Estricharbeiten für eine 7-gruppige Kindertageseinrichtung in der Wittelsbacher Str. 7, 85134 Stammham
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stammham
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stammham.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estricharbeiten für eine 7-gruppige Kindertageseinrichtung in der Wittelsbacher Str. 7, 85134 Stammham
Neubau einer 7-gruppige Kindertageseinrichtung in der Wittelsbacher Str. 7, 85134 Stammham
2-geschossig
Teilunterkellert
Stahlbetonbauweise
Nutzfläche: 1.010 m²
Wittelsbacher Str. 7, 85134 Stammham
Estricharbeiten für eine 7-gruppige Kindertageseinrichtung in der Wittelsbacher Str. 7, 85134 Stammham:
- Schwimmender Zement-Estrich, ca. 1400 m²
- Trittschalldämmung, ca. 1400 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=229694
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates,
- Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank
(Präqualifikationsverzeichnis unter www.pq-verein.de) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. der Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind Nachweise
und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des
Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen innerhalb der genannten Frist vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen legen nur auf gesondertes Verlangen Referenzbescheinigungen
vor.
Das Formblatt 124 ist erhältlich als bearbeitbares Formblatt unter:
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist erhältlich unter: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd
Siehe oben III.1.1) sowie Antragsunterlagen
Siehe oben III.1.1) sowie Antragsunterlagen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=229694
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Stammham, Nürnberger Str. 9, 85134 Stammham
Bieter und Bevollmächtigten sind nicht zulässig. Sie werden nach Eröffnung de Angebote über das Ergebnis informiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 25.10.2021 bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung. Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre Kalkulation haben können.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform "https://www.staatsanzeiger-eservices.de/" zu registrieren.
So werden Sie über Änderungen zu Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform oder digital signiert abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder
E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.
4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stammham
Postleitzahl: 85134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.stammham.de