Textile Vollversorgung für das Klinikum Neumarkt Referenznummer der Bekanntmachung: AV-schw
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Textile Vollversorgung für das Klinikum Neumarkt
Versorgung mit Mietwäsche, Lohnwäsche, Stationsversorgung und der hauseigenen Berufskleidung inkl. Lieferung, Reinigung und Abholung sowie Einführung eines Bestellwesens.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Krankenhauswäsche
— Versorgung mit Mietstationswäsche und Mietberufskleidung einschließlich Reinigung, Lieferung und Abholung,
— Aufbereitung der hauseigenen Wäsche als Lohnwäsche einschließlich Lieferung und Abholung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sollte er nicht 6 Monate vor Vertragsende durch eine der Parteien schriftlich per Einschreiben gekündigt werden.
Die Verlängerung ist auf max. 2 Jahre beschränkt. Spätestens zum 31.3.2028 endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird nur an gem. § 122 GWB geeignete Bieter vergeben. Die Eignung hat der Bieter dabei grundsätzlich entweder durch entsprechende Eigenerklärungen oder durch die Vorlage von Kopien der Nachweise und Bescheinigungen zu belegen. Die Vergabestelle behält sich nach eigenem Ermessen vor, im Rahmen der Angebotsprüfung gegebenenfalls die Vorlage von Originalen oder weiteren Nachweisen zu Eigenerklärungen zu verlangen.
Handelsregisterauszug, Eigenerklärung über Umsätze, Bonitätsbescheinigung eines Kreditinstituts, Nachweis einer Betriebshaftpflicht- und Betriebsausfallversicherung, Sicherheit.
Nachweise über Zertifizierungen / Gütezeichen RAL, Umweltmanagementsystem, Hygienezertifizierung, Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, 3 Referenzen über die Versorgung von Krankenhäusern, Nachweis über Kapazitäten, umfassende Konzeptbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.