Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus der Abfallverbrennung (AVV- Nr. 19 01 07*, AVV- Nr. 19 01 15*, AVV- Nr. 10 01 16*)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus der Abfallverbrennung (AVV- Nr. 19 01 07*, AVV- Nr. 19 01 15*, AVV- Nr. 10 01 16*)
Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung (AVV- Nr. 19 01 07*) und von Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält (AVV- Nr. 19 01 15*), und von Filterstäuben aus der Abfallverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV-Nr. 10 01 16*), einschließlich Nachweisführung.
Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung
Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung (AVV- Nr. 19 01 07*) und von Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält (AVV- Nr. 19 01 15*), einschließlich Nachweisführung. Jahresmenge ca. 8.250 to
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.06.2024 bzw. bis zum 30.06.2025 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären
Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung
Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung (AVV- Nr. 19 01 07*) und von Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält (AVV- Nr. 19 01 15*), einschließlich Nachweisführung. Jahresmenge ca. 8.250 to
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.06.2024 bzw. bis zum 30.06.2025 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären
Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von Aschen aus der Verbrennung von Holzhackschnitzeln
Übernahme, Verwertung/Beseitigung und Transport von Aschen aus der Verbrennung von Holz-hackschnitzeln (Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten, AVV-Nr. 10 01 16*), einschließlich Verwiegung und Nachweisführung. Jahresmenge ca. 20 to.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.06.2024 bzw. bis zum 30.06.2025 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Checkliste zur Prüfung der Angebotsvollständigkeit (Anlage A0)
Eigenerklärung des Bieters (Anlage A1)
(ggf.) Unterauftragnehmererklärung (Anlage A1.1)
Bieterselbstauskunft (Anlage A2)
Erklärung zur Frauenförderverordnung (Anlage A4)
Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe vorliegen, bzw. im Auftragsfall vorliegen werden (Anlage A0)
- Referenzliste Lose 1 und 2 (Anlage A3.1) über in den letzten drei Jahren erbrachte vergleichbare Verwertungs-, bzw. Beseitigungsleistungen unter Angabe der entsorgten Abfallmengen, der Leistungszeit sowie des AG unter Angabe eines Ansprechpartners und der Telefonnummer.
- Mindestanforderung Lose 1 und 2: Der Bieter muss die Verwertung/Beseitigung von jeweils mindestens 40 % der Jahresgesamtmenge der ausgeschriebenen Abfälle von mindestens zwei Abfallverbrennungsanlagen/Müllheizkraftwerken nachweisen.
- Referenzliste Los 3 (Anlage A3.2) über in den letzten drei Jahren erbrachte vergleichbare Verwertungs-, bzw. Beseitigungsleistungen unter Angabe der entsorgten Abfallmengen, der Leistungszeit sowie des AG unter Angabe eines Ansprechpartners und der Telefonnummer.
- Darstellung der vorgesehenen Verwertungs-/Beseitigungsanlagen in den Anlage A6.1 bis A6.3, bzw. A6.4 mit Angaben zu den einzelnen Betreibern.
- Mindestanforderung Lose 1 und 2:
Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Verwertungs-/Beseitigungsanlagen:
1) mindestens eine Anlage zur Verwertung (UTV) und eine Anlage zur Beseitigung (UTD).
2) mindestens eine weitere Anlage zur Verwertung (UTV) als redundante Ersatzanlage, die räumlich (unterschiedliche Schachtanlagen) von der unter 1) genannten Anlage (UTV) getrennt sein muss.
Los 1 und Los 2: Sofern die benannten Anlagen nicht vom Bieter selbst betrieben werden, hat der Bieter vom jeweiligen Unterauftragnehmer, bzw. vom verbundenen Unternehmen zusätzlich die Anlage A6.4 vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
- Nachweise der Anlagen- und Betriebsgenehmigungen der in den Anlage A6.1 bis A6.3 bzw. A6.4 benannten Entsorgungsanlagen, die für die in dieser Ausschreibung gegenständlichen Abfallarten genehmigt sein müssen. (Immissionsschutz-, Abfall- bzw. Bergrecht.)
- Im Fall der Verwertung des Abfalls sind zusätzlich folgende Nachweise vorzulegen:
- Betriebsgenehmigungen für genannte Versatzbergwerke nach Bundesberggesetz (BbergGG)
- Im Fall der Beseitigung des Abfalls sind zusätzlich folgende Nachweise vorzulegen:
- Betriebsgenehmigung als Untertagedeponie nach Bundesberggesetz (BBergGG)
- Erläuterungen zum beabsichtigten Entsorgungsverfahren (Beschreibung über die Art der Verwertung/Beseitigung) Diese Erläuterung ist als Anlage A9 zu kennzeichnen.
- Eigenerklärung zur vorhandenen Fahrzeugtechnik (Anlage A5)
- Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf die hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.