Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Referenznummer der Bekanntmachung: NA07
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-nea.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Transport von Abfällen und Elektro-Altgeräten und Batterien.
Transport von Abfällen zum MHKW Würzburg
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Transport von Abfällen aus der Umladestation des Auftraggebers in Dettendorf zum MHKW Würzburg:
— Gestellung von Abrollcontainern in ausreichender Zahl,
— Bedarfsgerechte Abholung der Abfälle,
— Transport der Abfälle zum MHKW Würzburg.
Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich die Laufzeit jeweils um 24 Monate.
Der Vertrag im Los 1 endet endgültig ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit zum 31.12.2028.
Abholung u. Transport v. E-Altgeräten u. Batterien
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
— Bedarfsgerechte Abholung mit Elektro-Altgeräten und Batterien befüllter Behälter / Gebinde incl. Auslieferung von Leerbehältern/ -gebinden,
— Transport und Übergabe der Elektro-Altgeräte und Batterien zur Übernahmestelle des Auftraggebers in Dettendorf.
Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich die Laufzeit jeweils um 24 Monate.
Der Vertrag im Los 2 endet endgültig ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit zum 31.12.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
— Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe der Fraktionen, des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
— Eigenerklärung zur vorhandenen oder zu beschaffenden Anzahl und Art der Fahrzeuge für die Abrollcontainer- und Abfalltransporte bzw. für die Transportleistungen für Elektro-Altgeräte (Mindestanforderung jeweils Abgasnorm EURO VI)
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG.
Oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.