Probenahmen und Abwasseruntersuchungen aus Kläranlagen im Kreis Plön (Los 1) und Kreis Rendsburg-Eckernförde (Los 3) sowie Kläranlagen, Biogasanlagen und RRB im Kreis Ostholstein (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: K-PLOEN-2021-0059
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plön
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Kreis-ploen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Probenahmen und Abwasseruntersuchungen aus Kläranlagen im Kreis Plön (Los 1) und Kreis Rendsburg-Eckernförde (Los 3) sowie Kläranlagen, Biogasanlagen und RRB im Kreis Ostholstein (Los 2)
Probenahmen und Abwasseruntersuchungen aus Kläranlagen im Kreis Plön (Los 1), Probenahmen und Abwasserunter-suchungen aus Kläranlagen, Biogasanlagen und Regenrückhaltebecken im Kreis Ostholstein (Los 2) sowie die Analytik von Abwasserproben im Kreis Rendsburg-Eckernförde (Los 3) jeweils für die Jahre 2022 bis 2025
Ausgeschriebene Leistung
Kreisgebiete des Kreises Plön (Los 1), des Kreises Ostholstein (Los 2) und des Kreises Rendsburg-Eckernförde (Los 3).
Probenahmen und Abwasseruntersuchungen aus Kläranlagen im Kreis Plön (Los 1), Probenahmen und Abwasserunter-suchungen aus Kläranlagen, Biogasanlagen und Regenrückhaltebecken im Kreis Ostholstein (Los 2) sowie die Analytik von Abwasserproben im Kreis Rendsburg-Eckernförde (Los 3) jeweils für die Jahre 2022 bis 2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Die Bieter, deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen die gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) erforderlichen Verpflichtungserklärungen, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/ Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de