Schulen und Kitas in Neustadt - UV-C Entkeimungsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 212, Gd - 45/2021-150
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Schulen und Kitas in Neustadt - UV-C Entkeimungsgeräte
Kitas und Grundschulen in Neustadt an der Weinstraße - Beschaffung und Montage von Luftreinigungsgeräten - UV-C Entkeimungsgeräte (1200m³/h und 800m³/h)
Die Stadtverwaltung der Stadt Neustadt an der Weinstraße beabsichtigt für die kommunalen Einrichtungen der Stadt (Stadt Neustadt mit Ortsteilen Hambach, Diedesfeld, Mussbach, Geinsheim, Duttweiler, Haardt, Gimmeldingen und Lachen-Speyerdorf, Königsbach) UV-C Luftentkeimer zu beschaffen und zu montieren. Die UV-C Luftentkeimer sollen hauptsächlich in Klassenräumen von Grundschulen und Gruppen- und Schlafräumen von Kindertagesstätten geliefert und montiert werden.
Es sind mindestens 280 Räume, bis maximal 400 Räume, die mit UV-C Luftentkeimern auszustatten sind.
Aufgrund der unterschiedlichen Raumgrößen werden Geräte zur Wandmontage mit 1200m³/h (minimale Bestellmenge 180 Stück, maximale Bestellmenge 220 Stück) und Geräte zur Wandmontage mit 800m³/h (minimale Bestellmenge 100 Stück, maximale Bestellmenge 180 Stück) benötigt.
Nach Auftragsvergabe wird eine Lieferung und Inbetriebnahme bis 15. November 2021 erwartet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben entsprechend den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in einer Eigenerklärung zur Eignung möglich.
Die Anlage der Eigenerklärung zur Eignung steht zusammen mit den Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mindestanforderungen an das Gerät:
Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Die Geräte sollen einen vier- bis sechsfachen Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde dauerhaft gewährleisten. Die durchschnittliche Raumgröße und Belegung beträgt bei Schulsälen ca. 300m³, 25 Personen; bei Kita-Gruppenräumen ca. 200m³, 20 Personen.
Hohlräume in abgehängten Decken werden nicht in den Rauminhalt mit eingerechnet.
Die Ansaug- und Abblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurchgeleiteten Luft sind so auszurichten, dass das Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.
Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterricht vereinbar sein, ASR 3.7. Die Geräuschentwicklung von 35 dB(A) darf nicht überschritten werden.
Die Bestrahlung muss abgeschirmt und inneliegend erfolgen. Der Hersteller muss einen überprüfbaren Nachweis zur Wirksamkeit vorlegen, dies gilt insbesondere für die notwendige Bestrahlungsintensität und die Verweildauer der virenbeladenen Partikel innerhalb der bestrahlten Zone.
Der Hersteller muss die Wirksamkeit (Gewährleistung einer Mindestdosis bei Einmalpassage von mindestens 70J/m^2, idealerweise 100J/m^2) und Gerätesicherheit (u.a. darf keine messbare UV-Strahlung in zugängliche Bereiche nach außen dringen und es dürfen keine Nebenprodukte in solchen Mengen entstehen, dass sie für die Gesundheit bedenklich oder schädlich sind), möglichst auch beim Einsatz unter Realbedingungen wie in Klassenräumen, eindeutig und nachprüfbar belegen können.
Einhaltung höchster hygienischer Anforderungen an raumlufttechnischen Anlagen und Geräten. Der keimtötende Effekt unter UVC-Strahlung bei Wellenlänge 220-280nm beruht auf Schädigung von DNA/RNA.
Die Geräte dürfen einen Schalldruckpegel von 45 dB(A) bei 1000m^3/h im Abstand von 1m gemessen nicht überschreiten.
Die Empfehlung der DGUV hinsichtlich der Behaglichkeit in Innenräumen (bei einer Lufttemperatur von +20^oC tritt bei einer mittleren Luftgeschwindigkeit unter 0,15 m/s und einem Turbulenzgrad von 40% überlichweise keine unzumutbare Zugluft auf) ist zu berücksichtigen.
Weiter müssen alle Nachweise für die gelieferten Geräte nach VDI 4300-14 bei Eröffnung der Angebote mit beigelegt sein.
Die Geräte müssen über einen gängigen und genormten Schuko Stecker verfügen und für den Betrieb des deutschen Stromnetzes (AC 230V 50 Hz) entsprechen.
Die Mechanik und Elektrik entspricht den derzeit gültigen europäischen Sicherheitsnormen.
Mit CE-Kennzeichnung, entspricht den Standards und wurde gemäß Europäischen Richtlinien für Gesundheit & Sicherheit genehmigt. Konformität nach EN 61000-6-2 und EN61000-6-3 (elektromagnetische Verträglichkeit, keine messbare Strahlung).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/