2. SBSS München, VE 28l Medienfreimachung, Gewerk Tiefbau Heiztunnel, Hbf München Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45310
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. SBSS München, VE 28l Medienfreimachung, Gewerk Tiefbau Heiztunnel, Hbf München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. SBSS München, VE 28l Medienfreimachung, Gewerk Tiefbau Heiztunnel, Hbf München
Ort: Weismain
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Ort: Weismain
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Land: Deutschland
lfd. Nr. 10 - Im Zuge der Ausführung der Kabeltiefbauarbeiten im Heiztunnel werden Kabelkanäle verbaut. Für die Abdeckungen der der Kabelkanäle werden passende Deckel benötigt. Hierzu ist die Planung und Ausführung der Schachtdeckel notwendig.
Die Planung der Räumlichkeiten hat ergeben, dass Betonkabelkanäle für die Trassenverlegung benötigt werden. In diesem Zuge werden Abdeckungen der Belastungsklasse B125 mit korrekter Verlegeplanung benötigt, um die Gewichtsbegrenzungen nicht zu überschreiten. Um die korrekte Erstellung der Maßnahme gewährleisten zu können, müssen zusätzliche Maßnahmen, basierend auf den vorgegebenen Gegebenheiten umgesetzt werden. Hierfür ist der Einbau der Schachtdeckel notwendig, wobei gleich zu setzende Arbeiten bereits durch den AN ausgeführt werden. Der Auftragnehmerwechsel hätte eine zeitliche Verzögerung sowie die Behinderung des bestehenden AN zu Folge.