Betrieb des Kompostwerkes und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Miltenberg und aus dem Odenwaldkreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Miltenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63897
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9371 / 501-386
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landratsamt-miltenberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brombachtal
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Postleitzahl: 64753
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mzvo.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teamwerk.ag
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des Kompostwerkes und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Miltenberg und aus dem Odenwaldkreis
Betrieb des Kompostwerkes und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Miltenberg und aus dem Odenwaldkreis.
Die Lose werden nur zusammen an einen Bieter vergeben.
Betrieb des Kompostwerkes in Guggenberg
Kompostwerk Guggenberg
Betrieb des Kompostwerkes in Guggenberg.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Miltenberg im Kompostwerk des LK Miltenberg
Landkreis Miltenberg
Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Miltenberg im Kompostwerk des LK Miltenberg mit einem Umfang von:
— Bioabfall: ca. 7 100 Mg pro Jahr und
— Grüngut: ca. 4 400 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Verwertung von Bioabfällen des Müllabfuhr-Zweckverband Odenwaldkreis – MZVO im Kompostwerk des LK Miltenberg
Landkreis Miltenberg
Verwertung von Bioabfällen des Müllabfuhr-Zweckverband Odenwaldkreis – MZVO im Kompostwerk des LK Miltenberg mit einem Umfang von ca. 6 150 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für alle Lose:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen
— Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
Vorzulegen ist für alle Lose:
— Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020),
— Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 bis 2020), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich
(Los 1: Betrieb von Anlagen zur Behandlung von Bioabfällen mit einem Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR und Los 2 und Los 3: Verwertung von Bioabfällen).
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen
— Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als 1 Jahr) vorlegen.
Vorzulegen ist:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
— Auftraggeber (Firma) [Empfänger],
— Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger],
— Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR],
— Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum],
— Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung].
Für Los 1:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen zum Betrieb eines Kompostwerkes (in einer technischen Anlag, ohne offene Mietenkompostierung) mit folgendem Mindestumfang an entsprechender Stelle in der EEE anzugeben:
— die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf den Betrieb eines Kompostwerkes ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 15 000 Mg/a) aufweisen. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Mg/a) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Für Los 2 und Los 3:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen zur Verwertung von Bioabfällen mit folgendem Mindestumfang an entsprechender Stelle in der EEE anzugeben:
— die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 15 000 Mg/a) aufweisen,
— über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln.
Weiter vorzulegen ist für alle Lose:
— Angaben zur jährlichen Beschäftigtenzahl sowie
— Eigenerklärung eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder
— Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen,
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die erste Dialogrunde findet voraussichtlich in den Kalenderwochen 38/2021 bis 40/2021 statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.