Erweiterung Rahmenvereinbarung im Bereich Organisations- und Implementierungsberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 250 - 577794

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.portfm.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung Rahmenvereinbarung im Bereich Organisations- und Implementierungsberatung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 250 - 577794
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79411000 Allgemeine Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der portfoliomanagement AöR obliegt die Aufgabe, von der HSH Nordbank AG zum Zwecke von deren Stabilisierung und zum Zwecke der Stabilisierung des Finanzmarktes Risikopositionen sowie nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche (übernommenes Vermögen) unter den Voraussetzungen des § 8b Abs. 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes zu übernehmen und gewinnorientiert zu verwerten und abzuwickeln. Mitte 2016 hat die portfoliomanagement AöR ein Portfolio notleidender Schifffahrtskredite von der HSH Nordbank AG zu einem Kaufpreis von rd. 2,4 Mrd. Euro übernommen. Zur Unterstützung bei ihrer Aufgabenerfüllung hat die portfoliomanagement AöR im Januar 2019 eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Organisations- und Implementierungsberatung abgeschlossen (Auftragsbekanntmachung "2018 / S 250-577794", Los 2). Dieser Auftrag soll nunmehr um Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem weiteren Abbau des verbleibenden Portfolios ergänzt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79411000 Allgemeine Managementberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Erweiterung der Rahmenvereinbarung wird es der portfoliomanagement AöR ermöglicht, weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisations- und Implementierungsberatung abzurufen. Damit soll die Unterstützung und Beratung der Anstalt im Zusammenhang auch mit dem noch verbleibenden Portfolio-Abbau (einschließlich der Vorbereitung und Durchführung möglicher Prozesse) gewährleistet werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Erweiterung der Rahmenvereinbarung ist gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann sowie mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden ist.

Die von der Erweiterung erfassten Dienstleistungen sind dem Grunde nach bereits durch die im Jahr 2019 ausgeschriebene Rahmenvereinbarung (Auftragsbekanntmachung "2018 / S 250-577794", Los 2) umfasst, durch die Erweiterung werden sie lediglich ergänzt und konkretisiert. Zugleich soll der Auftragswert für den Abruf der Dienstleistungen erhöht werden, ohne dabei die nach § 132 Abs. 2 S. 2 GWB gesetzte Grenze zu überschreiten (keine Erhöhung von mehr als 50 % gegenüber dem ursprünglichen Auftragswert). Ein Wechsel des Auftragnehmers führte zum Verlust des bisherigen Know-Hows des Auftragnehmers und zeitlichen Friktionen, die eine Erfüllung der Aufgaben durch die portfoliomanagement AöR deutlich erschwerten.

Der Wert der Auftragserweiterung wird gemäß § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag [Betrag gelöscht] EUR dient lediglich als Platzhalter.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 250-577794

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein öffentlicher Auftrag ist gem. gemäß § 135 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ) von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB tritt nicht ein, wenn gemäß § 135 Absatz 3 Nr. 1 GWB der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche

Auftraggeber gemäß 135 Absatz 3 Nr. 2 GWB eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und der Vertrag gemäß § 135 Absatz 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2021

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