Abholung, Transport und Entsorgung von Rohschlacke mit Kesselaschen aus dem MHKW Weißenhorn Referenznummer der Bekanntmachung: 015 21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenhorn
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89264
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenhorn
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89264
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-neu-ulm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung, Transport und Entsorgung von Rohschlacke mit Kesselaschen aus dem MHKW Weißenhorn
Abholung, Transport und Entsorgung von Rohschlacke mit Kesselaschen aus dem MHKW Weißenhorn
- Kontinuierliche und bedarfsgerechte Abholung der Rohschlacke mit Kesselaschen
- Transport zum Entsorgungsort
- Ordnungsgemäße Untertageentsorgung (Bergversatz oder Untertagedeponie) der übernommenen Rohschlacke
Sofern der Auftraggeber oder der Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate, längstens jedoch bis zum 31.03.2032 ohne die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist,
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB,
— Erklärung zu Auftragsverarbeitung.
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc,
— Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuchbesitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
— Vorgesehenes Transportsystem (Anzahl, Größe und Art der Fahrzeuge) mit Erklärung, dass dieses die erforderlichen Ausstattungen und Zulassungen besitzt,
— Vorgesehener Entsorgungsweg (Bergversatz oder Untertagedeponie sowie ggf. erforderliche Aufbereitung und Konditionierung) für Rohschlacke mit Kesselasche mit Nachweis der ordnungsgemäßen Aufbereitung und Entsorgung über einen Genehmigungsnachweis sowie Langzeitsicherheitsnachweis,
— Erklärung der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) zur Verfügbarkeit der erforderlichen Entsorgungsanlage(n) mit den erforderlichen Entsorgungskapazitäten über die Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland