Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Anaerobreaktor 4 (AAVR 1.4) Referenznummer der Bekanntmachung: PH21G01AAVR
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkw-bitterfeld-wolfen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Anaerobreaktor 4 (AAVR 1.4)
Im GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen befindet sich eine anaerobe Vorbehandlung für hochsalzhaltige
Industrieabwässer. Diese Anlage besteht z. Zt. aus 3 Anaerobreaktoren (AAVR 1.1 bis
AAVR 1.3). Im Rahmen der Planung für diese Anlage wurde ein vierter Anaerobreaktor (AAVR 1.4)
bereits berücksichtigt und genehmigt. Dieser vierte Reaktor soll jetzt der Bestandsanlage
hinzugefügt werden. Der Bieter ist aufgefordert, einen vollständigen voll funktionsfähigen Anaerobreaktor
einschließlich der Anbindung an die Bestandsrohrleitungen, die Treppen und Bühnen sowie
die erforderlichen Elektro- und MSR-Anlagen im Rahmen der nachfolgend beschriebenen
Liefergrenzen anzubieten. Für den Bereich E/MSR sind nur die Antriebe und die Feldgeräte
in den Lieferumfang einzubeziehen. Weiterhin ist im Rahmen der Werkplanung die
Steuerungsbeschreibung zu liefern.
Bitterfeld-Wolfen, DE
Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Anaerobreaktor 4 (AAVR 1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A
- Eigenerklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung
- Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister
- Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eigenerklärung zu Referenzprojekten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Referenzen werden als vergleichbar angesehen, wenn sie die Lieferung doppelstöckiger Pelletschlammreaktoren umfassen.
- Eigenerklärung darüber, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
Es sind mindestens drei Referenzen mit den o.g. Anforderungen vorzuweisen
Abschnitt IV: Verfahren
GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH, Am Klärwerk 1, 06803 Bitterfeld-Wolfen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die unter I.3) abrufbaren Vergabeunterlagen enthalten u.a. das Formular 211 EU (in der Datei 210). Darin sind unter C) die mit dem Angebot abzugebenden Unterlagen benannt.
2. Mit dem Angebot haben die Bieter insbesondere die technische Lösung des Bieters bezüglich folgender Punkte darzulegen:
- Funktionsbeschreibung des angebotenen Reaktorsystems
- verfahrenstechnische Berechnung zur Untersetzung der Belastungsdaten des Reaktors gem.
Gliederungspunkt 4 der Funktionalausschreibung zur Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Anaerobreaktor - AAVR 1.4
- Übersichtszeichnung des angebotenen Reaktors
- Erläuterung zur Patentsituation
- Ausrüstungsliste
- Schnittstellenliste
- ausgefüllte Feldgeräteliste;
3. Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform abgegeben werden. Angebote per E-Mail oder in Papierform sind ungültig und müssen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.