Neubau Kindertagestätte, Steinstraße Bad Kissingen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kissingen
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9718060
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.theresienspitalstiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagestätte, Steinstraße Bad Kissingen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Theresienspitalstiftung plant den Neubau eines Kindergartens mit Schulkindbetreuung in Bad Kissingen.
Die Planung umfasst im Wesentlichen einen Neubau mit 7 Gruppen (3x KiGa, 4x KiKri), für 70 Kindergarten- und 48 Krippenplätzen, sowie 50 Hortplätze im Bestandsgebäude.
Der Neubau soll auf einem stiftungseigenen Grundstück Fl. Nr. 1542/1 erfolgen.
Der Umbau und die Sanierung des Gebäudes Steinstraße 2b soll zur Errichtung von 50 Hortplätze im Bestandsgebäude als alleinige Nutzung erfolgen.
Die weiteren auf dem Grundstück befindlichen Bestandgebäude werden abgebrochen.
Der Abbruch ist Bestandteil des VgV-Verfahrens/Architektenleistung.
Ziel der Baumaßnahme für die altersgemischte Einrichtung sind 4 Kinderkrippen- und 3 Regelgruppen im Neubau mit ca. 736 m2 NUF und 2 Hort-Gruppen mit ca. 316 m2 NUF im Bestand.
Besonders Wert gelegt wird auf:
— offene, helle und freundliche, kindgerechte Gestaltung,
— Funktionalität / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit / Dauerhaftigkeit / niedrige Unterhaltskosten,
— Energieeffizienz / Ökologische Werte / Einsatz regenerativer Energien.
Es liegt eine Baumbestandliste vor die bei der Planung berücksichtigt werden soll.
Bei der Planung der Kindertagestätte soll die Option geprüft werden, ob eine Anbindung an das benachbarte Theresienstift realisierbar ist.
Es wurden noch keine Planungsleistungen Objektplanung Gebäude nach HOAI erbracht.
Die Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276) werden anhand von Kostenrichtwerten vorläufig für den Neubau mit ca. 4,5 Mio. EUR brutto und für den Bestand mit ca. 1,11 Mio. EUR ermittelt.
Das Vorhaben wird nach FAG mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Auftraggeber und Bauherr ist die Theresienspitalstiftung, der Betrieb erfolgt zur Vermietung.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV,
— Planungsphase 2021 / 2022,
— Abgabe Bau- und Förderantrag bis Mitte 2022,
— Bauausführung in einem Zug ab Frühjahr 2023,
— Gesamtfertigstellung bis Mitte 2024.
Bad Kissingen
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
— Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9,
— stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2,
— einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM).
Besondere Leistungen:
— Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2),
— Beraten des AG bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4).
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
— Aufstellen eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes/-nachweis (Stufe 1+2) und Beratung in der Ausführung (weitere Stufen),
— SiGeKo-Leistungen während der Planungsphase (Stufe 1+2) und während der Ausführungsphase (weitere Stufen) in Anlehnung an die AHO,
— Abbruch der weiteren, auf dem Grundstück befindlichen Bestandsgebäude.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Teilnehmer erst mit Einladung in die Stufe 2 bereitgestellt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und Ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kindertagestätte, Steinstraße Bad Kissingen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.architekt-perleth.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland