Generalsanierung und Erweiterungsneubau Kindertagesstätte St. Paul in Erdweg — Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff. HOAI 2021, LPH 4-9, mit stufenweiser Beauftragung, Projekt-Nr.: PRJ-2016-0294, Vergabe-Nr.: 126290 Referenznummer der Bekanntmachung: E31781778
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erdweg
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85253
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterungsneubau Kindertagesstätte St. Paul in Erdweg — Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff. HOAI 2021, LPH 4-9, mit stufenweiser Beauftragung, Projekt-Nr.: PRJ-2016-0294, Vergabe-Nr.: 126290
Die Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt als Auftraggeber und Bauherr plant die Generalsanierung und Erweiterungsneubau der integrativen Kindertagesstätte "St. Paul" in der Pater-Cherubin-Str. 1 in 85253 Erdweg. Die Erzdiözese München & Freising KdÖR ist Maßnahmenträger.
Das Areal besteht aus 3 Gebäuden (Pfarrzentrum, Pfarrhaus, Kinderhaus) und steht mit seinen Gebäuden und Freianlagen seit 2019 unter Denkmalschutz.
Die Kindertagesstätte soll als Teil des Gesamtensembles saniert und erweitert werden.
Die Kindertagesstätte besteht derzeit aus 3 Gruppen, davon sind 2 Gruppen im denkmalgeschützten Gebäude aus den 70er Jahren und 1 Gruppe im Anbau aus den 90er Jahren. Der Erweiterungsneubau der Kindertagesstätte umfasst zwei weitere Gruppen (1 Kindergarten und 1 Kindertagesstätte) und soll in Holzbauweise umgesetzt werden. Die Gruppe im Anbau aus den 90er Jahren soll in den Erweiterungsneubau verlagert werden und der Anbau abgerissen werden. Auf dem Gelände sind 8 Stellplätze für Mitarbeiter vorgesehen.
Für die Bauzeit ist eine Containeranlage mit umliegendem Garten als Provisorium für die Kindertagesstätte auf einem Nachbargrundstück vorgesehen und mit zu planen.
85253 Erdweg
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 4-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Projektnummer: PRJ-2016-0294, Vergabe-Nummer: 126290.
Die LPH 1-3 wurden bereits komplett abgeschlossen. Die Planungen sollen auf die LPH 1-3 eines vorbefassten Büros aufbauen. Die Unterlagen der LPH 1-3 werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Verhandlungsgespräche zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Das bereits im Vorentwurf berücksichtigte Konzept zum Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude wurde in LPH 3 weiterverfolgt und ausgearbeitet. Das Tragwerk bleibt bestehen. Die Fassade ist stark schadstoffbelastet und soll rekonstruiert werden. Die Fassade ist vom Objektplaner zu beplanen. Ein Fassadenplaner ist zur Unterstützung beauftragt.
Die Maßnahme wird durch Fördermittel bezuschusst.
Voraussichtlicher Zeitplan: Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich im Mai 2021 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juni 2021. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung geplant. Der Baubeginn ist für Anfang Juli 2022 und die Fertigstellung für 01.03.2024 vorgesehen. Inbetriebnahme soll Anfang Juni 2024 sein.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 4-6 gem. § 34 HOAI 2021;
Stufe 2: LPH 7-9 gem. § 34 HOAI 2021.
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren LPH und Stufen oder auf Beauftragung besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge u. Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich d. elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per Email od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland