Beschaffung eines Fahrgestells (Los 1) sowie Aufbau und Beladung (Los 2) eines Einsatzleitwagens ("ELW") Referenznummer der Bekanntmachung: Landkreis_Ebersberg_Einsatzleitwagen_1080_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lra-ebe.de/landkreis/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Fahrgestells (Los 1) sowie Aufbau und Beladung (Los 2) eines Einsatzleitwagens ("ELW")
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung eines Fahrgestells (Los 1) sowie Aufbau und Beladung (Los 2) eines Einsatzleitwagens ("ELW").
Fahrgestell für den ELW
Kreisbrandinspektion Ebersberg Eichthalstraße 5 85560 Ebersberg
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung eines Fahrgestells (Los 1) sowie der Aufbau und die Beladung (Los 2) eines Einsatzleitwagens ("ELW") für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (im Folgenden "UG-ÖEL") im Landkreis Ebersberg.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis im Allgemeinen und aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
- Los 1 - Fahrgestell für den ELW
[Anlage 806a "Leistungsverzeichnis Los 1"]
- Los 2 - Aufbau und Beladung für den ELW
[Anlage 806b "Leistungsverzeichnis Los 2"]
Alle im Lauf der Projektrealisierung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmten Detailplanungen und gegebenenfalls notwendigen Änderungen des jeweiligen Leistungsverzeichnisses müssen vom Auftragnehmer schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber kurzfristig zugeleitet werden.
Die in der Anlage 803 "Beistellungen" aufgelisteten Beistellungen werden durch den Auftraggeber bereitgestellt. Da sie bereits vorhanden sind, müssen diese lediglich eingebaut werden.
Alle für den Betrieb des Fahrzeugs erforderlichen Abnahmen und Ausnahmegenehmigungen sind vom Hersteller zu erwirken und müssen bei der Fahrzeugübergabe vorliegen. Auf eventuell notwendige Ausnahmegenehmigungen ist bei Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Ausnahmegenehmigung, auf die nicht hingewiesen wurden, sind durch den Auftragnehmer beizubringen. Ebenso sind seitens des Auftragnehmers zu vertretende Ausnahmegenehmigungen durch diesen beizubringen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Eine kostenlose Produktvorstellung kann nach Terminvereinbarung vom Auftraggeber vor der Vergabe gefordert werden.
Der Auftraggeber hat das Recht, sich zu jedem Zeitpunkt im Herstellerwerk über den ordnungsgemäßen und zeichnungsgerechten Fertigungsstand des Fahrzeugs am Objekt zu informieren.
Der Bieter (als der potenzielle zukünftige Auftragnehmer) hat das jeweilige Leistungsverzeichnis sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzu-weisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsverzeichnis Los 1 [Anlage 806a] sowie auf die Leistungsverzeichnis Los 2 [Anlage 806b] verwiesen.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der in seinem Betrieb vorhandenen Sachkunde, ggf. unter Zuziehung weiterer Fachkundiger sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt "Eignungsleihe" (Anlage 204) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Aufbau und Beladung für den ELW
Kreisbrandinspektion Ebersberg Eichthalstraße 5 85560 Ebersberg
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung eines Fahrgestells (Los 1) sowie der Aufbau und die Beladung (Los 2) eines Einsatzleitwagens ("ELW") für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (im Folgenden "UG-ÖEL") im Landkreis Ebersberg.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis im Allgemeinen und aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
- Los 1 - Fahrgestell für den ELW
[Anlage 806a "Leistungsverzeichnis Los 1"]
- Los 2 - Aufbau und Beladung für den ELW
[Anlage 806b "Leistungsverzeichnis Los 2"]
Alle im Lauf der Projektrealisierung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmten Detailplanungen und gegebenenfalls notwendigen Änderungen des jeweiligen Leistungsverzeichnisses müssen vom Auftragnehmer schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber kurzfristig zugeleitet werden.
Die in der Anlage 803 "Beistellungen" aufgelisteten Beistellungen werden durch den Auftraggeber bereitgestellt. Da sie bereits vorhanden sind, müssen diese lediglich eingebaut werden.
Alle für den Betrieb des Fahrzeugs erforderlichen Abnahmen und Ausnahmegenehmigungen sind vom Hersteller zu erwirken und müssen bei der Fahrzeugübergabe vorliegen. Auf eventuell notwendige Ausnahmegenehmigungen ist bei Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Ausnahmegenehmigung, auf die nicht hingewiesen wurden, sind durch den Auftragnehmer beizubringen. Ebenso sind seitens des Auftragnehmers zu vertretende Ausnahmegenehmigungen durch diesen beizubringen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Eine kostenlose Produktvorstellung kann nach Terminvereinbarung vom Auftraggeber vor der Vergabe gefordert werden.
Der Auftraggeber hat das Recht, sich zu jedem Zeitpunkt im Herstellerwerk über den ordnungsgemäßen und zeichnungsgerechten Fertigungsstand des Fahrzeugs am Objekt zu informieren.
Der Bieter (als der potenzielle zukünftige Auftragnehmer) hat das jeweilige Leistungsverzeichnis sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzu-weisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsverzeichnis Los 1 [Anlage 806a] sowie auf die Leistungsverzeichnis Los 2 [Anlage 806b] verwiesen.
Optionen gemäß der Anlage 806b "Leistungsverzeichnis Los 2"
Optional zu Position 2.4.14 kann der Einbau eines Abbiegeassistenten/Tote-Winkel-Assistenten, kamerabasiert, mit Kamera und Bildschirm (im Bereich der rechten A-Säule), sofern nicht durch Fahrgestellhersteller realisierbar, Aktivierung über Blinkersignal, mit ABE, angeboten werden.
Optional zu Position 2.5.4 kann ein Klapptisch für den Bereich der Sitzbank, z. B. von der rechten Fahrzeugwand ab- und aufklappbar, Ausführung sowie Positionierung in Abstimmung mit Auftraggeber, angeboten werden.
Optional zu Position 2.5.5 können Mehrkosten für alternative Positionierung der Kfz-Ladehalterungen im Bereich unterhalb der Sitzbank in einem geeigneten Auszug/einer geeigneten Schublade (geeignete und ausreichende Belüftung ist sicherzustellen), sonst wie Pos 2.5.5 (ebenso inkl. Befestigungsmöglichkeit für die Faustmikrofone), angeboten werden.
Optional zu Position 2.5.6 können Mehrkosten für alternative Positionierung im Bereich der Ladegeräte/-halterungen unterhalb der Sitzbank in einem geeigneten Auszug/einer geeigneten Schublade (geeignete und ausreichende Belüftung ist sicherzustellen), sonst wie Post 2.5.6, angeboten werden.
Optional zu Position 2.5.7 können Mehrkosten für alternative Positionierung der Doppelladehalterungen im Bereich unterhalb der Sitzbank in einem geeigneten Auszug /einer geeigneten Schublade (geeignete und ausreichende Belüftung ist sicherzustellen), sonst wie Pos. 2.5.7, angeboten werden.
Optional zu Position 2.5.12 können Lieferung und Einbau eines Whiteboards, magnetisch mit hochwertiger, widerstandsfähiger emaillierter Oberfläche, Montage an der Rückwand der in Position 2.5.2 beschriebenen Ablagefläche und in Abstimmung mit Auftraggeber, Whiteboard, Größe mindestens DIN A3, abhängig von der Aufteilung der Anordnung der umgebenen Schrankwand und in Abstimmung mit Auftraggeber, angeboten werden.
Optional zu Position 2.6.2 können Lieferung, Einbau und betriebsfertige Verkabelung von 230 V Steckdose für EDV-Bordnetz im Technikschrank, Einbau von weiterer 5 x 230 V Steckdose für zentral schaltbares Teilnetz und Einbau von weiteren 5 x 230 V Steckdose für dauerhaft versorgtes Teilnetz, angeboten werden.
Optional zu Position 2.6.3 können Mehrkosten für Montag des Druckers aus Pos 2.13.1 auf halbhohem Schrank/halbhohem Modul neben dem Technikschrank an der rechten Fahrzeugwand (in Fahrtrichtung), Schrankstruktur und Schrankoberfläche (Größe und Struktur der Fläche) zur sicheren Aufnahme des Druckers geeignet, Modul zur Lagerung von Büro- und Verbrauchsmaterial, Aufteilung von Fächern und ggf. Einbau von Schubladen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, angeboten werden.
Optional zu Position 2.13.5 kann der Einbau von drei beigestellten PC-Statusanzeigen im Bereich der Arbeitsplätze und Anbindung der Statusanzeigen an die PCs, Ausführung und Positionierung in Abstimmung mit Auftraggeber, angeboten werden.
Optional zu Position 2.15.6 kann eine Drucklufteinspeisung auf Fahrerseite, Positionierung in Abstimmung mit Auftraggeber, angeboten werden.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der in seinem Betrieb vorhandenen Sachkunde, ggf. unter Zuziehung weiterer Fachkundiger sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt "Eignungsleihe" (Anlage 204) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Fahrgestells
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.man.eu
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau und Beladung eines Einsatzleitwagens ("ELW")
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soyen
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.geidobler-fahrzeugtechnik.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR4GE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.