Beauftragung Dritter mit der Beratung von wohnungslosen Menschen in vom Träger angemietetem Wohnraum gemäß Stufe 3 der Kooperationsverträge der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Wohnungswirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021001883
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung Dritter mit der Beratung von wohnungslosen Menschen in vom Träger angemietetem Wohnraum gemäß Stufe 3 der Kooperationsverträge der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Wohnungswirtschaft
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Arbeit Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt, Dritte als Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer (AN) mit der Anmietung von Wohnungen für wohnungslose Menschen und deren zeitlich befristeten Beratung und Unterstützung gemäß Stufe 3 der Kooperationsverträge der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Wohnungswirtschaft zu beauftragen.
Los
Die innerhalb der Lose 1 bis 10 zu erbringenden gleichen Leistungen teilen sich in verschiedene Phasen auf, für deren Erbringung der AN jeweils eine Fallpauschale (gem. Ziffer 2.8 der Leistungsbeschreibung), abgerechnet nach Monaten (siehe Ziffern 3.5.1 bis 3.5.3 der Leistungsbeschreibung) erhält.
Die beiden Hauptphasen "Kontaktanbahnung" und "Beratung und Unterstützung in der angemieteten Wohnung", die alle zu betreuenden Haushalte durchlaufen, soweit die Maßnahme nicht abgebrochen wird, dauern regelhaft 6 bzw. 12. Monate, insgesamt also 18 Monate.
Bei nachgewiesenem Bedarf kann im Einzelfall und nach Ermessen der BFWs auch eine nachgehende Beratung nach Ablauf der 12-monatigen Beratungs- und Unterstützungsphase für die Dauer von bis zu 6 Monaten einmalig bewilligt werden.
Der Vertrag kann sich 2-mal um je ein weiteres Jahr verlängern, längstens jedoch bis max. 30.06.2028.
Der Auftrag wird in 10 Lose à 30 Plätze (Haushalte) aufgeteilt. Für alle Lose gelten dieselben Anforderungen. Jeder Bieter kann sich auf alle Lose bewerben. Jedoch ist der Zuschlag nur für max. 2 Lose möglich. Bewirbt sich ein Bieter auf mehr als 1 Los, so hat er sicherzustellen, auch 60 Plätze bedienen zu können, sofern er den Zuschlag auf 2 Lose erhält.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Bieter für 15 weitere Haushalte beauftragt werden, wenn:
- nicht alle Lose bezuschlagt werden können
- entsprechende Leistungsfähigkeit des Bieters erklärt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen,ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die
nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit(siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Vertragsbestandteil. Veränderungen während der Vertragslaufzeit bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Die Verantwortung für die Auswahl der Nachunternehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber behält sich vor, seine grundsätzliche Zustimmung zum Einsatz von Nachunternehmern im Einzelfall zu entziehen und bestimmte Nachunternehmer von der Auftragserfüllung auszuschließen, sofern diese den Anforderungen dieser Aufgabenbeschreibung bzw. den Regelungen nicht entsprechen. Der Bieter hat auch in diesen Fällen (Ausschluss eines Nachunternehmers) eine uneingeschränkte Auftragserfüllung zu gewährleisten.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
1.) E 1 - Eignungsvordruck: Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen (Vergabevordruck Nr. 04).
Mit dem Angebot sind nachfolgende Unterlagen vollständig einzureichen (siehe auch Leistungsbeschreibung Ziffer 1.7):
2.) E 2 - Unternehmensdarstellung: Darstellung des Unternehmens mit Übersicht über die Geschäftsfelder und Personalstruktur, Angaben zur Unternehmensstruktur und Geschäftsführung. Informationshalber auch: Gesellschaftsvertrag, Auszug aus dem Vereinsregister (Unterlagen informationshalber; fließen nicht in die Bewertung ein). Die Angaben sind auf max. 3 Seiten DIN A4, Schriftgröße Arial 11, sowie die genannten informationshalber einzureichenden Belege zu begrenzen. Bitte verzichten Sie auf das Übersenden von Prospekt- und Bildmaterial.
3.) E 3 - Referenzliste: Zum Nachweis Ihrer Eignung sind mind. drei Referenzen bisher durchgeführter Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre, die neben der Beratung und Unterstützung von Menschen im eigenen Haushalt auch die Anmietung und Verwaltung von Wohnraum für Dritte umfassen, einzureichen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Auftragsumfang,
• AG mit Ansprechpartnerin/Ansprechpartner und Telefonnummer sowie Mailadresse
• Auftragsjahr und
• Gesamtumsatz
zu nennen.
(Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
4.) E 4 - Wenn zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft. Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen (Vergabevordruck Nr. 12).
Die / der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Erfüllungsgehilfinnen / Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet die / der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn sie / er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat die / der AN die AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der von der / vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen die AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.
Die / der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber der AG zu erbringen.
Auf Verlangen der AG sind während der Vertragsdauer sämtliche Nachweise, aus denen sowohl die versicherte Tätigkeit als auch die vereinbarten Versicherungssummen hervorgehen und in denen die zugrunde gelegten Bedingungen genannt sind, in aktueller Fassung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die erforderlichen Angaben für Registerabfragen der unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlage E1 einzeln anzugeben.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.