Neubau von 3 Wohngebäuden am Daserweg in Penzberg - LPh 6 -9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.penzberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von 3 Wohngebäuden am Daserweg in Penzberg - LPh 6 -9
Objektplanung im Leistungsbild Gebäude und Innenräume.
Penzberg
Die Stadt Penzberg plant den Neubau von 3 kommunalen Wohngebäuden mit einer gemeinsamen Tiefgarage. Es wird eine Bebauung erwartet, die sich städtebaulich und architektonisch in die Landschaft und Umgebung einfügt, die die in der Region vorherrschende Baukultur aufgreift und weiter interpretiert, die ein qualitätsvolles Wohnen und nachbarschaftliches Miteinander ermöglicht, die beispielgebend für den öffentlichen Wohnungsbau wird und die durch kostengünstige Bauweise erschwingliche Mieten ermöglicht.
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Die Leistungsphasen 1 bis 5 wurden bereits 2019 ausgeschrieben und werden derzeit bearbeitet.
Mit diesem Verfahren soll ein Auftragnehmer für die Leistungsphasen 6 bis 9 gefunden werden.
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Besondere Leistungen:
- Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträger anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Der prognostizierte Kostenrahmen für die Kostengruppen 300 und 400 liegt bei 8,0 Mio. netto.
Der Auftragsbeginn ist für Ende 2021 vorgesehen.
Der Baubeginn ist für Juli 2022 vorgesehen, die Fertigstellung für Ende 2023.
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Projektleitung
die Berufserfahrung
8 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 4 Punkte;
7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte;
6 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte;
5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt;
weniger als 5 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte.
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Referenzen der Projektleitung
Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung
Holzbauweise (ganz oder überwiegend) = 3 Punkte;
Sonstige Bauweise = 0 Punkte.
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die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 300 +400)
5,0 Mio. oder mehr = 4 Punkte;
4,0 Mio. oder mehr = 3 Punkte;
3,0 Mio. oder mehr = 2 Punkte;
weniger als 3,0 Mio. = 0 Punkte
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die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche
3.000 m² oder mehr = 4 Punkte;
2.000 m² oder mehr = 3 Punkte;
1.000 m² oder mehr = 2 Punkt;
weniger als 1.000 m² = 0 Punkte
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Es können somit je Bewerbung maximal folgende Punkte erreicht werden:
1 * Berufserfahrung Projektleitung mit max. 4 Punkten = 4 Punkte
2 * Referenzen Projektleitung mit jeweils max. 11 Punkten = 22 Punkte
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Maximal erreichbare Punkte mit einer Bewerbung = 26 Punkte
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Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 7 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung. Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt oder Bauingenieur; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2,0 Mio. € für Personenschäden und von 2,0 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung unter Angabe
(1) der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
(2) der Berufserfahrung in Jahren,
(3) von persönlichen Referenzprojekten der Projektleitung.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
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a. Angaben zum Unternehmen
b. Name des Referenzprojekts,
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr),
e. Honorarzone,
f. Anrechenbare Kosten netto (KG 300+ 400)
g. Brutto-Grundfläche,
h. Eigener prozentualer Leistungsanteil an der Projektleitung,
i. individuelle Beschreibung (Grafik, Fotos, Text) auf max. einer DIN A4 Seite.
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B) Angabe der Anzahl der Beschäftigten.
C) Angabe für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist und Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
zu A) Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation/Berufszulassung. Nachweis von persönlichen Referenzprojekten der vorgesehenen Projektleitung über den Neubau eines Gebäudes mit den Leistungsphasen (LPh) 6-8 und Honorarzone III oder höher. Der eigene Anteil an der Projektleitung muss je Leistungsphase mindestens 50 % betragen haben. Es werden maximal zwei Referenzen bewertet. Die Leistungsphase 8 muss nach dem 01.01.2011 fertiggestellt worden sein. Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die benannte Person bereit und in der Lage ist, die Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen.
zu B): Mindestens 2 ständig beschäftigte Architekten inkl. Inhaber / Führungskräfte.
Architekten; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über das unter I.3 der Bekanntmachung genannte Vergabeportal https://www.staatsanzeiger-eservices.de zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerbs, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der oben genannten Vergabeplattform eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/