Ausstattung von 5 Schulen des Landkreises Saalekreis mit Informationstechnik; Los 4 - Lieferung von Tablets Referenznummer der Bekanntmachung: VST-80/2021/Bu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung von 5 Schulen des Landkreises Saalekreis mit Informationstechnik; Los 4 - Lieferung von Tablets
Der Landkreis Saalekreis beabsichtigt als Schulträger mit einer kommunalen Medienentwicklungsplanung den Planungsprozess für und mit seinen Schulen nachhaltig zu gestalten.
Hierzu wird im Rahmen dieses Projektes die IT Infrastruktur an 5 Schulen grundlegend erneuert. Es werden Anpassungen an der IT Ausstattung entsprechend der medienpädagogischen Ansätze der jeweiligen Schule durchgeführt.
Die Ausschreibung der erforderlichen Informationstechnik erfolgt in verschiedenen Fachlosen.
06217 Merseburg
Lieferung von 180 Tablets 10,2" mit WiFi und Zubehör für 4 Schulen des Landkreises Saalekreis.
FP 6307 IKT an Schulen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausstattung von 5 Schulen des Landkreises Saalekreis mit Informationstechnik; Los 4 - Lieferung von Tablets
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Gewährleistung eines zügigen Vergabeverfahrens sind Bieteranfragen bis spätestens 04.08.2021 zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.