Rahmenvertrag Tiefbau & Montage Fernwärme 2022 - 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: eins/21/L03
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eins.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Tiefbau & Montage Fernwärme 2022 - 2024
Rahmenvertrag für Tiefbau & Montage Fernwärme 2022 - 2024
eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Augustusburger Str. 1
09111 Chemnitz
Die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG unterhält in der Stadt Chemnitz ein etwa 280 km langes Fernwärmeverbundsystem und versorgt damit mehr als 2.600 Gebäude/ Gebäudekomplexe. Im Fernwärmenetz werden jährlich für Erweiterungs- und Ersatzneubaumaßnahmen mehr als 8 Mio. € investiert. Etwa 10 % der Aufwendungen entfallen auf die Beschaffung von Kunststoffmantelrohrsystemen. Die eins plant ab dem 01.01.2022 die Vertragspartner in einem Rahmenvertrag für Tiefbau- & Montagearbeiten im Fernwärmenetz mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu binden. Der Rahmenvertrag für Tiefbau & Montage Fernwärme setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen:
- Tiefbau
- Rohrbau (u. a. KMR, PeX)
- Herstellung Mauerdurchführungen
- Prüfungen
- Rückbauleistungen
- Zusatzleistungen
Dabei erstreckt sich das Nennweitenspektrum in der Regel von DN 20 bis DN 400.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder
einer vergleichbaren Eintragung (nicht älter als 3 Monate)
(Anlage 13.2)
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2018-2020). (Anlage 13.1)
- Formblatt »Versicherungen« (Anlage 14)
Betriebs-, Umwelt- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR, zweifach maximiert
- Nachweis der Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung gemäß § 49 Abs. 1 SektVO
- Nachweis der Einhaltung der Normen des Umweltmanagements gemäß § 49 Abs. 2 SektVO
- Nachweis der Eignung durch Gütezeichen (FW 601) gemäß § 32 Abs. 1 SektVO
- Nachweis der Eignung durch Gütezeichen (FW 600) gemäß § 32 Abs. 1 SektVO
- Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Referenzobjekt bezogen auf die letzten 5 Jahre
- Nachweis der Eignung durch Bescheinigung (DVS 2212-4) gemäß § 32 Abs. 1 SektVO
- Nachweis der Eignung durch Bescheinigung (FW 432) gemäß § 32 Abs. 1 SektVO
- Angabe verfügbarer und eingesetzter Software für planungsspezifische Bereiche (wie CAD, AVA) einschließlich spezifischer Simulationsprogramme (Trassenverlauf, Statik, etc.)
- Nachweis der Mitgliedschaft in Fachverbänden
Entsprechend Ausschreibungsunterlage
siehe Leitfaden Phase 2 Anlage 3 - Vertragsentwurf
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.