Planungsleistungen „Technische Ausrüstung“ für den Neubau ZfsG (2. BA), LP 3-9 und (1. BA), LP 5-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 900360-10A
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen „Technische Ausrüstung“ für den Neubau ZfsG (2. BA), LP 3-9 und (1. BA), LP 5-9
Los 1 : HLS, nutzungsspezifische Anlagen und GA (Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 und 7 – hier: Feuerlöscheinrichtungen und Medienversorgungsanlagen medizin. Gase)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zielsetzung der übergeordneten Planung zur weiteren Entwicklung des Klinikums Nürnberg ist u.a. die räumliche Zusammenfassung der Kliniken für Psychiatrie, für Psychosomatik sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie in ein „Zentrum für seelische Gesundheit“ (ZfsG). Hierfür ist ein Neubau am Standort Klinikum Nürnberg Nord geplant. Die Errichtung des Neubaus ist in zwei Bauabschnitten geplant. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet sowohl den 2. Bauabschnitt, welcher den Neubau des ZfsG darstellt, wie auch Teile der Vorabmaßnahme (1. Bauabschnitt), nämlich die Errichtung eines unterirdischen Versorgungsganges und die Umverlegung der damit zusammenhängenden Medien. Der 1. Bauabschnitt wurde bereits mit rd. 5 Mio. EUR in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2019 aufgenommen und zwischenzeitlich fachlich gebilligt. Die Errichtung des 2. Bauabschnitts (Neubau) wurde im September 2020 mit rd. 75 Mio. EUR in das Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern aufgenommen. Hierfür ist im Rahmen der LP 3 die fachliche Billigung zu beantragen. Die Errichtung eines Versorgungsgangs zum Anschluss des ZfsG an die bestehende Infrastruktur ist Teil des 1. BA, soll jedoch im Zusammenhang und parallel mit der Planung und Errichtung des Neubaus (2. BA) erfolgen. Die vorliegende Planung der Technischen Ausrüstung aus der Vorwegfestlegung bzw. der fachlichen Billigung muss im Verlauf der weiteren Planungsschritte kongruent mit der Hochbauplanung angepasst werden. Die aus den örtlichen, funktionalen und räumlichen Rahmenbedingungen hervorgegangene Neubau-Planung (2. BA) besteht aus einem 5-geschossigen Baukörper (Außenabmessungen ca. 142m x 33m bzw. 55m) mit Innenhöfen und einer teilweisen Unterkellerung. Eine Anbindung an den bestehenden Versorgungsgang für die Logistik und die Versorgungsleitungen ist im Bereich von Haus 52 vorgesehen. Ausgehend von der vorliegenden Vorentwurfsplanung ist unmittelbar nach Auftragserteilung die Entwurfsplanung mit der HU-Bau und die Genehmigungsplanung zu erstellen. Die Auflagen der fachlichen Billigung, insbesondere die vergaberechtlichen Auflagen, sind in den weiteren Planungsschritten zu berücksichtigen. Aufgrund von artenschutzrechtlichen Belangen ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen, insbesondere bezüglich des Baumschutzes des vorhandenen Baumbestands und die artenschutzrechtlichen Auflagen. Mit dem Neubau entsteht ein Zentrum für seelische Gesundheit, welches die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, die Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter mit ihren Stationen, Tagesklinken und teilweise auch Ambulanzen beherbergen wird. Die drei Kliniken arbeiten diagnostisch und therapeutisch eng zusammen, sodass Synergien entstehen, welche sich im Gebäude widerspiegeln sollen, ohne dass die Eigenart der einzelnen Kliniken verloren gehen darf. Im Sinne einer exzellenten Patientenversorgung müssen auch die damit verbundenen Betriebsabläufe effizient und wirtschaftlich umgesetzt werden. Hierfür sind die UG-Bereiche mit dem Versorgungsgang und der vertikalen Erschließung (Aufzugsanlagen für die Logistik) von besonderer Bedeutung und erfordern ein durchdachtes Planungskonzept zur Technischen Ausrüstung. Es entsteht ein Neubau für 182 Betten und 110 tagesklinische Plätze mit einer geplanten Nutzfläche von ca. 11.800 Quadratmetern. Im ZfsG wird es zudem eine gemeinsame Notaufnahme der Kinder u. Jugendpsychiatrie und der Erwachsenenpsychiatrie und auch med. indizierte Überwachungsmöglichkeiten geben. Weiterhin sind in das Gebäude diverse Therapieräumlichkeiten integriert. Der Neubau des ZfsG ist als 6geschossiges Gebäude (1 UG, EG sowie 4 OG) mit 3 Innenhöfen geplant. Aufgrund der vorgesehenen Nutzungen sind neben den allgemein üblichen technischen und hygienischen Anforderungen an die TGA auch besondere Sicherheits- und Suizidpräventionsaspekte zu berücksichtigen.
ja
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zu zwingende Ausschlussgründe / Eigenerklärungen zu fakultative Ausschlussgründe
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020. Ein Mindeststandard wird hier nicht gefordert. Zur Auswahl der geeigneten Bewerber wird der durchschnittliche Umsatz im Zeitraum 2018 – 2020 herangezogen.
Als Mindestanforderung wird verlangt, dass die Berufshaftpflichtversicherung, die bei einem einzigen Versicherungsunternehmen besteht und, dass die Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 5.000.000,- Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Hohe von 5.000.000,- Euro besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter als Vollzeitkräfte mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Techniker oder vergleichbarer Berufsausbildung, jeweils Ausbildungsrichtung Ingenieurwesen für 2018, 2019 und 2020. Ein Mindeststandard wird hier nicht gefordert. Zur Auswahl der geeigneten Bewerber wird die durchschnittliche Anzahl der Vollkräfte im Zeitraum 2018 – 2020 herangezogen.
Eigenerklärung zu zwei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Planungsaufträge, welche jeweils zwischen 01.01.2014 und 15.10.2021 ausgeführt wurden, die Leistungsphasen 3 – 8 für die Anlagengruppe 1 – 3 und 8 umfassten, für die Anlagengruppen 3 und 8 der Honorarzone III sowie für die Anlagengruppen 1 und 2 der Honorarzone II zugeordnet waren und bei denen in der Kostengruppe 410 mind. 2 Mio. € netto, der Kostengruppe 420 mind. 1,5 Mio. € netto, in der Kostengruppe 430 mindestens 3 Mio. € netto sowie in der Kostengruppe 480 mindestens 600.000,00 € netto als anrechenbare Kosten ausgewiesen waren.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.