Rahmenvereinbarung über das Ablesen von Zählerständen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02257

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYFYRHP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYFYRHP
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wasserver- und Abwasserentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über das Ablesen von Zählerständen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02257
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65500000 Zählerablesung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Vor-Ort-Ablesung von Wasserzählern und die mit dieser Tätigkeit verbundenen Nebenaufgaben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet 1, gemäß Anlage C3

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65500000 Zählerablesung
65111000 Trinkwasserversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake Alle weiteren Erfüllungsorte entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Nebenaufgaben umfassen:

- Einmaliges Aufsuchen des Kunden und bei Nichtantreffen hinterlassen einer Ablesekarte

- Gewissenhafte und termingerechte Ablesung und Erfassung der Zählerstände in ein mobiles Datenerfassungsgerät (MDE-Gerät oder alternativ Smartphone oder Tablet). Dieses Gerät muss selber vom Bieter für jeden seiner für den OOWV beschäftigten Mitarbeiter gestellt werden. Vom OOWV wird hierfür für die Betriebssysteme iOS und Android eine App zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Anwender hat die jeweils aktuelle Version dieser App zu nutzen.

- Kontrolle der Verbräuche mit dem Vorjahresverbrauch. Information des Kunden bei erheblichen Abweichungen, Gespräch hinsichtlich möglicher Ursachen und Meldung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät

- Neben den normalen OOWV-Trinkwasserzählern müssen bei vereinzelten Verbrauchsstellen auch sogenannte Abzugs- und Zuzugszähler mit abgelesen werden, die sich im Eigentum der Kunden befinden.

- Großverbraucher-Bezirke sind jeweils zum Monatsende abzulesen. Hier ist die Ermittlung eines Zählerstandes immens wichtig und es darf nur in begründeten Ausnahmefällen dazu kommen, dass keine Ablesung stattfindet. Ein Ausnahmefall würde vorliegen, wenn eine Ablesung durch die Gegebenheiten vor Ort technisch oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.

- Die Wasserzählerableser nehmen vom Kunden auch Anfragen und auch komplette Kundenanschreiben wie z.B. Schadensmeldungen, Einstufungen, Eigentumswechsel, Bankeinzüge, Namensänderungen u.a. auf und geben diese zur Bearbeitung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB. Sofern möglich erfolgt dies durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät.

- Kontrolle des Zustandes des Wasserzählers und der Hausversorgung, soweit zugänglich. Festgestellte technische Mängel sind zu erfassen und an die jeweilige Betriebsstelle zur weiteren Bearbeitung weiterzugeben

- Überprüfung und Meldung von zusätzlich entstandenen "wirtschaftlichen Einheiten" und Meldung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät

- Überprüfung der Verbrauchsstellenarten und Meldung von Unterschieden zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät

- Kundenfreundliches und kundenorientiertes Verhalten beim Ablesen wird vorausgesetzt

- Kundenberatung in Bezug auf unser Kundenportal "Einfach Heimat" Hier würden entsprechende Schulungen und Informationsunterlagen durch den OOWV bereitgestellt werden.

- Unterstützung von Marketing-Aktionen in Bezug auf unser Kundenportal "Einfach Heimat" wie z. B. das Anbringen von "Einfach Heimat Aufklebern" während der Ablesung auf den Deckeln der Wasserzähler

- Ist ein Ventil defekt oder es ist ein Frostschaden entstanden, muss eine telefonische Information an die zuständige Betriebsstelle erfolgen. Die Kontaktdaten würden durch den OOWV bereitgestellt werden.

- Steht der Wasserzähler und zeigt keinen Verbrauch an, muss eine Information an die zuständige Betriebsstelle erfolgen.

- Geschult wird nach dem Train-the-Trainer-Konzept. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das einmalig durch den OOWV geschulte Wissen an alle eingesetzten Mitarbeiter weitergegeben wird.

Die Ersteinweisung in die Ablesung erfolgt durch einen OOWV-Mitarbeiter. Müssen weitere Ableser eingesetzt werden, erfolgt die Einweisung durch den Bieter selbst. Jeweils zum Ende eines Jahres erhält der beauftragte Dienstleister einen entsprechenden Terminplan für die Ablesungen im dann kommenden Jahr. Aus Gründen der Planungssicherheit weichen die Terminpläne von dem Zeitpunkt der Ablesung nur wenig von der Planung des Vorjahres ab.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet 2, gemäß Anlage C3

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65500000 Zählerablesung
65111000 Trinkwasserversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake Alle weiteren Erfüllungsorte entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Nebenaufgaben umfassen:

- Einmaliges Aufsuchen des Kunden und bei Nichtantreffen hinterlassen einer Ablesekarte

- Gewissenhafte und termingerechte Ablesung und Erfassung der Zählerstände in ein mobiles Datenerfassungsgerät (MDE-Gerät oder alternativ Smartphone oder Tablet). Dieses Gerät muss selber vom Bieter für jeden seiner für den OOWV beschäftigten Mitarbeiter gestellt werden. Vom OOWV wird hierfür für die Betriebssysteme iOS und Android eine App zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Anwender hat die jeweils aktuelle Version dieser App zu nutzen.

- Kontrolle der Verbräuche mit dem Vorjahresverbrauch. Information des Kunden bei erheblichen Abweichungen, Gespräch hinsichtlich möglicher Ursachen und Meldung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät

- Neben den normalen OOWV-Trinkwasserzählern müssen bei vereinzelten Verbrauchsstellen auch sogenannte Abzugs- und Zuzugszähler mit abgelesen werden, die sich im Eigentum der Kunden befinden.

- Großverbraucher-Bezirke sind jeweils zum Monatsende abzulesen. Hier ist die Ermittlung eines Zählerstandes immens wichtig und es darf nur in begründeten Ausnahmefällen dazu kommen, dass keine Ablesung stattfindet. Ein Ausnahmefall würde vorliegen, wenn eine Ablesung durch die Gegebenheiten vor Ort technisch oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.

- Die Wasserzählerableser nehmen vom Kunden auch Anfragen und auch komplette Kundenanschreiben wie z.B. Schadensmeldungen, Einstufungen, Eigentumswechsel, Bankeinzüge, Namensänderungen u.a. auf und geben diese zur Bearbeitung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB. Sofern möglich erfolgt dies durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät.

- Kontrolle des Zustandes des Wasserzählers und der Hausversorgung, soweit zugänglich. Festgestellte technische Mängel sind zu erfassen und an die jeweilige Betriebsstelle zur weiteren Bearbeitung weiterzugeben

- Überprüfung und Meldung von zusätzlich entstandenen "wirtschaftlichen Einheiten" und Meldung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät

- Überprüfung der Verbrauchsstellenarten und Meldung von Unterschieden zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät

- Kundenfreundliches und kundenorientiertes Verhalten beim Ablesen wird vorausgesetzt

- Kundenberatung in Bezug auf unser Kundenportal "Einfach Heimat" Hier würden entsprechende Schulungen und Informationsunterlagen durch den OOWV bereitgestellt werden.

- Unterstützung von Marketing-Aktionen in Bezug auf unser Kundenportal "Einfach Heimat" wie z. B. das Anbringen von "Einfach Heimat Aufklebern" während der Ablesung auf den Deckeln der Wasserzähler

- Ist ein Ventil defekt oder es ist ein Frostschaden entstanden, muss eine telefonische Information an die zuständige Betriebsstelle erfolgen. Die Kontaktdaten würden durch den OOWV bereitgestellt werden.

- Steht der Wasserzähler und zeigt keinen Verbrauch an, muss eine Information an die zuständige Betriebsstelle erfolgen.

- Geschult wird nach dem Train-the-Trainer-Konzept. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das einmalig durch den OOWV geschulte Wissen an alle eingesetzten Mitarbeiter weitergegeben wird.

Die Ersteinweisung in die Ablesung erfolgt durch einen OOWV-Mitarbeiter. Müssen weitere Ableser eingesetzt werden, erfolgt die Einweisung durch den Bieter selbst. Jeweils zum Ende eines Jahres erhält der beauftragte Dienstleister einen entsprechenden Terminplan für die Ablesungen im dann kommenden Jahr. Aus Gründen der Planungssicherheit weichen die Terminpläne von dem Zeitpunkt der Ablesung nur wenig von der Planung des Vorjahres ab.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet 3, gemäß Anlage C3

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65500000 Zählerablesung
65111000 Trinkwasserversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake Alle weiteren Erfüllungsorte entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Nebenaufgaben umfassen:

- Einmaliges Aufsuchen des Kunden und bei Nichtantreffen hinterlassen einer Ablesekarte

- Gewissenhafte und termingerechte Ablesung und Erfassung der Zählerstände in ein mobiles Datenerfassungsgerät (MDE-Gerät oder alternativ Smartphone oder Tablet). Dieses Gerät muss selber vom Bieter für jeden seiner für den OOWV beschäftigten Mitarbeiter gestellt werden. Vom OOWV wird hierfür für die Betriebssysteme iOS und Android eine App zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Anwender hat die jeweils aktuelle Version dieser App zu nutzen.

- Kontrolle der Verbräuche mit dem Vorjahresverbrauch. Information des Kunden bei erheblichen Abweichungen, Gespräch hinsichtlich möglicher Ursachen und Meldung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät

- Neben den normalen OOWV-Trinkwasserzählern müssen bei vereinzelten Verbrauchsstellen auch sogenannte Abzugs- und Zuzugszähler mit abgelesen werden, die sich im Eigentum der Kunden befinden.

- Großverbraucher-Bezirke sind jeweils zum Monatsende abzulesen. Hier ist die Ermittlung eines Zählerstandes immens wichtig und es darf nur in begründeten Ausnahmefällen dazu kommen, dass keine Ablesung stattfindet. Ein Ausnahmefall würde vorliegen, wenn eine Ablesung durch die Gegebenheiten vor Ort technisch oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.

- Die Wasserzählerableser nehmen vom Kunden auch Anfragen und auch komplette Kundenanschreiben wie z.B. Schadensmeldungen, Einstufungen, Eigentumswechsel, Bankeinzüge, Namensänderungen u.a. auf und geben diese zur Bearbeitung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB. Sofern möglich erfolgt dies durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät.

- Kontrolle des Zustandes des Wasserzählers und der Hausversorgung, soweit zugänglich. Festgestellte technische Mängel sind zu erfassen und an die jeweilige Betriebsstelle zur weiteren Bearbeitung weiterzugeben

- Überprüfung und Meldung von zusätzlich entstandenen "wirtschaftlichen Einheiten" und Meldung zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät

- Überprüfung der Verbrauchsstellenarten und Meldung von Unterschieden zum OOWV in das Sachgebiet UK-KS-AB durch Eingabe von Hinweisen ins MDE-Gerät

- Kundenfreundliches und kundenorientiertes Verhalten beim Ablesen wird vorausgesetzt

- Kundenberatung in Bezug auf unser Kundenportal "Einfach Heimat" Hier würden entsprechende Schulungen und Informationsunterlagen durch den OOWV bereitgestellt werden.

- Unterstützung von Marketing-Aktionen in Bezug auf unser Kundenportal "Einfach Heimat" wie z. B. das Anbringen von "Einfach Heimat Aufklebern" während der Ablesung auf den Deckeln der Wasserzähler

- Ist ein Ventil defekt oder es ist ein Frostschaden entstanden, muss eine telefonische Information an die zuständige Betriebsstelle erfolgen. Die Kontaktdaten würden durch den OOWV bereitgestellt werden.

- Steht der Wasserzähler und zeigt keinen Verbrauch an, muss eine Information an die zuständige Betriebsstelle erfolgen.

- Geschult wird nach dem Train-the-Trainer-Konzept. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das einmalig durch den OOWV geschulte Wissen an alle eingesetzten Mitarbeiter weitergegeben wird.

Die Ersteinweisung in die Ablesung erfolgt durch einen OOWV-Mitarbeiter. Müssen weitere Ableser eingesetzt werden, erfolgt die Einweisung durch den Bieter selbst. Jeweils zum Ende eines Jahres erhält der beauftragte Dienstleister einen entsprechenden Terminplan für die Ablesungen im dann kommenden Jahr. Aus Gründen der Planungssicherheit weichen die Terminpläne von dem Zeitpunkt der Ablesung nur wenig von der Planung des Vorjahres ab.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:

Ausgeschrieben wird folgende Laufzeit: 2022 bis einschließlich 2024 mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich 2028.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/09/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/09/2021
Ortszeit: 11:00
Ort:

Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim Deutschen Vergabeportal vorgesehene Bietertool und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen!

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

keine anwesenden Personen aufgrund elektronischer Angebotsabgabe.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYRHP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/08/2021

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Dahlenburg
Damme
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Delmenhorst
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Diepholz
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Dollern
Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edewecht
Einbeck
Embsen
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Emstek
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Gartow
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Giesen
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Gronau (Leine)
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Großheide
Guderhandviertel
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Hahnenklee
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Hameln
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Hanstedt
Haren
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Haselünne
Hasselt
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Hemmingen
Hemmoor
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Hildesheim
Himmelpforten
Hohenhameln
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Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Juist
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
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Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Niedernwöhren
Nienburg
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Nörten-Hardenberg
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
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Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
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