Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung (kurz: LAB RM 21)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung (kurz: LAB RM 21)
Die Regiomed-Kliniken GmbH ist ein kommunaler bundeslandübergreifende Gesundheitsverbund mit Standorten in Oberfranken in den Landkreisen Coburg und Lichtenfels sowie Südthüringen in den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg (stationäre Fälle: ca. 67.000; ambulante Fälle: ca. 95.000). Der Gesundheitsverbund verfügt über insgesamt 17 MVZ-Standorte. Die Regiomed-Kliniken GmbH beabsichtigt die Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung für die Regiomed-Klinik-Standorte Coburg, Hildburghausen, Lichtenfels, Neuhaus, Neustadt und Sonneberg. Im zukünftigen Labor-Versorgungskonzept soll vor allem der Standort Coburg eine zentrale Rolle im Sinne eines "Zentrallabors" einnehmen. Für alle Standorte ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten labormedizinischen Versorgung und zeitnaher Bereitstellung der Befundungs-Ergebnisse ein weiterer zentraler Aspekt im Versorgungskonzept.
Klinik-Standorte der Regiomed-Kliniken GmbH (Coburg, Sonneberg, Lichtenfels, Hildburghausen, Neuhaus und Neustadt)
Im Rahmen der angestrebten Neukonzeption und Neuvergabe der kompletten labormedizinischen Versorgung der Regiomed-Klinik-Standorte (Coburg, Sonneberg, Lichtenfels, Hildburghausen, Neuhaus und Neustadt) werden neben der Erbringung der Präsenzanalytik (hier v.a. am Standort Coburg) auch die Erbringung von Spezialuntersuchungen (externes Labor/ Fachlabor) oder zeitunkritischen Befundungen mit kleinerer Serienlänge im Bereich des Anbieters erwartet.
Dem Anbieter obliegt das zukünftige Management (Organisation und Verwaltung) der Blutdepots an allen Regiomed-Klinik-Standorten. Dabei soll die Etablierung eines Zentraldepots in Coburg sowie die adäquate Ausgestaltung von Satelliten-Depots an den weiteren Klinik-Standorten der Regiomed-Kliniken GmbH etabliert werden. Die Bereitstellung und Organisation der POCT/BGA und Blutzuckermessungen inkl. IT-technischer Vernetzung wird ebenfalls vom Anbieter erwartet.
Die erforderlichen Räumlichkeiten für die Realisierung der Präsenzanalytik werden durch die Regiomed-Kliniken GmbH für einen Mietzins über die Vertragsdauer zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden für die Präsenzanalytik Mitarbeiter auf eigene Kosten während der Vertragslaufzeit im Rahmen einer Personalgestellung zur Verfügung gestellt.
Die Regiomed-Kliniken GmbH verfolgt das Ziel, die labormedizinische Versorgung hinsichtlich Umfang und Untersuchungsfrequenz noch stärker an der medizinischen Fallschwere des Patientenkollektivs auszurichten. Vom Anbieter wird erwartet, dass er die Beachtung aktueller fachrelevanter Leitlinien ebenso unterstützt, wie in der Zusammenarbeit mit dem Medizincontrolling der Regiomed-Kliniken GmbH einen laufenden und ergebnisorientierten Controlling-Ansatz vorstellt und umsetzt. Insbesondere die weitere Steigerung der Qualität, die Reduzierung von Betriebskosten, die kontinuierliche Überprüfung des Anforderungsverhaltens werden von der Regiomed-Kliniken GmbH in enger Kooperation mit dem Anbieter angestrebt. Ein besonderer Fokus liegt weiterhin auf einer zeitnahen Ergebnisbereitstellung der Analytik, da diese einen entscheidenden Einfluss auf die internen Prozesse der jeweiligen Regiomed-Kliniken (u.a. Entlassentscheidung, Ausschlussdiagnostik) hat.
Hinsichtlich der Vergütung der labormedizinische Versorgung und der damit einhergehenden Dienstleitungen (u.a. Probenlogistik, EVD-Infrastruktur, Beratungs- und QM-Leistungen) wird seitens des Auftraggebers ein Budgetmodell auf Basis des Case-Mix (Vergütungssatz je Case Mix-Punkt) der Regiomed-Kliniken angestrebt.
Der geplante Beginn des Regelbetriebs ist spätestens für den 01.01.2023 vorgesehen.
Der Vertrag ist erstmalig 60 Monate nach Zuschlagserteilung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten von einer der beiden Vertragsparteien ordentlich kündbar. Hiernach verlängert sich der Vertrag automatisch um maximal weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers;
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz;
Eigenerklärung zur Eignungsleihe (falls erforderlich)
Eigenerklärung des Bewerbers:
Ich / Wir versichere/versichern, dass keine Person meines / unseres Unternehmens wegen nachfolgender Verfehlungen rechtskräftig verurteilt ist oder diesbezüglich Strafen und/oder Bußgelder während der letzten 2 Jahre gegen mich / uns verhängt worden ist / sind.
Ich / Wir versichere/versichern, dass ich / wir
a) den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben und den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
b) keine schweren Verfehlungen nachfolgender Art begangen habe / haben, wie:
vollendete und versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie andere schwerwiegende Straftaten im allgemeinen Geschäftsverkehr, Diebstahl, Urkundenfälschung, Erpressung, Betrug oder Unterschlagung, Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, verbotene Absprachen und Preisempfehlungen bzw. Teilnahme an solchen Gewinnbeteiligung bzw. Gewinnabgabe an andere Bieter
c) in den letzten 2 Jahren keine Verfehlungen gegen Regelungen und Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) begangen habe(n) die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) während der gesamten Vertragslaufzeit strikt einhalten werde(n)
d) mein / unser Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder gleichwertigem Verfahren befindet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, mein / unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet, ich / wir keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf meine / unsere Eignung abgegeben habe(n),ich / wir keine unzutreffenden Erklärungen in allen anderen Verdingungsunterlagen abgegeben habe(n)
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz:
Bitte weisen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschaden sowie Vermögensschaden mit den Deckungssummen nach.
Eigenerklärung zur Eignungsleihe:
Bitte nennen Sie die Unternehmen (falls erforderlich), dessen Kapazitäten Sie für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit im Zuge der Eignungsprüfung in Anspruch nehmen.
Nachweis von zwei Referenzprojekten der letzten 5 Jahre;
Nachweis über die Akkreditierung nach DIN EN ISO 15189;
Eigenerklärung von Nachunternehmen (falls erforderlich);
Eigenerklärung zur Eignungsleihe (falls erforderlich)
Nachweis von zwei Referenzprojekten:
Bitte fügen Sie eine Liste von mindestens zwei Referenzprojekten der letzten 5 Jahre an.
Auftraggeber und Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Email und Telefonnummer)
Leistungszeitraum
Erläuterungen zum Projekt
Nachweis über die Akkreditierung nach DIN EN ISO 15189
Bitte fügen Sie einen Nachweis über die Akkreditierung nach DIN EN ISO 15189 bei.
Eigenerklärung zu Nachunternehmen:
Bitte nennen Sie die Unternehmen (falls erforderlich), dessen Sie sich für die Erfüllung des Auftrages bedienen.
Eigenerklärung zur Eignungsleihe:
Bitte nennen Sie die Unternehmen (falls erforderlich), dessen Kapazitäten Sie für den Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Zuge der Eignungsprüfung in Anspruch nehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag der REGIOMED-Kliniken GmbH.
Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren vergeben ohne dass eine gesonderte Auftragsbekanntmachung erfolgt.
Die REGIOMED-Kliniken GmbH geben in der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihr vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Weiterhin werden zu diesem Zeitpunkt die Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bekanntgegeben.
Zu Abschnitt IV.2.2) "Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen": Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen der ausschreibenden Stelle mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind. Die REGIOMED-Kliniken GmbH fordert hiermit alle interessierten Unternehmen auf, ihr Interesse mitzuteilen. Die Interessenbekundungen sind auf elektronischem Weg bei der Zentralen Beschaffungsstelle der Stadt Coburg auf die E-Mail-Adresse "[gelöscht]" zu übermitteln. Die Interessenbekundung muss die Unternehmensdaten (v. a. Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse) enthalten. Der Name des Erklärenden muss in der Interessensbekundung eindeutig erkennbar sein. Inhaltliche VOrgaben zur Interessensbekundung:
- Bezugnahme auf das konkrete Beschaffungsverfahren;
- Aktenzeichen und Veröffentlichungsdatum der Vorinformation;
- Aussage, dass Interesse an der Auftragsvergabe besteht.
Die REGIOMED-Klniken GmbH wird nur diejenigen Unternehmen zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auffordern, die eine Interessenbekundung form- und fristgerecht eingereicht haben und die sich bis zum Ablauf der Frist für den Eingang von Interessensbekundungen auf der Vergabeplattform www.tender24.de registriert haben. Unternehmen, die sich bis zum vorgenannten Termin nicht auf dieser Vergabeplattform registriert haben, werden einmalig aufgefordert, sich binnen einer Frist von 6 Tagen zu registrieren. Erfolgt auch nach einmaliger Aufforderung keine Registrierung, werden die Unternehmen nicht zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme aufgefordert.
Mit dieser Aufforderung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/