelöscht] EUR
Der Ausschreibung lag die EP zugrunde. Die im HLV ausgeschriebene Leistung für Blitzschutz/Erdung entspricht nicht der
Ausführungsplanung und den aktuell gültigen Richtlinien. Somit musste z.B. das Material des Erders von verzinktem Stahl auf
Edelstahl geändert werden, Anschlussfahnen aufgrund der Anschlusspunkte verlängert werden, der Querschnitt der HPAS erhöht
werden, die Verbindungen der Erdungen geschweißt werden, zus. Rödelverbindungen (Bodenplatte) hergestellt werden. Zudem
mussten zus. Klemmverbindungen an Mattenstößen sowie Eckverbindungen