Aufhebung TUB - Gesamtbaumaßnahme Verlagerung Therapiebereiche - BA 2 Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 89-20 (200)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67071
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/klinik-ludwigshafen/bg-klinik-ludwigshafen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kliniken und Einrichtungen gesetzlichen Unfallversicherer
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufhebung TUB - Gesamtbaumaßnahme Verlagerung Therapiebereiche - BA 2 Objektplanung Gebäude

Referenznummer der Bekanntmachung: 89-20 (200)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BG Kliniken Tübingen und Ludwigshafen gGmbH planen am Standort der Klinik Tübingen, Schnarrenberg Straße 95 in 72076 Tübingen die Etablierung einer zentralen Notaufnahme mit Sprechstunden- und Diagnostikbereich sowie die Erweiterung und Modernisierung des Pflegebereiches für Querschnittgelähmte.

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Architektenleistungen Objektplanung Gebäude u. Innenräume:

Es werden stufenweise die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs. 1 HOAI 2020 i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 vergeben. Zudem werden die Besonderen Leistungen des Fortschreibens von Raumbüchern, eine baubegleitende Fotodokumentation, sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung vergeben. Der Auftragnehmer ist gehalten, Anteile der Leistungsphase 1 zu spezifizieren, die er nicht mit der Machbarkeitsstudie Maßnahme 2 als abgedeckt anerkennt; der zu beauftragende Umfang der LPH 1 wird im Vergabegespräch festgelegt.

Zusätzlich wird die Eventualposition Planung Hubschrauber-Hangar neben dem Dachlandeplatz vergeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

BG Klinik Tübingen Schnarrenbergstraße 95 72076 Tübingen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BG Kliniken Tübingen und Ludwigshafen gGmbH planen am Standort der Klinik Tübingen, Schnarrenberg Straße 95 in 72076 Tübingen die Etablierung einer zentralen Notaufnahme mit Sprechstunden- und Diagnostikbereich sowie die Erweiterung und Modernisierung des Pflegebereiches für Querschnittgelähmte.

Diese Maßnahme (Maßnahme 2) ist Teil einer groß angelegten Entwicklung dieses Standortes. Für die Umsetzung wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt. In dieser Machbarkeitsstudie wurden folgende Teilbereiche untersucht:

- Neubau EG (Ebene-2) im Patientengarten mit Notaufnahme und Radiologie

- Umbau Bestand EG (Ebene-2) in der Nähe des Haupteingangs für Sprechstunde

- Neubau OG (Ebene-1) für Pflegestation Querschnitt-Patienten

- Umbau Bestand OG (Ebene-1) Pflegestation Querschnitt-Patienten, Querschnitt-Ambulanz und Chefarzt-Bereich Querschnitt

- Vergrößerung des Hubschrauber-Dachlandeplatzes am Standort gemäß gesetzlicher Vorgaben (AVV Hubschrauberflugplätze vom 19.12.2005)

Die Maßnahme soll als Ganzes in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Hierbei ist auf eine Wegeführung sowie ordnungsgemäße Organisation der Bauabschnitte zu achten.

Abgestimmte Soll-Raumprogramm der Betriebsstellen ZNA Notaufnahme, Sprechstunden/Gutachten, Diagnosezentrum/Radiologie sowie Stationen Pflege Querschnittspatienten aus Ende 2015 liegen vor und sind nach einer Plausibilisierung hinsichtlich nachträglich eingetretener Anforderungen z.B. des Gemeinsamen Bundesausschusses etc. der Planung zugrunde zu legen. Hierbei ist grob von 2.250 m² NUF für den Bereich Diagnostik und Therapie und grob von 2.600 m² NUF für den Bereich Pflege auszugehen.

Es handelt sich überwiegend um übliche Klinikräume. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 18040 sind im Neubau zu berücksichtigen und im Umbaubereich als wesentliches Ziel zu beachten. Die Erschließung der neuen Notaufnahme soll über die Elfriede-Aulhorn-Straße erfolgen. Die Zuwegung für die Notfallpatienten ist in zwei Bereiche zu unterteilen: Liegend-Krankentransport und Zufahrt für Selbsteinweiser. Die Bereiche sollen klar getrennt und mit separierten Eingängen versehen werde.

Die Höhenunterschiede des Geländes zwischen den Neubau-Enden Ost-West betragen teilweise bis zu 3 Meter.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde auch die Technik bereits mit geprüft. Ggf. müsste im Bereich des Neubaus eine Übergabestation 20 kV verlegt werden; eine Überbauung ist zu vermeiden.

Der Neubau ist auf der einzigen derzeit verfügbaren freien Fläche geplant. Hier ist jedoch eine gute, sowie zentrale Anbindung an die Kernzonen der Klinik möglich. Die Lage ist in der Machbarkeitsstudie dargestellt.

Für die Tragwerksplanung ist entscheidend, dass sich die Klinik in der Erdbebenzone 3 befindet und ein schwieriger Baugrund vorhanden ist, sodass wohl von einer Pfahlgründung ausgegangen werden muss. Weiterhin ist die Planung Neubau so auszulegen, dass eine Aufstockung um mindestens zwei Geschosse bis auf OP-Ebene möglich ist.

In den U/B-Räumen und Patientenzimmern sind Heiz- und Kühldecken vorgesehen. Im Untergeschoß des Neubaus ist eine Technikzentrale vorgesehen, unter anderem mit Bereichen für Trafos und die neue Lüftungszentrale.

Die Machbarkeitsstudie zu Maßnahme 2 sowie die entsprechenden Anlagen dazu werden den Bewerbern gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Nicht enthalten sind die Darstellungen zu den zwei verworfenen Varianten. Ebenso wird die Struktur des Projekthandbuch zur Verfügung gestellt werden, dessen Vorlagen zu Projektstart anzupassen sind.

Es ist insgesamt von Kosten in Höhe von etwa 47 Mio. EUR brutto (mit 19 % MwSt.), hochgerechnet mit Indexprognose für 2025/2026 auf grob 56 Mio. EUR brutto auszugehen. Die Kostenermittlung ist der Machbarkeitsstudie zu entnehmen. Der Umbauanteil beträgt etwa 35 %.

Die anrechenbaren Kosten für die Architektenleistungen liegen bei grob 22 Mio. EUR netto (KG 300 und anteilig KG 400).

Eine Förderung der Maßnahme durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. ist vorgesehen. Hierbei wird eine projektbegleitende intensive Unterstützung bei den Antragstellungen an die Förderstelle durch das Planungsteam inklusive Architekt nötig. Die Ausführungsbestimmungen für die Förderung aus Mitteln des Gemeinschaftsfonds sind einzuhalten. Alle Objekt- und Fachplaner, insb. der Architekt, haben die Verfahrensordnung zur Investitionsförderung des DGUV e.V., insb. die in Anhang A bezeichneten Ausführungsbestimmungen zur Verfahrensordnung zur Investitionsfinanzierung einzuhalten (siehe Vertrag).

Die Fertigstellung der Baumaßnahme soll Herbst 2025 (Neubau) bzw. Frühjahr 2026 (Umbau) erfolgen. Die Genehmigungs-Planung soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein, der Baubeginn ist auf Herbst 2023 angesetzt.

Für diese Baumaßnahme werden in einzelnen Vergabeverfahren die Leistungen des Projektsteuerers, des Objektplaners Gebäude und Innenräume, der Fachplaner Technische Ausrüstung HLS, Technische Ausrüstung ELT, Technische Ausrüstung Medizintechnik und Fachplanung Tragwerksplanung vergeben.

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Architektenleistungen Objektplanung Gebäude u. Innenräume:

Es werden stufenweise die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs. 1 HOAI 2020 i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 vergeben. Zudem werden die Besonderen Leistungen des Fortschreibens von Raumbüchern, eine baubegleitende Fotodokumentation, sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung vergeben. Der Auftragnehmer ist gehalten, Anteile der Leistungsphase 1 zu spezifizieren, die er nicht mit der Machbarkeitsstudie Maßnahme 2 als abgedeckt anerkennt; der ggf. zusätzlich zu beauftragende Umfang LP 1 wird im Vergabegespräch festgelegt.

Zusätzlich wird die Eventualposition Planung Hubschrauber-Hangar neben dem Dachlandeplatz beauftragt. Die beiliegende Aufgabenbeschreibung, sowie die Machbarkeitsstudien werden in Bezug genommen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungen werden Stufenweise nach Leistungsphasen entsprechend HOAI vergeben.

Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2

Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4

Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7

Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Herbst 2025 (Neubau) bzw. Frühjahr 2026 (Umbau).

.

Weitere projektbezogene Unterlagen, werden den Bewerbern nach Abgabe einer Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 080-206273
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 89-20 (200)
Bezeichnung des Auftrags:

TUB - Gesamtbaumaßnahme Erweiterung Zentrale Notaufnahme - BA 2 ObjPl

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHR4EB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.

Der Antrag in unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/08/2021

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