Projekt System Control Center (PSCC) - Los 4 "Starkstrom" für die Errichtung und Inbetriebsetzung einer Systemwarte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004045

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=gTuno6ovb7k%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.deutsche-evergabe.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt System Control Center (PSCC) - Los 4 "Starkstrom" für die Errichtung und Inbetriebsetzung einer Systemwarte

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004045
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die nachfolgende Beschreibung bezieht sich auf das zu realisierende Gesamtprojekt. Weitere Erläuterungen zur losspezifischen Beschaffung sind in II.2.4 spezifiziert.

Die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft betreibt in Berlin ein Fernwärmesystem bestehend aus mehreren Fernwärmenetzen mit einer Gesamtlänge von ca. 2.000 km und 10 großen Erzeugungsstandorten sowie einer Vielzahl kleinerer Heizwerke und BHKW mit einer Gesamterzeugungsleistung von rd. 5.000 MWth und rd. 2.350 MWel. Darüber hinaus wird ein Kältenetz mit einer Länge von ca. 10 km und einer Leistung von rd. 40 MWth betrieben. Über das gesamte Fernwärmesystem werden derzeit ca. 1,3 Mio. Haushalte mit Wärme versorgt.

Ziel des Projektes „System Control Center“ ist die Errichtung einer neuen KRITIS-Systemwarte mit Werkstatt-, Lager- und Büroflächen in einem Bestandsgebäude sowie die Errichtung eines eingeschossigen Neubaus, das sog. „Technikgebäude“.

Die hierfür erforderlichen Planungen werden weitestgehend von einem bereits beauftragten Planer durchgeführt.

Das Beschaffungsvorhaben ist in 4 Hauptlose unterteilt:

Los 1: Technologie & Bau (gesonderte TED-Veröffentlichung)

Los 2: Wartentechnik (gesonderte TED-Veröffentlichung)

Los 3: Wartenraum-Ausstattung (gesonderte TED-Veröffentlichung)

Los 4: Starkstrom

Als zukünftiger Standort der Systemwarte in Berlin wird ein Bestandsgebäude von 1970 verwendet. Dieses hat eine Grundfläche von ca. 78,68 x 78,68m mit einer Höhe von ca. 12m. Es besteht aus zwei Geschossen und wurde bisher u.a. als Warte & Schaltanlage genutzt. Das Gebäude wird im Vorfeld der hier ausgeschriebenen Tätigkeiten bis auf die Dach- und Fassadenbekleidungen auf die Rohbaukonstruktion entkernt. Das zukünftige Technikgebäude ist eingeschossig und mit einer Grundfläche von ca. 36,51 * 9,26m sowie einer Höhe von ca. 6,90m geplant.

Von der Systemwarte aus sollen zukünftig alle Handlungen zur Führung, Überwachung und Optimierung des oben beschriebenen Fernwärmesystems erfolgen. Das Fernwärmesystem in diesem Kontext besteht aus allen Wärme- und Stromerzeugern sowie aus den Fernwärmenetzen innerhalb des Versorgungsgebietes Berlin.

Voraussetzung zur Erreichung dieses Ziels ist die Einbindung aller über das Berliner Stadtgebiet verteilten Erzeuger (Wärme und Strom) und aller Komponenten des Fernwärmenetzes in die neu zu errichtende Systemwarte.

Eine Randbedingung ist das Weiterbestehen der dezentralen Warten der Erzeugeranlagen und der weiterhin in seiner Funktion bestehenbleibenden heutigen Warte des Fernwärmenetzes, welche später zur Reservewarte für das Fernwärmenetz umgenutzt werden soll.

Durch die Zusammenführung der lokalen Warten in die gemeinsame Systemwarte ergibt sich die Einstufung des Fernwärmesystems als kritische Infrastruktur. Die daraus resultierenden KRITIS-Anforderungen - ausfallsicherer Betrieb und Verfügbarkeit – sind im Rahmen der Planung und Errichtung der Systemwarte jederzeit zu berücksichtigen.

Der Systemwartenkomplex beinhaltet den Kontrollraum (ca. 1000qm, 20 Arbeitsplätze) sowie Server- und Nebenräumen. Insgesamt werden im Systemwartenkomplex ca. 120 Arbeitskräfte teilweise im Schichtbetrieb arbeiten.

Die angrenzenden Werkstatt-, Lager- und Büroflächen sind für ca. 150 Mitarbeiter mit einem Umfang von ca. 6.000 m² Nutzfläche ausgelegt.

Insgesamt handelt es sich um ein freistehendes Bestandsgebäude mit ca. 51.000 m³ Bruttorauminhalt (BRI) und ca. 9.800 m² Bruttogeschossfläche.

Für die Umsetzung des beschriebenen Projektes benötigt die Vergabestelle in der aktuellen Phase Lieferanten zur Erbringung von Lieferungen & Leistungen unterschiedlicher technischer Fachbereiche. Der konkrete Leistungsumfang ist unter Punkt II.2.4 beschrieben. Der Leistungsbeginn ist für Anfang Q2/2022 vorgesehen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 4 "Starkstrom"

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
31682530 Notstromversorgungsaggregate
31127000 Notstromaggregat
31170000 Transformatoren
31154000 Unterbrechungsfreie Stromversorgung
31214000 Schaltanlagen
31213000 Verteileranlagen
31321200 Nieder- und Mittelspannungskabel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Diese Veröffentlichung betrifft ausschließlich das Los 4 „Starkstrom“.

Um dem Bewerber eine Orientierung für den erforderlichen Leistungsumfang zu geben, sind nachfolgend auszugsweise gemäß dem aktuellen Planungsstand des Projektes Leistungen aufgeführt. Es handelt sich hierbei um einen Planungsstand, der ggfs. im Projektverlauf angepasst werden kann.

Innerhalb des Los 4 "Starkstrom" sollen die erforderlichen elektrischen Einrichtungen beschafft, errichtet und in Betrieb genommen werden, welche für die Stromversorgung der Verbraucher der Warte, der Netzleittechnik, der technischen Gebäudeausrüstung, der Nachnutzer und sonstiger Verbraucher erforderlich sind.

Die Einspeisung des Gebäudes der Systemwarte und der zugehörigen Anlagen erfolgt aus bestehenden Mittelspannungsschaltanlagen auf dem Standort.

Der Lieferumfang von Los 4 "Starkstrom" umfasst insb. folgende Anlagen:

- Erweiterung bestehender 10 kV und 6 kV Schaltanlagen im Heizkraftwerk und im Heißwassererzeuger auf dem Standort in Marzahn zwei zusätzliche Felder und Umbau von zwei bestehenden Feldern

- 10 kV und 6 kV Einspeisekabel, Verlegung im Bestand

- Zählerschränke gemäß Anforderungen des Messstellenbetreibers

- Zwei Stück 3,2/1,6/1,6 MVA Gießharztransformatoren

- Zwei Stück 1500 kVA Netzersatzanlagen inkl. Nebenanlagen wie Einspeisung, Steuerung und Synchronisierung, 18 m hoher Schornstein, Tagestank, Rückkühler, Vorwärmung, Schalljalousien, etc.

- Zwei Stück Bodentanks mit einem Fassungsvermögen von ca. 25.000 l inkl. Verbindungsleitungen, mit Leckageüberwachung, doppelwandige Ausführung

- Zwei Stück modulare USV Anlagen mit einer Leistung von ca. 480 kVA

- Zwei Stück Batterieanlagen für eine 30 minütige Versorgung der angeschlossenen Verbraucher, Typ OPZV inkl. Gestelle, Wannen, Batterieanschlusseinheit, etc.

- Zwei Stück Niederspannungshauptverteilungen für die Versorgung der Normalnetzverbraucher, bauartgeprüft, in Einschubtechnik, mind. 2500 A Einspeiseleistungsschalter, Störlichtbogenklasse C, jeweils ca. 10 Felder

- Zwei Stück 400 V USV-Verteilungen für die Versorgung der kritischen Verbraucher welche eine unterbrechungsfreie Stromversorgung benötigen, bauartgeprüft, in Einschubtechnik, mind. 800 A Einspeiseleistungsschalter, Störlichtbogenklasse C, jeweils ca. 8 Felder

- Zwei Stück 220 V DC Verteilungen zur Steuerspannungsversorgung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

Teil der Beschaffung ist für diesen Umfang auch ein Langzeit-Wartungsvertrag (im folgenden „LTSA“ genannt).

Die (Gesamt)Leistung ist in die Teilleistung „Starkstrom“ und die Teilleistung „LTSA“ geteilt. Gleichwohl ist es in der Branche üblich, bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit derartiger Leistungen die obigen Teilleistungen gemeinsam zu bewerten. Dem folgend wird im Angebotsverfahren bei der Entscheidung über die wirtschaftlichste Lösung die übergreifende Wirtschaftlichkeit eines Angebots über den „Starkstrom“ und den „LTSA“ bewertet. Deshalb wäre eine weitere Losaufteilung sinnlos. Näheres wird sich aus den Verdingungsunterlagen ergeben.

Um die jeweilige Verantwortung der Teilleistungen gerecht abzubilden, soll – branchenüblich – ein Vertrag über den „Starkstrom“ und ein separater Vertrag über den „LTSA“ geschlossen werden. Möglich ist der Abschluss von zwei Verträgen mit einem Unternehmen, das in einem Angebot beide Leistungsteile (Verträge) gesondert anbietet. Ebenso ist es möglich, dass in einer Bietergemeinschaft ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft den „Starkstrom“ übernehmen (d. h., das jeweilige Mitglied schließt den Starkstrom-Vertrag) und ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft den „LTSA“ (d. h., das jeweilige Mitglied schließt den LTSA). Weitere Erläuterungen siehe auch: III.1.8.) Ausgeschlossen ist das Anbieten der Gesamtleistung (Starkstrom und LTSA) in nur einem Vertrag von einem Unternehmen. Ebenso ausgeschlossen ist das Angebot einer Teilleistung durch ein Unternehmen (z. B. „Starkstrom“), der für eine weitere Teilleistung einen Subunternehmer vorsieht (z. B. „LTSA“). Der Auftraggeber will unmittelbar denjenigen auswählen und mit ihm kontrahieren, der für die jeweilige Teilleistung verantwortlich ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 16
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).

Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):

Register A)

Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse)

- Unternehmens HRB Nr./Steuer-Nr.,

- Historie,

- Struktur,

- Leistungsportfolio,

- Zertifikate,

- Umsatz nach Geschäftsfeldern,

- Arbeitskräfteentwicklung der letzten 3 Jahre,

- Haupt-Ansprechpartner mit Kontaktdaten.

Register B) [MINDESTBEDINGUNG]

Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer

entsprechenden Bescheinigung.

Register C) [MINDESTBEDINGUNG]

Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.

Register D) [MINDESTBEDINGUNG];

Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.

Register E)

Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Register F) [MINDESTBEDINGUNG];

Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.

Register G) [MINDESTBEDINGUNG];

Erklärung des Bewerbers, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter

„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“

http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/

Der Bewerber erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bewerber erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2, Register H), K), L) und M) der Bekanntmachung vorzulegen.

Die einzelnen Nachweise unter III.1.2), Register N) der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.

Register H) [MINDESTBEDINGUNG]

Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z.B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.

Register K)

Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft.

Register L)

Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit mind. 5 Mio. EUR Deckungssumme.

Register M) [MINDESTBEDINGUNG]

Angabe des mit der nachgefragten Leistung vergleichbaren Umsatzes des Unternehmens in den

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

Register N) [MINDESTBEDINGUNG]

Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften

a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft

b) für sämtliche Vorauszahlungen

c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft

von einer Bank mit einem Minimum Rating mit einem stabilen Ausblick von BBB (Standard & Poor’s) oder Baa2 (Moody’s) beizubringen. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating.

Bewerber der Teilleistung „LTSA“ müssen die Bestätigung nur für a) und c) abgeben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).

Zur besseren Übersichtlichkeit hat die Vergabestelle die von den Bewerbern unter dem Punkt III.1.3. vorzulegenden Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt unterteilt:

A. Anforderungen nur für die Teilleistung „Starkstrom“

B. Anforderungen nur für die Teilleistung „LTSA“

C. Allgemeine Anforderungen (von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften beider Teilleistungen zu erfüllen).

A. Teilleistung „Starkstrom“

Die einzelnen Nachweise unter III.1.3), Register O, P, Q der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.

Register O) [MINDESTBEDINGUNG]

Der Bewerber hat den Nachweis von drei (3) Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung zu erbringen.

Vergleichbar sind in diesem Zusammenhang insb., ohne hierauf beschränkt zu sein, Leistungen gem. II.1.4 und II.2.4.

Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:

Auftraggeber: ....

Datum Auftragsvergabe....

Auftrags- und Schlussrechnungswert: …

Darstellung der Projektgröße und -volumen: ....

Hauptleistungsinhalte: ....

Beginn und Ende der Leistungen: ....

Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: ....

Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers:

Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers ....

Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen Hauptleistungen) zu nutzen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.

Register P) bleibt frei

Register Q) bleibt frei

B. Teilleistung „LTSA“

Teilleistung „LTSA“: Register R) und S) der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen

Register R)

Vorlage von drei (3) Referenzen, mit Vertragsabschluss nicht älter als fünfzehn Jahre, über Langzeitwartungsverträge für vergleichbare technische Anlagen mit Angaben von (im Einzelfall sind Anonymisierungen akzeptiert):

o Referenz-Auftraggeber mit Kontaktdaten

o Referenz-Anlage

o Instand zu haltender Anlagenumfang

o Datum Vertragsabschluss

o Enthaltene Ersatzteile (Pakete, keine Liste)

Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen LTSA) zu nutzen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.

Register S)

Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfalle grundsätzlich bereit und in der Lage ist:

Die gesamte Auftragsabwicklung in deutscher Sprache (mind. C1) durchzuführen

Reaktionszeiten: Vor Ort: 24 Stunden, Fernunterstützung: 24/7 Stunden zu gewährleisten.

C. Allgemeine Anforderungen (für beide Teilleistungen)

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3 C Register T), U), V), W), X) und Y) der Bekanntmachung vorzulegen.

Register T)

Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.

Register U)

Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06) oder gleichwertig.

Register V)

Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Energiemanagementsystems (DIN EN ISO50001:2018 oder gleichwertig).

Register W) [MINDESTBEDINGUNG]

Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog kann bei der

Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) abgefordert werden.

Der Auftraggeber wird die Antworten in dem HSE-Fragenkatalog gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss eine minimale Punktzahl von 50 Punkten erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog.

Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Bieter aufgefordert, eine Bestätigung abzugeben, wonach Nachunternehmer und Beschäftigte am Ausführungsort über ein SCC Zertifikat (Safety, health and environment Checklist Contractors) oder ein gleichwertiges Zertifikat verfügen.

Register X)

Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Gewerken/ Aufgabenfeldern.

Register Y) [MINDESTBEDINGUNG]

Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist

a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.

b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen (mind. C1 oder vergleichbar), in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen

c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1 oder vergleichbar) sprechen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

siehe Vertragsunterlagen

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vertragsunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vertragsunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich.

Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen (bei den Teilleistungen „Starkstrom“ und „LTSA“ jeweils 1 Mitglied pro Teilleistung). Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert (dies gilt nicht für Bewerbergemeinschaften, die sich ausschließlich für die Teilleistungen „Starkstrom“ und „LTSA“ zusammengeschlossen haben. Hier besteht die Bewerbergemeinschaft ausschließlich für das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfalle wird der Vertrag für die Teilleistung „Starkstrom“ mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft für die Teilleistung „Starkstrom“ und für die Teilleistung „LTSA“ mit dem Bieter/ der Bietergemeinschaft für die Teilleistung „LTSA“ geschlossen. Dementsprechend muss die Erklärung nur in dem Fall abgegeben werden, dass für eine der Teilleistungen eine Bewerbergemeinschaft gegründet wird und der Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung muss sich nur auf die jeweilige Teilleistung beziehen.).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/09/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A. Formale Vorgaben an die Bewerbung

1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.

Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.

Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.

Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.

2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.

(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“).

Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.

3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.

4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.

5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.

6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .

a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).

b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.

Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen

7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.

8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:

„CSR Risikoländer“

http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/

Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.

9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.

10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.

11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.

12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.

13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.

B. bleibt frei

C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe

Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:

1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).

2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.

3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.

4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.

6. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).

7. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,

a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber

nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der

Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).

b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).

c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).

d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/08/2021